Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein fester Bestandteil unseres Sozialsystems. Der Beitrag in einer Krankenkasse richtet sich ganz nach der finanziellen Situation des Versicherten, der Anspruch auf Versicherungsleistungen ist immer der selbe.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer und ist integriert in das Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland.
Die gesetzliche Krankenversicherung wurde bereits 1883 durch den damaligen Reichskanzler Bismarck eingeführt, ein Jahr später folgte die Unfallversicherung und 1889 die Rentenversicherung.
Die gesetzliche Krankenkasse nimmt sowohl Pflichtversicherte als auch Freiwillig Versicherte, Familienversicherte und Studenten auf. Dabei orientiert sich die Höhe der monatlichen Beiträge am Einkommen des Versicherten und nicht - wie in der privaten Krankenversicherung - am Geschlecht, Alter und Vorerkrankungen. Trotz unterschiedlich hoher Beitragszahlungen haben alle Versicherten den gleichen Leistungsanspruch.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind fest geregelt und bieten dem Versicherten ausreichende Behandlungs- und Vorsorgemöglichkeiten. Zu diesen zählen Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen, Psychotherapien, die Diagnose und Behandlung von Krankheiten, Operationen und Pflegekosten bei einem stationären Krankenhausaufenthalt sowie Rehabilitationsmaßnahmen. Versicherte können den Leistungsumfang mit einer privaten Zusatzversicherung aufstocken.
Gesetzlich Versicherte müssen sich an einigen Leistungen selbst beteiligen. So wird für jedes Quartal eine Praxisgebühr erhoben, für einen Krankenhausaufenthalt wird pro Tag eine Kostenbeteiligung von 10 Euro fällig und verschreibungspflichtige Medikamente oder andere Heilmittel sind oft zuzahlungsgebunden. In Härtefällen sind Versicherte von diesen zusätzlichen Beiträgen aber befreit.
In Deutschland sind rund 85 Prozent aller Versicherten Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu den größten Krankenkassen gehören die AOK und die BKK. Jeder Versicherte kann individuell festlegen, bei welcher Krankenkasse er versichert sein möchte. Diese Wahl ist meist abhängig von der Erreichbarkeit der Krankenkasse und den angebotenen Extraleistungen.
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