Altersvorsorge - Möglichkeiten der gesetzlichen und betrieblichen Alterssicherung
Um im Alter bzw. nach Ende der Erwerbstätigkeit finanziell abgesichert zu sein und seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten zu können, werden Maßnahmen zur Altersvorsorge getroffen. Ziel ist, möglichst keine Einschränkungen des bisherigen Lebensstandards in Kauf nehmen zu müssen. Die Altersvorsorge basiert auf dem "Drei-Säulen-Modell"; es gibt unterschiedliche Auswahlmöglichkeiten. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Altersvorsorge.
Der abstrakte Begriff der Altersvorsorge
Als Altersvorsorge wird ganz allgemein die finanzielle Vorsorge für den Lebensabschnitt nach dem Erwerbsleben bezeichnet. Die damit verbundenen Mindereinnahmen sollen durch Zusatzeinnahmen aus der Altersvorsorge bestenfalls ganz, zumindest aber teilweise kompensiert werden.
Der gesellschaftlich gängige Begriff Altersvorsorge ist absichtlich sehr abstrakt gehalten. Vorgesorgt werden kann sowohl finanziell als auch materiell oder immateriell. Eine eigene Immobilie, die im Alter unbelastet ist, kann ebenso als Altersvorsorge bezeichnet werden wie die ausreichend hohe Privatrente.
Und wer sich einer Wohngemeinschaft mit mehreren Generationen anschließt, der sorgt ebenfalls für das Alter vor, ohne dass dazu erhebliche finanzielle Anstrengungen notwendig sind. Hier werden die verschiedenen Kräfte und Ressourcen aller Bewohner gebündelt sowie im Sinne der Gemeinschaft auf alle gleichmäßig verteilt. Nur die notwendigsten Waren und Dienstleistungen werden gekauft.
Die Altersvorsorge sorgt auf jeden Fall für einen Ausgleich im Alter. Ausgeglichen werden müssen das fehlende Erwerbseinkommen, und vielfach auch das damit verbundene soziale Umfeld. Die Zeit nach dem Arbeitsleben ist im wahrsten Sinne des Wortes ein neuer, ein ganz anderer Lebensabschnitt.
Die drei Säulen der Altersvorsorge
Der Lebensunterhalt wird zu jeder Zeit durch das Geld als Zahlungsmittel bestritten. Ob Einkommen aus Arbeit, aus Rente oder aus Vermögen - alle Zahlungen erfolgen in der Landeswährung Euro. Insofern basiert auch die Altersvorsorge auf Geldzahlungen.
Aufgebaut wird eine Altersvorsorge auf drei Säulen. Dies sind
- die gesetzliche Altersvorsorge
- die betriebliche Altersvorsorge sowie
- die private Altersvorsorge.
Durch diese drei Vorsorgemaßnahmen soll die finanzielle Absicherung im Alter, nach dem Ende der Berufstätigkeit, sichergestellt werden. Waren in früheren Jahren staatliche Renten als alleinige Altersvorsorge ausreichend, sind in der heutigen Zeit zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern.
Die erste der drei Säulen zur Altersvorsorge ist die gesetzliche Altersvorsorge. So ist jeder Arbeitnehmer dazu verpflichtet, während seines gesamten Berufslebens Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dieser so genannte Rententopf dient zur direkten Finanzierung der Renten, was man auch als Umlageverfahren bezeichnet.
Die zweite Säule wird aus weiteren, ergänzenden Alterssicherungen zusammengesetzt. Diese basieren ebenfalls auf Erwerbstätigkeit. Dazu gehören die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes sowie die betriebliche Altersvorsorge.
Immer wichtiger wird die dritte Säule zur Altersvorsorge: die private Vorsorge. Zu diesem Zweck wird eigenverantwortlich Kapital angespart, das dann im Alter zur Verfügung steht. Dazu zählen Aktienfonds-Sparpläne, Lebensversicherungen, die Rürup-Rente oder die Riester-Rente. Darüber hinaus können auch Immobilien als private Altersvorsorge angelegt werden.
Im weiteren Verlauf gehen wir näher auf die drei Säulen der Altersvorsorge ein.
Pflegeversicherung als Teil der Altersvorsorge
Zum Thema der Altersvorsorge gehört auch die Pflegeversicherung. Die Wahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit steigt mit zunehmendem Alter. Akute oder auch chronische Erkrankungen haben eine oftmals dauerhafte Pflegebedürftigkeit zur Folge.
Der sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter ist von Gesetz wegen kranken- und pflegeversichert. Vergleichbar mit der gesetzlichen Rentenversicherung sind auch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in vielen Fällen nicht ausreichend hoch.
Während es sich bei der Rente um fehlende Einnahmen für den Lebensunterhalt handelt, sind es bei der Pflege die Ausgaben, die von der Pflegeversicherung nicht bezahlt werden. Da aus gesundheitlichen und auch ethischen Gründen gepflegt wird, fallen die damit verbundenen Kosten an. Was die gesetzliche Pflegeversicherung nicht zahlt, das muss der Pflegebedürftige aus seinem Einkommen und Vermögen bezahlen.
Um diese Situation zu vermeiden, ist der frühzeitige Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung notwendig. Sie ist ein weiteres Standbein der Altersvorsorge. Auch hier hat der Staat die Notwendigkeit zur Unterstützung erkannt.
Pflege-Bahr ist, analog zur Riester- und zur Rürup-Rente, eine staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung. Nach Vorgabe des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes PNG hat seit dem Jahre 2013 jeder Bürger den Anspruch auf diese staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung.
In vielen Fällen sind die Leistungen der gesetzlichen sowie der staatlich geförderten Pflegeversicherung jedoch nicht kostendeckend. Um die Finanzierungslücke, beispielsweise bei einer dauerhaften Heimunterbringung in der dritten, der höchsten Pflegestufe zu schließen, ist der Abschluss einer weiteren privaten Pflegezusatzversicherung erforderlich. Auch hier stellt sich für den späteren Pflegebedürftigen die Frage nach der Finanzierbarkeit in den vorherigen Jahren und Jahrzehnten.
Fazit
Als Fazit bleibt festzuhalten, dass eine umfassende und wirksame Altersvorsorge schon in jungen Jahren beginnen muss. Über Jahrzehnte hinweg lässt sich, auch mit überschaubaren Monatsraten, durchaus eine private Altersvorsorge aufbauen, die sowohl die Mindereinnahmen aus der gesetzlichen Rente ausgleicht als auch die pflegebedingten Mehrausgaben finanziert. Die Alternative dazu sind verschiedenartige Transferleistungen der öffentlichen Hand, wodurch die freie Verfügbarkeit über das eigene Einkommen und Vermögen allerdings stark eingeschränkt wird.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten der Altersvorsorge vor.
