10. Mai 2011
Im Bereich der Schwangerschaftsvorsorge gibt es viele verschiedene Untersuchungsmöglichkeiten. Nicht alle werden von den Krankenkassen bezahlt.
Viele Untersuchungen sind in der Schwangerschaft absolut sinnvoll, andere dagegen nicht. Einige Untersuchungen machen nur dann Sinn, wenn ein Paar beispielsweise bereit für eine Abtreibung wäre oder sich die ganze Schwangerschaft über bewusst mit dem Gedanken auseinandersetzen möchte, sollte das Baby behindert sein.
Nicht alle Untersuchungen werden von den Krankenkassen erstattet, zumindest nicht von gesetzlichen Krankenkassen. Private Krankenversicherungen erstatten im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge deutlich mehr Untersuchungen. Aber auch bei gesetzlich krankenversicherten Schwangeren gibt es Gründe, die die Erstattung einiger Untersuchungen rechtfertigen.
Jede Krankenkasse, egal ob gesetzlich oder privat, erstattet die Vorsorgeuntersuchungen, die anfangs monatlich, später öfter beim Frauenarzt stattfinden. Hier werden Blutdruck, Urin, Eisenwerte, Blutwerte, kindliche Herztöne u.a. untersucht und von den Krankenkassen bezahlt. Werden diese Untersuchungen von einer Hebamme durchgeführt, so ist auch dies erstattungsfähig.
Sofern es sich um einen normalen Schwangerschaftsverlauf handelt, bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen während der Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen. Diese finden meist um die zehnte, zwanzigste und dreißigste Schwangerschaftswoche statt. Treten Komplikationen auf oder handelt es sich um eine Risikoschwangerschaft, so werden auch mehrere Ultraschalluntersuchungen bezahlt. Private Krankenkassen zahlen in der Regel alle notwendigen Ultraschalluntersuchungen.
Schwangeren Frauen wird immer häufiger zum so genannten Diabetesscreening geraten. Mit diesem Test kann festgestellt werden, ob die Frau unter Schwangerschaftsdiabetes leidet. Diese Untersuchung ist bei den meisten Gesetzlichen nicht erstattungsfähig, so dass die werdenden Eltern die Kosten selbst tragen müssen. Einige gesetzliche Krankenkassen werben jedoch damit, die Kosten freiwillig zu übernehmen. Private Krankenversicherungen zahlen den Test in der Regel.
Sofern kein Grund zur Annahme besteht, dass das ungeborene Baby eine Behinderung haben könnte oder die Schwangere zur Gruppe der Risikoschwangeren gehört, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel keine weitergehenden Untersuchungen aus dem Bereich der Pränataldiagnostik wie z.B. eine Fruchtwasseruntersuchung, eine Nackenfaltenmessung, spezielle Blutuntersuchungen wie den Triple-Test usw. Nur wenn der Arzt die Notwendigkeit dieser Untersuchungen bescheinigen kann, werden sie von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Die privaten Krankenversicherungen sind diesbezüglich – je nach abgeschlossenem Tarif - deutlich großzügiger und erstatten sie meist.
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