Altersflecken müssen nur behandelt werden, wenn sich der Betroffene dadurch gestört fühlt. Es gibt einige Maßnahmen, um Altersflecken vorzubeugen.
Wer sich durch die bräunlichen Flecken gestört fühlt, kann sie im Rahmen verschiedener Methoden behandeln lassen. Aus medizinischer Sicht müssen Altersflecken jedoch keinesfalls behandelt werden.
Eine Möglichkeit, die Altersflecken, zumindest im Gesicht und im Bereich des Dekolletés, verschwinden zu lassen, ist, sie mit Kosmetika abzudecken. Dazu gibt es verschiedenste Make-ups im Handel. Bezüglich der genauen Farbe des Make-ups sollte man sich hier von einer Fachkraft beraten lassen.
Bei größeren Altersflecken können auch Bleichmittel angewendet werden. Diese sind teilweise vom Arzt verschreibungspflichtig. Durch Wirkstoffe wie zum Beispiel Brunnenkresse wird die Haut gebleicht und so die Flecken heller gemacht. Nachteil dieser Methode ist, dass viele Menschen darauf mit einer geröteten Haut reagieren. Teilweise entstehen auch Juckreiz und rote Bläschen. Die Creme wird daher meist abends aufgetragen.
Eine weitere Möglichkeit ist, die Altersflecken mit Hilfe des Lasers zu behandeln. Während der Behandlung werden die kleinen braunen Flecken mit dem Laser entfernt. Die Haut ist nach der Behandlung gereizt und gerötet, was sich jedoch nach einigen Tagen wieder gibt. Je nach Hauttyp sind hier unterschiedlich viele Sitzungen notwendig.
Daneben gibt es weitere Methoden, die die Altersflecken verschwinden lassen. Bei der Kältetherapie wird zum Beispiel die oberste Schicht der Haut vereist, so dass sich eine neue obere Hautschicht bilden kann.
Altersflecken kann man vorbeugen, in dem man seinen Körper möglichst wenig der direkten Sonneneinstrahlung aussetzt. Zusätzlich sollte man sich immer mit einem geeigneten Sonnenschutzmittel eincremen.
Da Rauchen und Alkohol die kleinen braunen Flecken fördern, sollte man seiner Haut zuliebe möglichst darauf verzichten.
Da ein Laie die Altersflecken oftmals nicht von den Vorstufen des schwarzen Hautkrebses unterscheiden kann, sollte man die Haut regelmäßig von einem Hautarzt untersuchen lassen. Die Krankenkassen bieten dazu ab einem Alter von 35 Jahren allen Versicherten im Abstand von jeweils zwei Jahren ein Hautkrebs-Screening an, bei dem der Haut- oder Hausarzt die Haut genau untersucht und auf diese Weise die Vorstufen eines Hautkrebses sofort diagnostizieren und behandeln kann. Da es sich hierbei um eine Vorsorgeuntersuchung handelt, wird in der Praxis auch keine Praxisgebühr erhoben.
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21.05.13 | |
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