Möglichkeiten der Altersvorsorge
Je nachdem, ob man als Angestellte arbeitet oder selbstständig ist, hat man diverse Möglichkeiten, wenn es um die Altersvorsorge geht. Manche Arten kommen auch für beide Berufsgruppen in Frage. Zunächst einmal haben wir die generellen Möglichkeiten der Altersvorsorge in einer Tabelle für Sie zusammengefasst:
Säule 1: Die gesetzliche Vorsorge | Säule 2: Die ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung | Säule 3: Die private Vorsorge |
---|---|---|
Gesetzliche Rentenversicherung, Berufsständische Versorgung | Betriebliche Altersvorsorge, Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD) | Fondssparpläne, Riester-Rente, Rürup-Rente, Lebensversicherung, Immobilienbesitz |
Nun gilt es noch zu unterscheiden, ob man als Angestellter arbeitet, oder selbstständig ist.
Altersvorsorge für Angestellte
Angestellte können folgende Möglichkeiten der Altersvorsorge nutzen:
- die gesetzliche Rentenversicherung
- die betriebliche Altersvorsorge
- die private Altersvorsorge
Als ergänzende Altersvorsorgemaßnahme für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes kommt die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in Frage.
Altersvorsorge für Selbstständige
Wer als Selbstständiger arbeitet, hat nahezu dieselben Möglichkeiten, im Alter vorzusorgen. Allerdings gibt es auch entscheidende Unterschiede - nicht alle Berufsgruppen, die unter die Selbstständigkeit fallen, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Zudem gehören Selbstständige nicht zu den begünstigten Personengruppen für die betriebliche Altersvorsorge. Generelle Möglichkeiten also:
- die gesetzliche Rentenversicherung
- die private Altersvorsorge
Zu den Berufsgruppen, die auch bei Selbstständigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, zählen:
- Lehrer und Erzieher (z.B. Nachhilfe-Lehrer, Moderatoren, Coaches, Sporttrainer, Tagesmütter)
- Hebammen (ebenso freiberufliche Beleg-Hebammen, die im Krankenhaus arbeiten, sowie Entbindungspfleger)
- Pflegekräfte (Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten, Krankenschwestern)
- Künstler und Publizisten (Bildhauer, Musiker, Schauspieler - auch wenn sie unterrichten - und ebenso Journalisten und Schriftsteller
- Handwerker (z.B. Bäcker, Maurer, Klempner, Dachdecker etc.)
- Selbstständige mit einem Arbeitgeber
- Hausgewerbetreibende (z.B. Näherinnen)
- Seelotsen im öffentlichen Auftrag
- Küstenschiffer und Küstenfischer
Werden mehrere selbstständige Tätigkeiten ausgeübt, kann in jeder eine Versicherungspflicht bestehen. Besteht neben der Arbeit als Arbeitnehmer zusätzlich eine selbstständige Tätigkeit, kann ebenso eine Mehrfachversicherungspflicht bestehen.
Die Berufsständische Versorgung als Bestandteil der gesetzlichen Altersvorsorge gilt für kammerfähige freie Berufe. Zu diesen zählen:
- Ärzte
- Apotheker
- Tierärzte
- Notare
- Rechtsanwälte
- Architekten
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Zahnärzte
Auf die unterschiedlichen Arten der Altersvorsorge innerhalb der drei Säulen gehen wir nun einmal genauer ein.
Säule 1: Die gesetzliche Altersvorsorge
Gesetzliche Rente
Die gesetzliche Altersvorsorge bezieht sich auf die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die von ihrem monatlichen Bruttoverdienst Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen. Im Gegenzug erhalten sie im späteren Rentenalter eine gesetzliche Rente. Sie ist, allerdings nur teilweise und das in kontinuierlich sinkender Höhe, der finanzielle Ausgleich zum bisherigen Arbeitseinkommen.
Lange Zeit war in der Bundesrepublik Deutschland die gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Maßnahme für eine soziale Absicherung. Durch die Einforderung eines Pflichtanteils von jedem Berufstätigen durch den Staat wurde automatisch für eine Rentenzahlung nach dem Ende der Berufstätigkeit gesorgt.
Inzwischen reicht die staatliche Rente in vielen Fällen jedoch nicht mehr aus, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Darüber hinaus wurde im Jahr 2007 das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben.
Die gesetzliche Rentenversicherung dient hauptsächlich der Altersvorsorge von Beschäftigten. Werden die notwendigen persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht der so genannte Rentenanspruch.
Neben der Pflichtversicherung der Beschäftigten - sowie weiterer Personengruppen - ist grundsätzlich auch eine freiwillige Versicherung möglich. Neben der Rente als Altersvorsorge gibt es des Weiteren Renten wegen Todes an die Hinterbliebenen, Renten bei verminderter Erwerbstätigkeit sowie Renten zur Rehabilitation.
Weitere Informationen zum Thema Rente haben wir hier in unserem separaten Artikel für Sie zusammengestellt.
Freiwillige Beitragszahlungen
Selbstständige entscheiden sich häufig für freiwillige Beiträge in die gesetztliche Rentenversicherung. Eine private Altersvorsorge bietet diesen Berufsgruppen aber in der Regel bessere Leistungen, sodass im Allgemeinen davon abgeraten wird.
Durch die freiwillige Form dieser Rente ist es möglich, bei Überschreitung der Wartezeit von fünf Jahren einen Anspruch auf Altersrente zu erwerben. Ebenso kann man die spätere Monatsrente durch weitere Einzahlungen erhöhen. Werden gewisse Voraussetzungen erfüllt, ist zudem mitunter die Aufrechthaltung des Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung möglich.
Die Höhe und Anzahl der Beiträge werden vom freiwillig Versicherten selbst festgelegt. Dabei haben die Selbstständigen die Wahl zwischen einem und 12 Monatsbeiträgen. Des Weiteren sind jederzeit Änderungen möglich; zudem können Zahlungen eingestellt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden.
Berufsständische Versorgung
Die berufsständische Versorgung beruht auf einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft und bezieht sich, wie bereits oben erwähnt, auf kammerfähige Berufe. Den Mitgliedern wird eine umfassende Altersversorgung geboten; auch die Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebendenversorgung sind Bestandteil.
Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. ist Dachverband; hier gibt es einen Zusammenschluss der Versorgungswerke. Die Versorgungswerke für Abgeordnete sind als Besonderheit hervorzuheben, da Abgeordnete keine Tätigkeit ausführen, die in den Bereich des Kammerberufs fällt.
Die berufsständische Versorgung ist der ersten Säule der Altersvorsorge zuzuordnen, stellt jedoch eine Versorgungsform eigener Art dar. Mitunter findet man auch Angebote mit dem Begriff des Versorgungswerkes, welche sich an den Einzelhandel oder das Handwerk richten. Bei diesen handelt es sich jedoch oft um Zusatzleistungen freiwilliger Art (meist als Lebensversicherungen), die nicht der ersten Säule zugerechnet werden können, sondern in der Regel von einer privaten Versicherung angeboten werden.
Säule 2: Die ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung ist Hauptbestandteil der ergänzenden erwerbsbasierten Alterssicherung. Voraussetzung ist die Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer über Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod. Definiert wird diese Form der Altersvorsorge im Betriebsrentengesetz.
