Unterschiedliche Anwendungsgebiete und Durchführung einer Mutter-Kind-Kur

Als Mutter-Kind-Kur oder Mutter-/Vater-Kind-Kur wird eine Sonderform von stationären medizinischen Vorsorge-oder Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter bezeichnet. Dafür stehen zahlreiche Kur-Maßnahmen zur Verfügung. Diese Kur dauert in der Regel drei Wochen und dient zur Regeneration.

Von Claudia Haut

Ziel und Zweck

Ziel und Zweck einer Mutter-Kind-Kur, die auch als Mutter-/Vater-Kind-Kur bezeichnet wird, sind stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen bei Menschen, die eine Erziehungsverantwortung wahrnehmen und unter gesundheitlichen Problemen leiden. Dies sind vor allem Mütter, aber auch Väter oder in manchen Fällen die Großeltern.

Wichtiges Ziel einer Mutter-Kind-Kur ist die Behandlung und Linderung von Krankheiten oder Beschwerden der Patienten. Zudem wird gemeinsam mit den Patienten ein Konzept entwickelt, um einen nachhaltigen Erfolg der Kur-Maßnahmen zu gewährleisten. Zu einer Mutter-Kind-Kur gehören umfangreiche und ganzheitliche Behandlungsprogramme sowohl für physische als auch für psychische Probleme.

Anwendungsgebiete

Notwendig werden kann eine Mutter-Kind-Kur aus medizinischen oder psychosozialen Gründen. Dies ist der Fall, wenn Mutter/Vater oder Kind kurbedürftig sind oder wenn die Trennung von Mutter/Vater bei dem Kind zu psychischen Schäden führt oder keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit für das Kind besteht.

Auch nach schweren Erkrankungen oder bei schwerwiegenden persönlichen Problemsituationen kann eine Mutter-Kind-Kur erforderlich sein.

Zu den medizinischen Indikationen für eine solche Kur gehören u.a.:

Durchführung einer Mutter-Kind-Kur

Eine Mutter-Kind-Kur wird in der Regel in einer entsprechenden Kurklinik durchgeführt. Die Dauer der Kur beträgt 21 Tage. Falls es medizinisch notwendig ist, kann die Kur aber auch um eine Woche verlängert werden. Die Termine für die An- und Abreise teilt die Kurklinik dem Patienten schriftlich mit.

Aufnahme und Behandlungsplan

Nach der Anreise erfolgen zunächst eine Aufnahmeuntersuchung und ein Aufnahmegespräch, bei dem ein individueller Behandlungsplan für Mutter oder Vater und Kind erstellt wird. Zu den Behandlungen gehören in der Regel:

Daneben erhalten Mutter oder Vater und Kind Angebote für die gemeinsame Freizeitgestaltung. Darüber hinaus werden die Kinder ganztägig in altersgleichen Gruppen betreut.

Schwerpunktkuren

Im Rahmen einer Mutter-Kind-Kur werden auch spezielle Schwerpunktkuren für bestimmte Belastungskonstellationen oder Krankheitsbilder von einigen Kurbetrieben angeboten. Dazu gehören beispielsweise:

Kosten

Wenn die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind, werden die Kosten für die Mutter-Kind-Kur von den gesetzlichen Krankenkassen als Pflichtleistung erbracht. In der Regel muss für die Dauer der Mutter-Kind-Kur vom Patienten eine Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag erbracht werden.

Für privat Versicherte oder Beamte steht mit der Sanatoriumskur eine ähnliche Leistung zur Verfügung.

Die Anwendung einer Mutter-Kind-Kur ist sowohl mit als auch ohne Begleitung eines oder mehrerer Kinder möglich.

Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur dauert in der Regel mehrere Wochen. Man ist zusammen mit dem Kind in einer Kurklinik untergebracht und wird hier auch versorgt. Zusätzlich erhalten sowohl die Eltern als auch die Kinder verschiedene medizinisch sinnvolle Anwendungen.

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse

  • Die Unterbringung
  • die Verpflegung
  • die Anwendungen sowie ggfs. auch
  • die Kinderbetreuung

für mehrere Wochen ergeben eine nicht unerhebliche Rechnung, die aber oft von den Krankenkassen übernommen wird. Zumindest bei den gesetzlichen Krankenkassen gehört die Mutter-/Vater-Kind-Kur zu den Pflichtleistungen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie automatisch genehmigt wird. Nur wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt auch eine Kostenübernahme.

Medizinische Notwendigkeit

Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist nur dann möglich, wenn diese sie als medizinisch notwendig erachtet. Dazu muss der Krankenkasse ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes von Mutter bzw. Vater und/oder ein Attest des Kinderarztes vorgelegt werden, aus dem eindeutig hervorgeht, dass eine Kur medizinisch notwendig ist.

Sieht die gesetzliche Krankenkasse die medizinische Notwendigkeit, so trägt sie die vollen Kosten für Mutter/Vater und Kind. Lediglich die gesetzliche Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Euro, die pro Tag anfällt, muss aus eigener Tasche bezahlt werden. Auch die Fahrkosten zur Kurklinik werden meist von der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse erstattet.

Kostenübernahme durch eine privaten Krankenkasse

Völlig anders verhält es sich mit der Kostenübernahme, wenn eine private Krankenversicherung der Kostenträger ist. Private Krankenkassen sehen eine Mutter-/Vater-Kind-Kur als Rehabilitationsaufenthalt an. Dieser ist in den meisten Tarifen von der Erstattung ausgenommen, es sei denn, es wurde ein spezieller Kurtarif abgeschlossen.

