25. September 2007
Von Andreas Neubert
Homöopathie steht im Range einer Alternativbehandlung gegenüber der Schulmedizin. Sie wurde im Jahr 1796 von dem Meißener Arzt Christian Friedrich Samuel Hahnemann (1755 – 1843) erstmals formuliert. Homöopathie funktioniert nach dem Prinzip "Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt", so dass dem Kranken Natursubstanzen verabreicht werden, die ähnliche Symptome seiner Erkrankung hervorrufen.
Die Homöopathie – auf den Grundsätzen der Ähnlichkeit, Potenzierung und Lebenskraft basierend - erfährt in den letzten Jahren wieder einen ansteigenden Zulauf von Patienten, die sich von chemischen Substanzen abgewendet haben hin zu Naturstoffen. Damit arbeitet nämlich die Homöopathie, deren Begriff aus dem Griechischen stammt und mit "gleiches Leid" übersetzt werden kann.
Die Lehre der Homöopathie geht davon aus, dass die Symptome einer Krankheit nicht die Krankheit selbst sind, sondern die körperliche Reaktion auf eine Störung, eine Krankheit. Diese Reaktionen sind für den Homöopathen Zeichen, dass der Körper sich selbst wieder ins gesunde Gleichgewicht bringen will. Er unterstützt mit seinen Mitteln dieses körperliche Streben nach Gleichgewicht, nach Gesundheit.
Dazu wählt der Homöopath Naturmittel aus, von denen bekannt ist, dass sie ähnliche Symptome hervorrufen wie die akute Krankheit, an der der Patient leidet. Die Mittel werden hoch verdünnt. Der Homöopath nennt dies Potenzierung, weil festgestellt wurde, dass die Mittel durch Verdünnung keine Wirkungseinbuße erleiden, sondern eine Verstärkung.
Homöopathische Behandlungen werden grundsätzlich dort angewendet, wo die körpereigene Regulation noch funktioniert und daher eine Selbstheilung möglich ist. Der homöopathische Behandlungskreis schließt daher viele Erkrankungen im Kindesalter ein, psychosomatische und chronische Krankheiten wie Neurodermitis, Heuschnupfen, Bronchialasthma.
In Deutschland zählt Homöopathie, die übrigens vielfältige Richtungen einschließt, zur anerkannten Besonderen Therapieform im Sinne des Sozialgesetzbuches. Im Deutschen Arzneimittelgesetz gehört das alternative Verfahren zu den Besonderen Therapierichtungen. Die Verabreichungsmittel können zugelassen und verordnet werden, ohne dass ein Wirkungsnachweis besteht. Das ruft auch die Kritiker, darunter besonders die Schulmedizin, auf den Plan. Sie berufen sich auf wissenschaftliche Studien, in denen den homöopathischen Mitteln keine signifikante medizinische Wirksamkeit bescheinigt wird, die über den Placebo-Effekt hinausgeht. Bei vielen Fachleuten stehen die Mittel im Ruf, nicht ungefährlich zu sein.
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