Dieses zweite Standbein der Altersvorsorge hält in der Praxis nicht das, was es verspricht. Die Zahl der Arbeitgeber, die sich beispielsweise an einer Direktversicherung beteiligen, nimmt nicht zu, sondern eher ab. Negativ beeinflusst wird eine dauerhafte betriebliche Altersvorsorge auch durch Arbeitsplatzwechsel aus unterschiedlichen Gründen.
Der frühere Dauerarbeitsplatz in ein und demselben Unternehmen, von der Lehre bis hin zum Renteneintritt, ist heutzutage nicht mehr realistisch. Die betriebliche Altersvorsorge erweist sich als das schwächste Glied in der Dreierkette einer Vorsorge für das Alter.
Zu den begünstigten Personengruppen zählen:
- Angestellte
- Arbeiter
- Auszubildende
- Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
- Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft
Auch einer betriebsfremden Person kann mitunter eine betriebliche Altersversorgung zugesagt werden, wenn diese für das jeweilige Unternehmen tätig ist.
Für Selbstständige ist betriebliche Altersversorgung nicht möglich.
Es handelt sich somit um eine Zusatzrente über den Arbeitgeber. Bei der klassischen arbeitgeberfinanzierten betriebliche Altersversorgung übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur späteren Rente allein. Es ist jedoch auch möglich, dass der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts für eine Betriebsrente einsetzt.
Die Betriebsrente muss später versteuert werden. Zudem müssen gesetzlich krankenversicherte Renter den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten.
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD)
Bei der Zusatzversorung des öffentlichen Dienstes handelt es sich um eine ergänzende Maßnahme der Altersvorsroge für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Neben dem größten Träter, der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gibt es noch 24 weitere Zusatzversorgungskassen.
Es handelt sich also um eine betriebliche Altersversorgung zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung für Beschäftigte in den kommunalen Unternehmen und Verwaltungen. Die Abwicklung der Zusatzversorung erledigen die Arbeitgeber nicht selbst; sie erfolgt über die Zusatzversorungseinrichtungen.
Säule 3: Die private Altersvorsorge
Sinn und Zweck einer Altersvorsorge ist es, den in der Berufs- und Erwerbsphase gewohnten Lebensstandard möglichst uneingeschränkt im anschließenden Rentenalter aufrecht zu halten. Einschränkungen beim Jahresurlaub sowie bei Neuanschaffungen wie Auto oder Mobiliar werden goutiert.
Der Alltag muss jedoch unverändert fortgeführt und dem Rentenleben angepasst werden können. Das kann der Staat mit der gesetzlichen Rente nicht leisten. Jeder zukünftige Rentenempfänger sollte also schon in frühen Jahren mit der privaten Vorsorge beginnen. Hier geben wir einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge.
Wichtige Begriffe rund um die Altersvorsorge
Die Altersvorsorge stellt ein komplexes Thema dar, das aufgrund einiger Fachbegriffe nicht immer sofort ersichtlich ist - bevor wir auf die unterschiedlichen Möglichkeiten der Altersvorsorge eingehen, haben wir daher zunächst ein Lexikon mit wichtigen Begriffen für Sie zusammengestellt.
Ablaufleistung
Die Kapitallebensversicherung ist eine von mehreren Möglichkeiten für eine private Altersvorsorge. Wie das Wort sagt, wird im Rahmen einer Lebensversicherung durch die regelmäßigen Beitragszahlungen Kapital angesammelt.
Wenn der Leistungsfall, also der Tod des Versicherten während der Vertragslaufzeit eintritt, denn wird die Lebensversicherung sofort ausbezahlt, anderenfalls zum Vertragsende. Die Versicherung läuft ab, und die dann fällige Gesamtsumme ist die Ablaufleistung.
Es ist der Betrag, der nach Ablauf der Versicherungszeit geleistet wird. Er setzt sich
- aus den eingezahlten Versicherungsbeiträgen
- aus den Habenzinsen sowie
- aus den Überschüssen
zusammen. Als Überschuss wird derjenige von der Versicherungsgesellschaft erwirtschaftete Betrag bezeichnet, der die vertraglich in Aussicht gestellte Garantieverzinsung übersteigt. Insofern ist der Versicherte, ohne Einfluss darauf nehmen zu können, vom Versicherer abhängig, wie gekonnt er mit der Kapitalanlage wirtschaftet.
Bausparvertrag
Zu einer späteren Altersvorsorge gehört der möglichst früh abgeschlossene Bausparvertrag. Er wird bei einer Bausparkasse abgeschlossen und ist die Voraussetzung dafür, dass zusätzlich zur Bausparsumme ein Bauspardarlehen gewährt wird.
Beide zusammen sind die Grundlage für eine Immobilienfinanzierung wie den Hausbau oder den Wohnungskauf. Sinn dieses Wohnraumeigentums ist es, die Fremdfinanzierung spätestens dann abgeschlossen zu haben, wenn das Arbeitseinkommen durch die deutlich geringere gesetzliche Rente ersetzt wird.
Diese Mindereinnahmen werden durch die Minderausgaben für die Unterkunft bestenfalls so kompensiert, dass die Rechnung für den Immobilieneigentümer plus/minus null aufgeht. Mit einer frühzeitigen Schaffung von Wohnungseigentum wird die private Altersvorsorge dahingehend verbessert, dass in späteren Jahren keine oder deutlich geringere Ausgaben für die Unterkunft anfallen. Diese Altersvorsorge ist mit einer Esparnis der Kaltmiete für eine Mietwohnung gleichzusetzen.
Beleihbarkeit
Als Beleihbarkeit wird die Möglichkeit bezeichnet, einen beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenstand in Höhe seines Wertes zu beleihen, also mit einer Verbindlichkeit zu belasten. Der Umfang wird Beleihungswert genannt.
Beliehen werden kann unter bestimmten Voraussetzungen der Rückkaufwert einer Lebensversicherung. Die Beleihbarkeit setzt voraus, dass der beliehene Wert im Bedarfsfalle verkauft, buchstäblich zu Geld gemacht werden kann. Gut beleihbar sind Münzsammlungen sowie Gold- oder Silberbarren.
Hier besteht das einzige Risiko in der täglichen Kursschwankung, während die Werte von Münzsammlungen sich eher langfristig verändern. Auch eine Immobilie ist bis zu einem bestimmten Wert beleihbar. Das ausgezahlte Darlehen wird durch die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch besichert.
Eine Beleihbarkeit verkörpert als solche keinen direkten pekuniären Wert. Sie verhilft jedoch dazu, durch die mit ihr verbundene Sicherheit des Beleihungswertes im Gegenzuge über die Fremdfinanzierung wie ein Darlehen oder einen Kredit an Geld zu gelangen.
Dachfonds
Das französische Wort "Fonds" heißt zu Deutsch Kapital, oder verfügbares Geld. Eine Kapitalgesellschaft sammelt als Investmentgesellschaft Kapital von Geldanlegern ein, bündelt es zu einem Investmentfonds und investiert dieses so genannte Sondervermögen dann in mehrere unterschiedliche Anlagenbereiche.