Anderenfalls muss die medizinische Notwendigkeit der Kur nachgewiesen werden. Dies bedeutet, dass die Behandlung von Mutter/Vater und/oder Kind nur stationär erfolgen kann. Ferner müssen ambulante Maßnahmen bereits ausgeschöpft sein. Ohne den entsprechenden Kurtarif genehmigt kaum eine private Krankenversicherung eine Mutter-/Vater-Kind-Kur, sodass diese selbst bezahlt werden muss. Mit einem separat abgeschlossenen Kurtarif bleiben dennoch Eigenkosten, die meist auch die Eigenkosten der gesetzlich Krankenversicherten übersteigen.

Kostenübernahme durch eine Beihilfestelle

Eltern, die beihilfefähig sind, können eine Kostenübernahme durch ihre Beihilfestelle erreichen. Voraussetzung ist hier jedoch, dass die Kur in einer von der Beihilfestelle genehmigten Einrichtung durchgeführt wird. Auch nach Genehmigung durch die Beihilfestelle bleibt jedoch ein nicht unerheblicher Eigenanteil.

Fazit

Bezüglich der Kostenübernahme einer Mutter-/Vater-Kind-Kur wird also ganz klar unterschieden, wie man versichert ist. Möchte man eine Kostenübernahme durch seine Krankenkasse erreichen, so sollte man sich in jedem Fall um umfangreiche medizinische Unterlagen bemühen.

Schreibt ein Arzt lediglich "Erschöpfung" als Grund für den Kurantrag auf das Formular, so wird die Maßnahme wohl eher nicht genehmigt werden. Nur wenn der Krankenkasse ausführliche Unterlagen sowie ggfs. medizinische Befunde vorgelegt werden, kann diese die medizinische Notwendigkeit der Kur beurteilen.

Voraussetzungen für den Antrag und die Genehmigung

Kurbedürftigkeit

Mutter-Kind-Kur bedeutet nicht automatisch, dass die Mutter mit dem Kind auf Kur gehen muss. Auch der Vater des Kindes kann die Kur antreten. Voraussetzung ist aber, dass entweder das Kind oder der Elternteil, der die Kur Antritt, kurbedürftig ist.

Diese Kurbedürftigkeit muss vom behandelnden Arzt festgestellt werden. Hat also das Kind eine Erkrankung, die durch eine Kur verbessert werden kann, so muss die Kurbedürftigkeit vom Kinderarzt bestätigt werden.

Für Mutter bzw. Vater sind der Haus- oder der behandelnde Facharzt der Ansprechpartner. In jedem Fall muss der Arzt ein Attest ausstellen, das zur Prüfung bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht wird.

Atteste

Sofern sowohl das Kind als auch Mutter bzw. Vater kurbedürftig sind, müssen zwei Atteste bei der Krankenkasse vorgelegt werden. Ist nur die Mutter bzw. der Vater kurbedürftig, so können ein oder mehrere Kinder mit auf Kur fahren, sofern sie zu Hause nicht versorgt werden können. Eine weitere Möglichkeit ist, dass ein Kind zusammen mit seiner Mutter oder seinem Vater auf Kur fährt, weil dem Kind die wochenlange Trennung nicht zuzumuten ist.

Behandlungserfolg

Damit die Krankenkasse eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur genehmigt, muss die Voraussetzung erfüllt sein, dass die notwendigen Behandlungen nicht auch in gleichem Maße ambulant erfolgen können. Ist dies bei gleichem Behandlungserfolg genauso möglich, so wird die Kur in der Regel nicht genehmigt. Je nach Erkrankung müssen bereits ambulante Behandlungen durchgeführt worden sein, die jedoch nicht erfolgreich waren.

Gründe & Prävention

Wird eine Mutter-/Vater-Kind-Kur beantragt, so muss der Antragsteller übrigens noch nicht erkrankt sein. In der Regel genügt es auch, eine Kur zu beantragen, damit eine Krankheit abgewendet werden kann.

So werden beispielsweise viele Kuren beantragt, weil Mutter bzw. Vater sich erschöpft fühlen. Um einen Burn-out oder auch Depressionen zu verhindern, hilft es den Eltern oft, für einige Wochen aus ihrem Umfeld herauszukommen und in der Kur zu lernen, wie sie mit ihrem täglichen Stress umgehen können.

Weitere Gründe, weshalb Eltern eine Kur beantragen, sind häufig

Bei den Kindern liegen oft Krankheiten wie

  • Asthma
  • Neurodermitis oder
  • immer wiederkehrende Infekte

vor.

Fazit

Wie hoch das Einkommen von Mutter bzw. Vater ist, wie alt er/sie ist, wie viele Kinder er/sie hat, ob er/sie verheiratet ist oder welche Konfession er/sie hat, ist für die Antragstellung nicht relevant. Eine Mutter-/Vater-Kind-Kur macht nur dann Sinn, wenn sich der Gesundheitszustand von beiden verbessern kann, wenn sie zusammen die Kur antreten.

Ist eine Mutter völlig überfordert mit ihren Kindern, so ist es oft sinnvoller, wenn sie die Kur alleine antritt. Gleiches gilt auch, wenn die Erkrankung von Mutter oder Vater beim Kurantrag absolut im Vordergrund steht.