Leistungen und Vergleich: So finden Sie die passende Zahnzusatzversicherung

Für viele Menschen reichen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für den Zahnersatz und teure Zahnbehandlungen nicht aus. Um hohe Zuzahlungen abfedern zu können, sollte man sich überlegen ob es sinnvoll wäre eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Bei der Auswahl sollte nicht nur ein günstiger Beitrag im Vordergrund stehen, vor allem sollte man auf die Leistungen achten. Doch wie funktioniert eine Zahnzusatzversicherung? Lohnt es sich überhaupt eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen? Und wie sieht es mit Zahnzusatzversicherungen für Kinder aus?

Von Kai Zielke

Die Zahnzusatzversicherung

Der Eigenanteil ist für viele gesetzlich Krankenversicherte so hoch, dass sie sich teure Zahnbehandlungen nicht leisten können. Zudem möchten viele Menschen nicht auf hochwertigere Lösungen verzichten müssen. Um überhaupt eine Zahnzusatzversicherung abschließen zu können ist es erforderlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert zu sein.

Häufig werden von der Krankenkasse nur medizinisch notwendige Eingriffe bezahlt. Dazu gehört zum Beispiel Zahnersatz, welcher der Widerherstellung der Kau- oder Sprechfunktion dient. Verblendungen für Kronen im hinteren Zahnbereich werden in der Regel abgelehnt, da diese Maßnahme nur ästhetische Gründe hat.

Die Krankenkasse bezuschusst je nach Befund und notwendiger Maßnahme mit einem festen Betrag. Dieser Zuschuss beträgt meist zwischen 10 und 50 Prozent. Durch regelmäßige Zahnarztbesuche und das Führen eines Bonusheftes lässt sich dieser Zuschuss auf bis zu 65 Prozent erhöhen.

Den Restbetrag der Rechnung, welcher nicht von der Krankenkasse abgedeckt wird, muss vom Patienten selbst getragen werden.

So funktioniert die Zahnzusatzversicherung

Durch eine Zahnzusatzversicherung kann der Eigenanteil an teuren Zahnbehandlungen nochmals reduziert werden. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt entweder einen festgelegten Prozentsatz der Rechnung, nachdem der Zuschuss der Krankenkasse bereits verrechnet wurde, oder verringert den Eigenanteil auf einen festgelegten Prozentsatz. So werden auch kostenintensivere und aufwendige Zahnbehandlungen erschwinglich.

Nachdem der Patient die Rechnung über die Zahnbehandlung erhalten hat muss diese beim Versicherer eingereicht werden.

Das sollte eine Zahnzusatzversicherung beinhalten

Nicht jede Zahnzusatzversicherung bietet die gleichen Leistungen. Bei der Auswahl des Anbieters gilt es die Leistungen genau zu vergleichen und auch auf das Kleingedruckte zu achten.

Neben Leistungen für zum Beispiel Inlays oder Implantate sollten auch Zusatzleistungen wie eine professionelle Zahnreinigung oder kieferorthopädische Behandlungen gegeben sein.

Im Vorfeld sollte durch einen Zahnarztbesuch geklärt werden, welche Behandlungen nötig werden könnten. Häufig muss, bevor man die Leistungen im vollen Umfang nutzen kann, eine Wartezeit eingehalten werden.

Für wen lohnt sich die Zusatzversicherung?

Grundsätzlich lohnt sich die Versicherung für jeden gesetzlich Versicherten. Durch einen immer höher werdenden Eigenanteil des gesetzlichen Versicherungssystems sind teure aber möglicherweise notwendige Zahnbehandlungen kaum bezahlbar. Ein Zahnarztbesuch kann Aufschluss geben, welche Zusatzversicherung notwendig werden kann. Auf Grund

lassen sich Prognosen geben, welcher Zahnersatz künftig in Frage kommt.

Versicherungsvergleich

Beim Vergleich verschiedener Anbieter sollte darauf geachtet werden, für welche Zahnbehandlungen die Versicherung einspringt. Häufig sind in zu verlockenden Angeboten Eingriffe zum Einsetzen von Implantaten oder andere aufwendige Behandlungen nicht enthalten.

Versicherungen vergleichen mit der WaizmannTabelle

Um schnell einen Überblick über verschiedene Anbieter von Zahnzusatzversicherungen zu erhalten hat sich die WaizmannTabelle bewährt.