Dachfonds sind wie Fonds der Fonds. Es sind Investmentfonds, die das ihnen überlassene Anlagekapital nicht direkt anlegen, sondern wiederum anderen Fonds zum dortigen Anlegen überlassen. Bei einer Altersvorsorge ist das Fondsparen eine der sowohl ertrag- als auch risikoreichen Möglichkeiten.
Sofern der Anleger als zukünftiger Rentner keine eigenen Kenntnisse dazu hat, muss er sich auf den externen Fondmanager verlassen. Der ist wie sein Vermögensverwalter. Er verdient an der Vermögensverwaltung, ohne für einen wirtschaftlichen Misserfolg zu haften.
Die Fondserträge sind lukrativ, wenn sie realisiert werden. Dachfonds bieten ihren Anlegern eine breitere und dadurch deutlich sichere Anlagemöglichkeit. Sie haben die Auswahl unter den ihnen nachgeordneten Fonds als solchen, sowie darüber hinaus unter allen anderen Anlagemöglichkeiten.
Die Renditemöglichkeiten beim Dachfonds sind um ein Vielfaches größer als bei einem einzigen Fonds. Der ist an sich selbst sowie an seine begrenzten Anlagemöglichkeit gebunden.
Entgeldpunkt
Entgeltpunkte sind eine Berechnungsgrundlage in der Rentenformel für die Berechnung der gesetzlichen Rente. Die Höhe der Entgeltpunkte errechnet sich vorwiegend aus dem Verhältnis des Einkommens des späteren Rentners zu dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten.
Die Zahl der erworbenen Entgeltpunkte wird in jeder Renteninformation mitgeteilt, die der Arbeitnehmer in regelmäßigen Abständen von seinem Rentenversicherungsträger zugeschickt bekommt. Die Entgeltpunkte werden für jedes Kalenderjahr separat berechnet und anschließend addiert. Das in den einzelnen Jahren durch Rentenversicherungsbeiträge versicherte Einkommen wird in Entgeltpunkte umgerechnet.
Ein voller Punkt entspricht der Versicherung des Einkommens in Höhe des bundesweiten durchschnittlichen Entgeltes. Die Entgeltpunkte neutralisieren und machen die unterschiedlichen Beitragszahlungen der einzelnen Jahre vergleichbar.
Ihre Zahl je Kalenderjahr ist auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung begrenzt, und insofern auch die Höhe der gesetzlichen Rente. Aus dieser Situation heraus ergibt sich geradezu die Notwendigkeit zu einer privaten Altersvorsorge. Vereinfacht gesagt: Die spätere gesetzliche Rente wird also schon in früheren Jahren durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt.
Erwerbsminderungsrente
Obwohl beides oftmals miteinander verknüpft sind, ist die Rente für verminderte Erwerbsfähigkeit nicht gleichzusetzen mit dem Grad der Behinderung, dem GdB. Er bezieht sich auf alle anderen Lebensbereiche, die Erwerbsminderungsrente jedoch ausschließlich auf das Berufsleben.
Der Umfang einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung richtet sich nach der Leistungsfähigkeit. Wer zwischen drei und sechs Stunden täglich einen Beruf ausüben kann, der ist teilweise erwerbsgemindert.
Bei weniger als drei Stunden liegt eine volle Erwerbsminderung vor. Dabei muss es sich nicht um den erlernten Beruf handeln, sondern um eine zumutbare Berufstätigkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Grundlage für diese Bewertung sind die Prüfung und die Bewertung der ärztlichen Unterlagen durch den Rentenversicherungsträger. Ergänzend dazu sind die bis dahin gezahlten Pflichtbeiträge mitentscheidend.
Voraussetzung für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sind drei so genannte Pflichtversicherungsjahre innerhalb von fünf Jahren vor der Antragstellung. Ergänzend dazu muss die sogenannte Wartezeit von fünf Versicherungsjahren erfüllt sein.
Förderhöhe
Als Förderhöhe wird das Limit bezeichnet, ab dem beziehungsweise bis zu dem eine Förderung möglich ist. Wenn beispielsweise bei der Riester-Rente als einer Form der privaten Altersvorsorge von einer maximalen Förderhöhe gesprochen wird, dann ist damit die Obergrenze der staatlichen Förderung gemeint.
Sie ergibt sich aus den Berechnungsgrundlagen für den einzelnen Versicherten und ist insofern variabel. Anders ist die feststehende Förderhöhe bei der privaten Pflegezusatzversicherung Pflege-Bahr. Hier steht sie mit fünf Euro monatlich fest, sie ist auf sechzig Euro je Kalenderjahr begrenzt.
Wer eine Pflegetagegeldversicherung mit einem Monatsbeitrag von mindestens zehn Euro abschließt, der erhält einen staatlichen Zuschuss von monatlich fünf Euro. Das einzige Kriterium für diese Förderhöhe ist der Mindestbeitrag von zehn Euro monatlich.
Der Begriff "Förderhöhe" beinhaltet, dass eine Zahlung geleistet wird. Im Falle der privaten Altersvorsorge wird diese private Leistung aus öffentlichen Mitteln gefördert. Deren Höhe ist vom Einzelfall abhängig und gesetzlich begrenzt.
Fondsparplan
Der Fondsparplan wird wie ein feststehender Sparvertrag behandelt. Anstelle auf ein Sparbuch oder auf ein Sparkonto werden beim Fondsparplan regelmäßige Zahlungen in einen Investmentfonds geleistet.
Das eingezahlte respektive angelegte Geld wird seinerseits in Wertpapieren angelegt. Der Sparer erwirbt Fondsanteile, die in seinem Wertpapierdepot verwaltet beziehungsweise hinterlegt werden.
Mit Blick auf eine private Altersvorsorge bieten sich Fondsparpläne in
- Aktien-
- Renten-
- Pensions- oder
- Mischfonds
an. Der Fondsparer kann zwar entscheiden, in welchen Fonds er investiert; er muss sich jedoch auf das Fondsmanagement verlassen, das seinerseits die Fondspareinlagen anlegt. Darüber wird der Fondsparer von Zeit zu Zeit informiert, ohne jedoch Einfluss nehmen zu können.
Gegenüber einem Sparplan mit fest vereinbarten Zinsen bietet der Fondsparplan die Chance auf höhere, aber auch ein Risiko auf weniger Zinsen. Da Aktienanlagen dauerhaft renditeträchtiger als Geldanlagen sind, verspricht der Fondsparplan als eine langfristig angelegte Altersvorsorge mehr Gewinn.
Garantieverzinsung, (Mindestverzinsung)
Eine Garantieverzinsung, auch Mindestverzinsung genannt, ist die untere und gleichzeitig auch vertraglich garantierte Zinshöhe bei Anlagen oder Versicherungen. Bei der privaten Altersvorsorge ist eine Garantie- respektive Mindestverzinsung von Kapitallebensversicherungen entscheidend für die Höhe der Ablaufleistung - also für derjenige Summe, die nach Vertragsablauf an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird.
