4. April 2009
Nicht alle Erbkrankheiten müssen regelmäßig ärztlich behandelt werden. Vorbeugen kann man einer Erbkrankheit nur bedingt.
Bei der Trisomie 21 müssen nur die Symptome wie Seh- und Hörstörungen, Herzfehler usw. behandelt werden. Die Patienten erhalten Sehhilfen in ihrer Stärke sowie Hörgeräte. Der Herzfehler wird meist direkt nach der Geburt operiert.
Patienten mit Albinismus erhalten ebenfalls eine Sehhilfe in ihrer Stärke. Zusätzlich müssen sie krankheitsbedingt stark auf ihre Hautpflege achten, um einem Hautkrebs vorzubeugen. Patienten mit der Bluterkrankheit erhalten mehrmals wöchentlich Gerinnungsfaktoren gespritzt.
Betroffene mit Chorea Huntington sollten flüssige Nahrung zu sich nehmen, um diese leicht schlucken zu können. Neben bestimmten Medikamenten erhalten die Patienten auch Physiotherapie, um die Muskeln so lange wie möglich zu trainieren. Diabetes mellitus wird durch Tabletten oder das Spritzen von Insulin behandelt. Die Patienten müssen dazu regelmäßig ihren Blutzuckerspiegel kontrollieren.
Einer Erbkrankheit kann nur insofern vorgebeugt werden, dass sich Paare mit Kinderwunsch genetisch untersuchen lassen, wenn in der Familie eine Erbkrankheit vorkommt. Hier kann dann die Wahrscheinlichkeit berechnet werden, mit der das ungeborene Kind an der Erbkrankheit erkrankt.
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