Entwickelt wurde der Leistungskatalog vom Versicherungsmakler Hans Waizmann. Dieser spezialisierte sich auf Zahnzusatzversicherungen und entwickelte umfassende Marktvergleiche. Nach der mittlerweile 10-jährigen Forschung sind in der bekannten in 2004 erstmals erschienenen Tabelle Leistungen verschiedener Zahnzusatzversicherungen exakt und auch für den Normalbürger verständlich beschrieben.

Erhältlich ist die Tabelle mittlerweile nicht nur bei Zahnärzten, sondern steht auch im Internet als Download zur Verfügung.

So erkennt der Interessent an einer Versicherung auf einen Blick, was die Zusatzversicherung leistet und deren Schwächen. Die Tabelle wird in regelmäßigen Abständen von Hans Waizmann überprüft und wenn nötig überarbeitet. So ist die WaizmannTabelle immer auf einem aktuellen Stand.

Die Tabelle konzentriert sich hierbei, anders als andere Marktvergleiche, nicht nur auf die Leistung im Fall eines Zahnersatzes, sondern erfasst die vollständigen Leistungen. Dazu gehören zum Beispiel auch Zahnbehandlungen wie Wurzelbehandlung und Kunststofffüllungen oder die professionelle Zahnreinigung, welche für gewöhnlich nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Zusätzliche Informationen einholen

Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollte man sich jedoch nicht nur auf die Bewertung durch die WaizmannTabelle verlassen. Die ausgewählte Versicherung sollte nur als Informationsquelle dienen. Zusätzlich kann es sich lohnen, eigene Recherchen anzustellen. Zeitlich begrenzte Sonderleistungen oder andere Angebote von Versicherungen sind nicht in der Tabelle erfasst.

Gründe für eine Zahnzusatzversicherung für Kinder

Eine kieferorthopädische Behandlung kann, je nach Dauer und Art der Behandlung, mehrere tausend Euro kosten. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt diese Behandlungen nur, wenn diese medizinisch notwendig ist.

as heißt nur wenn die Zahn- und Kieferfehlstellung so groß ist, dass das Kind beim Sprechen, Kauen oder Atmen eingeschränkt wird. Der Grad der Fehlstellung wird anhand von 5 Gruppen festgelegt:

  • Für die KIG, kieferorthopädischen Indikationsgruppen, 1 und 2 erfolgt keine Zahlung,
  • erst für KIG 3 bis KIG 5 übernimmt die Krankenkasse die Kosten in Höhe von 80 Prozent, die restlichen 20 Prozent müssen als Eigenanteil von den Eltern übernommen werden.

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder erstattet diesen Eigenanteil. Eine gute Zahnzusatzversicherung leistet allerdings nicht nur den Differenzbetrag zwischen Rechnung und Kassenanteil, sondern bezuschusst auch Behandlungen von Kieferfehlstellungen nach KIG 1 und 2. So ist sichergestellt, dass auch leichte Fehlstellungen ohne hohe Kosten behoben werden können.

Das sollte man beachten

Für Kinder werden andere Bewertungskriterien angesetzt als für Erwachsene. So kann es sein, dass eine Zahnzusatzversicherung für Erwachsene bei Kindern keine oder nur begrenzte Leistungen erbringt. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Leistungen ausdrücklich für Kinder gelten und nicht begrenzt sind.

Obwohl bei der Zahnzusatzversicherung für Kinder die Abdeckung der Kosten kieferorthopädischer Behandlungen im Vordergrund steht, sollten auch Prophylaxe und Fissurenversiegelung enthalten sein. Ohne Kinder-Prophylaxe besteht die Gefahr, dass sich Zahnkrankheiten auf die zweiten Zähne übertragen.

Die Zahnzusatzversicherung für Kinder muss so früh wie möglich abgeschlossen werden. Häufig zeigt sich erst zwischen dem 6. und 8. Lebensjahr, ob eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist.

Was viele Eltern nicht wissen, ist dass Zusatzversicherungen für Kinder keine Leistungen erbringen, wenn bereits vor dem Vertragsabschluss eine Zahnfehlstellung nachgewiesen oder eine Behandlung angeraten wurde.