Sie wird wahlweise verrentet oder in einer Summe bezahlt. Wichtig ist im Einzelfall auch, auf welche Versicherungssumme sich der Garantiezins bezieht. Ist es der verbleibende Sparanteil, also abzüglich aller anderen Kosten für Verwaltung, Provision und dergleichen, oder werden die tatsächlich geleisteten Zahlungen verzinst.
Eine Grundlage für diese Verzinsungen ist der vom Bundesfinanzministerium vorgegebene Höchstrechnungszins für die Lebensversicherungen. Im Rahmen der privaten Altersvorsorge wird unter anderem auch die Riester-Rente in Form von Fondsparplänen, Banksparplänen oder von fondsgebundenen Rentenversicherungen gefördert.
Das Altersvermögensgesetz sieht im weitesten Sinne den Kapitalerhalt sowie eine Garantieverzinsung vor. Damit soll sichergestellt sein, dass bei gleichzeitiger Gewährung von staatlichen Zuschüssen der spätere Rentner unterm Strich nicht weniger erhält, als er und der Staat zuvor gezahlt haben.
Die individuelle Förderhöhe beim umgangssprachlichen "riestern" steht in keinem direkten Zusammenhang mit der Garantie- oder Mindestverzinsung. Jede Förderung orientiert sich am Einkommen und Familienstand des Versicherungsnehmers. Für die Förderhöhe ist immer entscheidend, dass der Vertrag, für den die Förderung gilt, auch erfüllt wird. Ist das nicht der Fall, muss die erhaltene Förderung zurückgezahlt werden.
Bei einer vorzeitigen Vertragskündigung einer Riester- oder Rürup-Rente geschieht das direkt durch die Versicherungsgesellschaft. Insofern sollte begrifflich in Förderhöhe einerseits und Förderung andererseits unterschieden werden.
Geldmarktfonds
Geldmarktfonds sind Investmentfonds, die das Kapital ihrer Anleger in so genannte Geldmarkttitel investieren. Sie werden ihres Zweckes wegen auch Liquiditätstitel genannt.
Es sind Wertpapiere, die zum Beschaffen kurzfristiger Gelder für die Liquiditätsverbesserung ausgegeben werden. Zu solchen verzinslichen Wertpapieren gehören
- Schuldverschreibungen
- Pfandbriefe oder
- Rentenpapiere.
Die Geldmarktfonds als eine besondere Form der Investmentfonds können im weiteren Sinne mit einem Tagesgeldkonto verglichen werden. Anleger wie Kreditinstitute und Lebensversicherungsgesellschaften nutzen die Möglichkeit, über Geldmarktfonds sowohl kurzfristig als auch kurzzeitig zu investieren.
Der private Investor ist durch den indirekten Erwerb von Anteilen an dem jeweiligen Geldmarktfonds beteiligt. Für ihn ist der Geldmarktfonds eine Möglichkeit, für seine Ersparnisse mit Blick auf die private Altersvorsorge deutlich höhere Zinsen zu erhalten als bei anderen Sparformen. Dem Anleger muss dabei bewusst sein, dass auch bei Geldmarktfonds ein negatives Zinsrisiko besteht.
Günstigerprüfung
Die Günstigerprüfung ist eine der ganz wenigen Situationen, in denen die Finanzverwaltung von sich aus eine Prüfung zugunsten des Steuerpflichtigen vornimmt. Der ist im Rahmen seiner Steuererklärung für deren Richtigkeit verantwortlich. Das Betriebsfinanzamt nimmt für die Steuerfestsetzung ausschließlich solche Änderungen vor, die sich zugunsten der Behörde auswirken. Wenn der Steuerpflichtige Angaben zu seinen Ungunsten gemacht hat, dann werden die nicht von Amts wegen korrigiert.
Bei der Riester- oder Rürüp-Rente
Bei der Riester-Rente als einer Form der privaten Altersvorsorge ist die Situation anders. Hier überprüft das Finanzamt in jedem einzelnen Fall, ob die staatliche Förderung, die so genannte Riester-Zulage, oder die Geltendmachung als Sonderausgabe zu einem günstigeren Ergebnis führt.
Rechtsgrundlage dafür ist § 10a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes EStG. Er bezieht sich ausdrücklich auf die Günstigerprüfung im Rahmen der zusätzlichen, also der privaten Altersvorsorge.
Gleiches gilt für die Rürup-Rente als eine andere Form der privaten Altersvorsorge. Hier ist der § 10 Absatz 4a EStG die Rechtsgrundlage, jedoch begrenzt auf den Zeitraum bis einschließlich 2019.
Der Riester- oder Rürup-Versicherte kann also ganz sicher sein, dass im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung die für ihn finanziell günstigste Lösung im Steuerbescheid festgesetzt wird; in diesem Falle ganz unabhängig davon, was er erklärt hat.
Kapitalabfindung
Die Kapitalabfindung ist eine einmalige Geldzahlung; das Gegenteil dazu ist die Verrentung, also eine regelmäßige Teil- oder Ratenzahlung. Im Rahmen der privaten Altersvorsorge sind Kapitalabfindungen beispielsweise bei Fälligkeit der langjährigen Kapitallebensversicherung eine Alternative zu deren Verrentung.
Gleiches gilt für die Direktversicherung als eine betriebliche Altersvorsorge. Immer dann, wenn eine Versicherung zum Ende der Laufzeit fällig, also ausgezahlt wird, stellt sich die Frage nach einer Kapitalabfindung oder der Verrentung.
Im Einzelfall ist auch beides möglich, also eine Splittung der Ablaufleistung in Kapitalabfindung sowie Verrentung. Der Versicherungsnehmer muss im Einzelfall abwägen und sich fachlich beraten lassen, welches die für ihn finanziell günstigste Lösung sein kann. Mit einer Kapitalabfindung werden, juristisch gesehen, die bisherigen Rechtsansprüche abgelöst.
Das wird am Beispiel einer Kapitallebensversicherung verständlich. Die Ablaufleistung steht fest, der Vertrag endet, und der Versicherte kann jetzt entscheiden, in welcher Form er darüber verfügen möchte.
Er sollte sich sowohl steuerrechtlich, als auch von seiner Krankenkasse im Hinblick auf die einmalige Beitragszahlung zur Kranken- sowie zur Pflegeversicherung beraten lassen. Um ganz sicher zu sein, empfiehlt es sich, dazu eine zweite Meinung einzuholen. Die Kapitalabfindung hat den Vorteil, dass der Abgefundene die Verfügungsgewalt über sein Kapital bekommt und dann frei darüber entscheiden kann.
Kostenquote
Eine Kostenquote ist der rechnerische Anteil von Kosten an den geleisteten Zahlungen. Den Versicherungsgesellschaften entstehen Kosten, beispielsweise für Personal- und Verwaltung.
Diese Ausgaben finanziert der Versicherte indirekt in irgendeiner Form. Entweder werden sie beim Versicherer als Ausgabe nachgewiesen, oder aber von den Einnahmen, also den Kapitalerträgen, abgezogen.
Da es sich bei Kosten um Ausgaben handelt, ist es transparenter, sie auch als solche auszuweisen. Die Kostenquote zeigt, welcher Anteil des Zahlbetrages für die Kosten des Versicherers aufgewendet wird.
