23. November 2009
Denken Sie über eine Scheidung nach und wissen Sie nicht genau, was auf Sie zukommt? Oder möchten Sie sich einfach nur aus Interesse wissen, wie eine Scheidung abläuft? Dann informieren wir Sie gern. Denn auch beim Scheidungsverfahren sind die einzelnen Schritte ganz genau vorgegeben. Nur wenn sie eingehalten werden, kann eine Scheidung auch rechtskräftig erfolgen.
Der erste Schritt in Richtung Scheidung besteht in der Feststellung, dass die Ehe nicht mehr funktioniert und nachhaltig zerrüttet ist. Das klingt lapidar, jedoch benötigen viele Paare gerade für diese Erkenntnis die meiste Zeit. Denn natürlich ist es nicht einfach, sich das Scheitern der eigenen Ehe einzugestehen. Gefühle sind meist nicht schwarz oder weiß, sondern besitzen viele Grauzonen. Ist man sich jedoch seiner Sache sicher, so ist es sinnvoll, die nächsten Schritte einzuleiten.
Bevor nun die Scheidung bei Gericht beantragt werden kann und der Scheidungsantrag eingereicht werden kann, ist eine Trennungszeit notwendig. Sind sich beide Partner einig, dass sie sich scheiden lassen möchten, so genügt eine Trennungszeit von einem Jahr. Stimmt jedoch einer der Partner der Scheidung nicht zu, so muss eine Trennungszeit von 3 Jahren eingehalten werden. In den meisten Fällen markiert die räumliche Trennung der beiden Partner den Beginn der Trennungszeit. Das Datum kann mit der Ummeldung an einen neuen, getrennten Wohnsitz belegt werden. Ist dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, so kann ein getrennt lebendes Paar auch weiterhin denselben Wohnsitz bewohnen. Mit der Trennung kommen beide Partner meist in eine neue Steuerklasse. Dieser Verwaltungsakt kann als Trennungsbeleg geltend gemacht werden.
Ist die Trennungszeit abgelaufen, kann einer der Partner oder auch beide Partner gemeinsam die Scheidung einreichen. In der Regel werden beide Partner dabei von einem eigenen Anwalt vertreten. Nun müssen die finanziellen Modalitäten der Scheidung ausgehandelt werden. Diese beziehen sich auf den Versorgungsausgleich und die Rentenansprüche. Sind in der Ehe minderjährige Kinder vorhanden, so wird auch über das Sorgerecht entschieden. Grundsätzlich gilt ein Zugewinnausgleich und ein geteiltes Sorgerecht, sofern dies nicht in einem privaten und gültigen Ehevertrag anders vereinbart wurde. Erst wenn diese Modalitäten geregelt sind, kann der tatsächliche Scheidungstermin vor Gericht erfolgen, bei dem die Ehe in Anwesenheit beider Partner oder ihrer Vertreter geschieden wird.
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