Das Ausweisen ist sowohl in Prozentsätzen als auch sumerisch möglich. Je höher die Kostenquote ist, umso aufwändiger und kostspieliger ist der so genannte Verwaltungsapparat der Versicherungsgesellschaft.
Umgekehrt zeigt die niedrige Kostenquote eine schlanke Geschäftsstruktur, sprich mit einem deutlich geringeren Verwaltungsaufwand. Im Hinblick auf eine jahrzehntelange Zahlung für die private Altersvorsorge ist es nicht nur lohnenswert, sondern geradezu ein Muss, sich die Kostenquote des Versicherers kritisch anzusehen. Was in die Kosten investiert wird, fehlt dem Versicherten an irgendeiner Stelle.
Umgekehrt bleibt ihm umso für seine private Altersvorsorge, je geringer die dauerhafte Kostenquote ist. Sie steigt bei langen Laufzeiten, was sich besonders bei einer privaten Altersvorsorge mit niedrigen Monatszahlungen auswirkt.
Derselbe Anteil an einer niedrigen Beitragshöhe wirkt sich deutlich höher und zu Ungunsten des Versicherungsnehmers aus. Bei einer sehr niedrigen Kostenquote muss umgekehrt allerdings darauf geachtet werden, dass sich die damit verbundene Struktur nicht negativ auf den Service für die Versicherten auswirkt.
Rendite
Die Rendite ist ein jährlicher prozentualer Wert. Er zeigt das Verhältnis zwischen den Ein- und den Auszahlungen einer Kapitalanlage. Abhängig von der Anlage für die private Altersvorsorge setzt sich die Rendite aus mehreren Einnahmearten zusammen.
Bei Sparanlagen sind Zinsen und Rendite dasselbe, sie sind identisch. Bei Fondsanlagen können sich die Erträge aus Zinsen, Dividenden sowie aus tatsächlichen Kursgewinnen zusammensetzen.
Die Rendite ist, vom allgemeinen Verständnis her, das Ergebnis unterm Strich. Für die private Altersvorsorge ist sie entscheidend, sie ist der Ertrag aus der Kapitalanlage.
Die Rendite bezieht sich sowohl sachlich gesehen als auch subjektiv empfunden auf einen längeren Zeitraum. Damit werden temporäre Ertragsschwankungen ausgeglichen, die sowohl positiv als auch negativ sein können.
Renditen aus Geldanlagen, aus Anleihen sowie aus Wertpapieren werden aufgrund verschiedenartiger Anlageformen unterschiedlich berechnet. Für den Anleger als Laien ist letztendlich ausschlaggebend, bei welcher Anlage er für seine private Altersvorsorge die beste Rendite erwarten kann. Sie soll einerseits möglichst hoch, andererseits aber auch sicher, bestenfalls garantiert sein.
Rentenpapiere
Rentenpapiere sind festverzinsliche Wertpapiere. Zu ihnen gehören Obligationen, also Anleihen wie Kommunalobligationen, Pfandbriefe oder Industrieanleihen. Sie werden in den meisten Fällen für langfristige Kapitalanlagen oder Fremdfinanzierungen genutzt.
Bei festverzinslichen Rentenpapieren haben beide Seiten ihren eigenen Vorteil. Der Kapitalgeber kann mit den Zinsen als Einnahme, als Ertrag sowie als Rendite rechnen. Der Anleger respektive Investor kann das Kapital langfristig sowie sicher anlegen und damit ebenfalls eine höhere Rendite erzielen.
Der Unterschied zu einer Aktie besteht darin, dass der Käufer von Rentenpapieren kein Anteilseigner wird, sondern sein Kapital als Fremdkapital, also als einen Kredit, zur Verfügung stellt. Das Rentenpapier kann insofern als ein Gläubigerpapier, eine Gläubigerurkunde bezeichnet werden. Zum Fälligkeitszeitpunkt der Anleihe erhält der Anleger sein Kapital, zuzüglich der fest oder variabel vereinbarten Zinsen, zurückbezahlt.
Rentenpapiere als festverzinsliche Wertpapiere sind Finanzprodukte, die auf dem Finanzmarkt in vielfältigen Varianten gehandelt, also angeboten und gekauft werden. Obwohl sie eine gute Möglichkeit für die private Altersvorsorge sind, stehen sie von der Namensgebung her in keinem Zusammenhang mit der Rente im späteren Alter.
Sparerfreibetrag
Der frühere Sparerfreibetrag ist seit dem Jahre 2009 der heutige Sparer-Pauschalbetrag. Er ist ein Freibetrag auf Kapitaleinkünfte wie Zinsen oder Dividenden. Beim Freibetrag wird, im Gegensatz zur Freigrenze, nur der darüber hinausgehende Ertrag versteuert.
Wenn eine Freigrenze überschritten wird, dann ist der Gesamtbetrag steuerpflichtig. Rechtsgrundlage für den Sparerfreibetrag respektive Sparer-Pauschalbetrag ist § 20 Absatz 9 EStG, des Einkommensteuergesetzes. Er beträgt 810 Euro für eine Person und das Doppelte für Ehepaare.
Im Hinblick auf die Altersvorsorge bietet der Sparerfreibetrag eine dementsprechend hohe Vergünstigung, wenn Erträge aus Kapitalvermögen besteuert werden. Werbungskosten in tatsächlicher Höhe können nicht steuerlich geltend gemacht werden - der Sparer-Pauschalbetrag deckelt insofern diese Steuervergünstigung.
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind in die Steuererklärung aufzunehmen. Das Finanzamt berücksichtigt von Amts wegen, also automatisch, den Sparer-Pauschalbetrag in der jeweiligen Höhe.
Der Steuerpflichtige sollte den Steuerbescheid daraufhin prüfen, ob das auch tatsächlich geschehen ist. Wenn nicht, dann ist das der Anlass für ein Rechtsmittel, damit die Korrektur von Amts wegen erfolgt.
Rentenbescheid
Der Rentenbescheid ist die offizielle schriftliche Information des Rentenversicherungsträgers über den zukünftigen Rentenbezug. Formal ist der Rentenbescheid ein Verwaltungsakt, gegen den als Rechtsmittel der Widerspruch eingelegt werden kann.
Für den Rentner als Rentenempfänger ist der Rentenbescheid die Rechtsgrundlage für die bewilligte gesetzliche Altersrente. Auslöser dafür ist der Rentenantrag, der in aller Regel einige Monate vorher beim örtlichen Servicecenter des Rentenversicherungsträgers gestellt worden ist.
Der erste Rentenbescheid ist mit etwa zwanzig Seiten sehr umfangreich und auf den ersten Blick wenig verständlich. Er beinhaltet auch die Grundlagen zur Rentenberechnung.
Der Rentenempfänger sollte den Erstbescheid genau prüfen oder fachlich prüfen lassen, um mögliche Fehler innerhalb der Widerspruchsfrist festzustellen. Aufgrund des Bescheides wird die Rente, also die gesetzliche Altersrente, jeweils im Nachhinein am letzten Werktag des Monats auf das Girokonto überwiesen.
Rentenzahlungen sind in der Bankensprache Prior2-Überweisungen. Das sind so genannte beschleunigte Überweisungen. Der Rentenempfänger kann fest davon ausgehen, dass seine Rente um die Mittagszeit am Zahltag auf dem Girokonto gutgeschrieben wird, so dass er nachmittags darüber verfügen kann.
Der Rentenbescheid beinhaltet auch Informationen über den zukünftigen Hinzuverdienst als Rentner. Das ist für Minijobber interessant, die sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten müssen.
Ganz allgemein ist der Rentner zu einer Mitarbeit dahingehend verpflichtet, dass er den Rentenversicherungsträger über jegliche Änderungen seiner persönlichen oder wirtschaftlichen Situation informieren muss. Er kann sich also nicht zurücklehnen und auf die monatliche Rentenzahlung warten. Der Rentenbescheid ist in seiner Gesamtheit so inhaltsreich und vielseitig, dass er durchaus mehr als einmal gelesen werden sollte.
Tagesgeldkono
Das Tagesgeldkonto ist ein separates Konto, das auf Guthabenbasis geführt wird. Neben dem Girokonto für die laufenden Buchungen ist es also ein zweites Konto. In der Regel ist eins das Referenzkonto vom anderen.
Im Gegensatz zu einem Festgeldsparkonto ist der Zinssatz auf dem Tagesgeldkonto variabel und spürbar höher als für das herkömmliche Sparbuch.
Tagesgeldkonten werden, ebenso wie Girokonten, überwiegend online geführt. Der Kontoinhaber kann sie selbstständig bewirtschaften, was die Personal- und Verwaltungskosten des kontoführenden Kreditinstitutes deutlich reduziert.
Vergleichbar mit dem Dispo-Kredit kann die Bank oder Sparkasse den Zinssatz einseitig und beliebig ändern. Da es keine Kündigungsfrist gibt, kann der Kontoinhaber jederzeit darauf reagieren - er kann das Guthaben abheben oder das Tagesgeldkonto kündigen. Wenn ein fester Zinssatz angeboten wird, dann ändert der sich nach Fristablauf hin zu dem dann üblichen Tageszinssatz, der in der Regel deutlich niedriger ist.
Zinsgutschriften erfolgen in festen Zeitabschnitten, beispielsweise quartalsweise. Da beim Tagesgeldkonto Zinseszinsen berechnet werden, ist der Intervall für Zinsgutschriften umso besser, je kürzer er ist.
Hier bietet sich die Entscheidung für ein Tagesgeldkonto mit monatlicher Zinsgutschrift an. Die Tagesgeldkonten unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung - sie sind innerhalb der EU-Mitgliedsländer bis zur Höhe von hunderttausend Euro geschützt, also gesichert.
Zinsen als Kapitalerträge aus Tagesgeldkonten sind steuerpflichtig. Die fällige Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent, und hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag sowie von Fall zu Fall die Kirchensteuer.
Überschussbeteiligung
Überschussbeteiligungen an Kapitallebensversicherungen als eine private Altersvorsorge sind zurzeit ein aktuelles und viel diskutiertes Thema. Sie sind eine Beteiligung des Versicherten am erwirtschafteten Überschuss des Versicherers.
Rechtsgrundlage für die Überschussbeteiligung sind der einzelne Versicherungsvertrag sowie das VVG, das Versicherungsvertragsgesetz. Bei der Kapitallebensversicherung wird die jährlich von der Versicherung festgesetzte Überschussbeteiligung rechnerisch der Ablaufleistung hinzuaddiert.
Bei Fälligkeit der Lebensversicherung setzt sich diese Ablaufleistung, also der Zahlbetrag. aus den gezahlten Beiträgen, aus den Zinsen sowie aus der Überschussbeteiligung zusammen.
Ihre Höhe war in den vergangenen Jahrzehnten der wesentliche Anreiz zur Entscheidung für eine Kapitallebensversicherung als private Altersvorsorge. Diese Situation hat sich geändert. Neben den niedrigeren Zinsen gibt es mehrere Gründe, aus denen die Versicherer auch die Überschussbeteiligung deutlich reduzieren.
Die Versicherung legt ihrerseits das Kapital gewinnbringend an. Wenn dort nur marginale oder niedrige Zinsen erwirtschaftet werden können, dann schmälert das den Überschuss, an dem die Versicherungsnehmer beteiligt werden.
Ein Grund dafür ist die seit längerer Zeit anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank EZB. Kreditnehmer bezahlen niedrige Kreditzinsen, die Anleger erhalten auf der anderen Seite sehr niedrige Habenzinsen. Trotz allem ist die Überschussbeteiligung an Kapitallebensversicherungen ein Werbeargument der einzelnen Versicherungsgesellschaften.
Sie sind alle in derselben Situation. Jede von ihnen muss ihren Umsatz sowie Gewinn maximieren, niemand hat etwas zu verschenken. Vor diesem Hintergrund muss der Versicherungsnehmer den Vertrag und die Geschäftsbedingungen in Bezug auf die Überschussbeteiligung genau lesen.
Formulierungen im Konjunktiv, Kannbestimmungen oder Relativierungen sind keine absolute vertragliche Zusage. Wenn es einige Jahrzehnte später um die Höhe der Ablaufleistung geht, dann gilt nur das, was im Vertrag steht. Was nicht drinsteht, lässt sich dann nicht mehr hineininterpretieren.
Versicherungsberater
Der Versicherungsberater berät seine Kunden in allen Belangen des gesamten Versicherungswesens. Als Allrounder muss er über ein profundes Wissen und über eine ausreichende Berufserfahrung verfügen. Seine Tätigkeit ist in ihrer Gesamtheit sehr verantwortungsvoll.
Näheres dazu bestimmt der § 34e GewO, der Gewerbeordnung. Dort ist das gewerbsmäßige Aufgabenspektrum näher definiert und festgelegt.
Um als Versicherungsberater zugelassen zu werden, ist die Ausbildung zum Versicherungskaufmann eine bildungsmäßige Voraussetzung. In der späteren Berufspraxis wird sich der Versicherungsberater, wie es genannt wird, spezialisieren.
Erfahrungsgemäß kann er nur dann erfolgreich sein, wenn die Qualität seiner Beratung stimmt. So entscheidet er sich zum Beispiel frühzeitig, ob er private oder gewerbliche Kunden beraten möchte.
Eine Alternative dazu ist die Fokussierung auf bestimmte Versicherungsbereiche wie Sach- oder Personenversicherungen, und dann auf die jeweils dazugehörigen Versicherungen selbst. Neben der Beratung gehören auch Analysen und Bewertungen zu seinem Aufgabengebiet.
Versicherungsberater arbeiten selbstständig auf eigenes Risiko. Sie dürfen nicht für den oder im Auftrage des Versicherten tätig werden, sondern ihn ausschließlich extern beraten. Sie werden mit einem Honorar vergütet, das zu Beginn der Beratungstätigkeit vereinbart wird.
Im Hinblick auf die private Altersvorsorge ist ein Versicherungsberater der genau richtige Ansprechpartner, um sich beraten zu lassen. Er vermittelt oder verkauft keine Versicherung, sondern er berät objektiv und unabhängig. Das Honorar für die Beratung ist dann gut angelegt, wenn als Beratungsergebnis die Gewissheit besteht, aus mehrerlei Sichtweise die passende, richtige und günstigste Form der Altersvorsorge ausgewählt zu haben.
Angesichts dieses Überblicks über die unterschiedlichen Arten der Vorsorge fassen wir in der folgenden Tabelle zusammen, welche Formen für welche Berufsgruppen geeignet sind.
Vorsorgeform | Für wen geeignet? |
---|---|
Gesetzliche Rentenversicherung | Angestellte & Selbstständige |
Berufsständische Versorgung | Freie Kammerberufe |
Betriebliche Altersvorsorge | Arbeiter und Angestellte |
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes | Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes |
Fondssparpläne | Angestellte & Selbstständige |
Riester-Rente | Angestellte & Selbstständige |
Rürup-Rente | Angestellte & Selbstständige |
Lebensversicherung | Angestellte & Selbstständige |
Immobilienbesitz | Angestellte & Selbstständige |
Ein besonders wichtiger Punkt in Sachen Altersvorsorge ist auch die Absicherung der Familie - auf die entsprechenden Möglichkeiten gehen wir im Folgenden daher noch mal gesondert ein.
Die finanzielle Absicherung der Familie
Ein wichtiger Punkt bei der Altersvorsorge ist die finanzielle Absicherung der Familie, denn Familien sollten gegen bestimmte Risiken, wie zum Beispiel den Todesfall des Hauptverdieners, unbedingt abgesichert sein. Zu den wichtigsten Absicherungsmaßnahmen gehört eine Risiko-Lebensversicherung.
Risiko-Lebensversicherung
Durch einen unerwarteten Todesfall des Ernährers einer Familie besteht die Gefahr, dass dessen Angehörige in eine finanzielle Notlage geraten. Noch größer ist das Risiko bei allein Erziehenden.
Grundsätzlich wird Paaren mit Kindern, aber auch ohne Kinder, empfohlen, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass der Hauptverdiener berufsunfähig oder arbeitslos wird oder sogar verstirbt. Zu diesem Zweck sollte eine Risiko-Lebensversicherung abgeschlossen werden.
Private Rentenversicherung und Risiko-Lebensversicherung
Um Kapital für die Altersvorsorge aufzubauen, ist es ratsam, eine private Rentenversicherung oder eine Kapital-Lebensversicherung zu besparen. Solche Versicherungen können sowohl klassisch als auch an Fonds gebunden sein, was von der jeweiligen Anlagementalität abhängt.
Vor allem Freiberufler und Selbstständige sollten sich um ihre Altersvorsorge kümmern. Bei Angestellten kann auch eine Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung in die Altersvorsorge eingebaut werden. Durch eine Direktversicherung lassen sich interessante Renditen erzielen, darüber hinaus können Steuern gespart werden.
Eigenheimzulage
Da Familien Platz benötigen, kann als Altersvorsorge auch in eine Immobilie zum Wohnen investiert werden. Für eine ausreichende Finanzierung sind allerdings wenigstens 20 Prozent Eigenkapital erforderlich.
Die dabei üblichen 30 Jahre für den Finanzierungszeitraum sollten jedoch vermieden werden, denn die Immobilie wird umso billiger, je kürzer die Finanzierung ausfällt. Dazu wird empfohlen, eine Eigenheimzulage zu nutzen. Außerdem werden in den letzten Jahren vermehrt Möglichkeiten für eine Sondertilgung angeboten.
Während man die monatliche Hypothek abzahlt, sollte man gleichzeitig konsequent sparen. Als sichere Möglichkeit Geld anzusparen, gelten Banksparpläne.
Allerdings sind diese weniger renditestark. Eine Alternative sind Fondssparpläne, in die man, je nach Risikofreude, investieren kann.
Kinderunfallversicherung
Für eine Familie mit Kindern ist es ratsam, vorsorglich eine Kinderunfallversicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung lässt sich bereits während der Geburt des Kindes abschließen und läuft in der Regel bis zum 16. Lebensjahr.
Später wird der Versicherungsvertrag von den Versicherungsunternehmen normalerweise von einem Kindertarif in einen Erwachsenentarif umgewandelt. In der Regel sind in einer Kinderunfallversicherung die gleichen Leistungen enthalten wie in einer privaten Unfallversicherung. Allerdings gibt es kein Tagesgeld.
- Altersvorsorge mit kleinem Budget, Haufe, 2008, ISBN 3448087874
- Betriebliche Altersvorsorge: Gesetzliche Grundlagen, staatliche Förderung, betriebliche Praxis, Stiftung Warentest, 2007, ISBN 3938174293
- Sichere Altersvorsorge: Was Sie jetzt dafür tun können, Haufe, 2007, ISBN 3448079065
- WISO: Staatlich geförderte Altersvorsorge, Campus Verlag, 2008, ISBN 3593385333
Unsere Artikel werden auf Grundlage fundierter wissenschaftlicher Quellen sowie dem zum Zeitpunkt der Erstellung aktuellsten Forschungsstand verfasst und regelmäßig von Experten geprüft. Wie wir arbeiten und unsere Artikel aktuell halten, beschreiben wir ausführlich auf dieser Seite.
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Morgen ohne Sorgen. Für die finanzielle Freiheit im Alter, FinanzBuch Verlag, 2007, ISBN 3898792935
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Einführung in die betriebliche Altersversorgung: mit allen Änderungen durch das BMF-Schreiben vom 5.2.2008, Verlag Versicherungswirtschaft, 2008, ISBN 3899523644
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Alles, was man über gesetzliche und private Altersvorsorge wissen muß, Falken, 1997, ISBN 3806818479
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Das 1 x 1 der Altersvorsorge. In 6 Schritten zu mehr Wohlstand in der Rente, Linde, Wien, 2007, ISBN 3709301505
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Neue Wege der betrieblichen Altersvorsorge. Ein praktischer Leitfaden für den Arbeitgeber, FinanzBuch Verlag, 2005, ISBN 3898791742
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Altersvorsorge für Selbstständige, Stiftung Warentest, 2007, ISBN 3938174811
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Die drei Säulen der Altersvorsorge. Konzepte auf dem Prüfstand, Dr. Th. Gabler Verlag, 2003, ISBN 340912022X
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WISO: Altersvorsorge-Berater, Campus Verlag, 2007, ISBN 3593382768
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Lexikon Altersversorgung 2008: Die Betriebsrente von A-Z, Rehm, Heidelberg, 2008, ISBN 3807300090
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Schnelleinstieg Betriebliche Altersvorsorge, Haufe, 2008, ISBN 3448080268
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Altersvorsorge: So sind Sie gut gerüstet für die Zukunft. Tipps, Checklisten und Modelle für jedes Alter, Frankfurter Allgemeine Buch im F.a.Z.-Institut, 2008, ISBN 389981181X