Mögliche Wege, um in den Ruhestand zu gelangen - Vorzeitiger Ruhestand, Altersteilzeit, späte Rente

Viele Arbeitnehmer arbeiten auf ihn zu: den wohlverdienten Ruhestand. Was die Wege, um in den Ruhestand zu gelangen, angeht, gibt es Unterschiede. Neben dem regulären Ruhestand bei Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es auch Möglichkeiten, vorzeitig die Erwerbstätigkeit hinter sich zu lassen. Demgegenüber steht auch die Möglichkeit, später in Rente zu gehen. Lesen Sie alles Wissenswerte über die möglichen Wege, um in den Ruhestand zu gelangen.

Maria Perez
Von Maria Perez

Als Ruhestand wird der Zustand bezeichnet, in dem man sich befindet, wenn man das Ende der Lebensarbeitszeit erreicht hat. Dies ist vor allen Dingen in einem gewissen Alter der Fall.

Bei Arbeitnehmern geht der Ruhestand mit dem Renten-Erstbezug aus der Gesetzlichen Rentenversicherung einher, während Beamten eine Pension erhalten. Selbstständige wiederum gehen in den Ruhestand, wenn keine Wahrnehmung der Leitungsfunktion mehr und auch keine anderweitige Erwerbstätigkeit besteht.

Regulärer Ruhestand

Hierzulande begann der Ruhestand bis 2011 mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Seit 2012 muss jeder neue Rentner-Jahrgang einen Monat (ab dem Geburtsjahr 1959 zwei Monate) länger arbeiten, als diejenigen, die ein Jahr älter sind, sofern sie die volle Altersrente beziehen möchten.

Diejenigen, die 1964 und später geboren sind, werden ab dem Jahr 2029 mit Vollendung des 67. Lebensjahres in das Rentenalter eintreten. Diese so genannte Regelaltersgrenze wird in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung geregelt; neben dieser Altersgrenze ist eine Wartezeit von fünf Jahren von Bedeutung.

Bei dieser handelt es sich um eine Mindestversicherungszeit. Der Betroffene muss in diesem Fall fünf Jahre versichert sein, um die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen zu dürfen.

Neben dem regulären Ruhestand bei Arbeitnehmern sowie bei Beamten gibt es weitere Möglichkeiten, in den Ruhestand zu gelangen...

Vorruhestand: Wissenswertes zum vorzeitigen Ruhestand

Je näher ein Arbeitnehmer dem Renteneintrittsalter kommt, desto attraktiver dürfte auch die Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestandes erscheinen. So kann dank diesem, bereits Jahre vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter, das Berufsleben aufgegeben und Privatleben genossen werden. Doch was sollte man über den vorzeitigen Ruhestand wissen, damit sich dieser vorzeitige Ausstieg nicht als langfristiger Fehltritt erweist?

Der vorzeitige Ruhestand ist vor allem eine Frage des Geldes. Sobald man sich nämlich zu diesem Schritt entschließt, muss mit Abstrichen von bis zu 20 Prozent bei der monatlichen Rente gerechnet werden.

Darüber hinaus bestehen im Falle eines vorzeitigen Ruhestandes auch nicht immer volle Rentenansprüche. Letztere treten erst in Kraft, wenn eine bestimmte Anzahl an Jahren in einer Branche gearbeitet wurde.

Die richtige Planung

Es liegt demnach auf der Hand, dass der vorzeitige Ruhestand einiger Planung bedarf. So muss man einerseits klären, ab wann einem dieser Ausstieg eigentlich gesetzlich ermöglicht wird. Dabei spielt nicht nur das eigene Alter, sondern auch die geleistete Arbeit eine Rolle.

Um in den Vorruhestand gehen zu können, muss der Arbeitnehmer 45 Jahre lang Einzahlungen in die Rentenkasse getätigt haben; eine Erwerbstätigkeit ab dem 18. Lebensjahr ist Voraussetzung. Des Weiteren ist der Vorruhestand in folgenden Fällen möglich:

  • bei Erwerbsminderung
  • bei Erwerbsunfähigkeit
  • bei Schwerbehinderung
  • bei bestimmten Berufen (z.B. körperlich sehr anstrengende Arbeiten)
  • bei Frauen ab 60 (vorgezogene Altersrente)
  • bei Arbeitslosen ab 63

Des Weiteren sollten finanzielle Vorkehrungen getroffen werden, um die verminderten Rentenzahlungen auffangen zu können. Ansonsten läuft man Gefahr, in die Altersarmut abzurutschen. In diesem Zusammenhang gibt es zahlreiche Möglichkeiten, wie privat vorgesorgt werden kann.

  • So kann einerseits der frühzeitige Abschluss einer Riester Rente den Eintritt in den frühen Ruhestand ermöglichen.
  • Des Weiteren können auch anderweitige Kapitalanlagen, welche im Idealfall hohe Erträge abwerfen, für eine finanzielle Absicherung im Alter sorgen.
  • Daneben kann ebenso der eigene Wohnraum dazu beitragen, dass keine Miete gezahlt werden muss und niedrige Rentenraten somit verschmerzt werden können.

Weitere Informationen zum Thema Altersvorsorge erhalten Sie hier.

Vorzeitiger Ruhestand durch Lebensarbeitszeitkonto

Ein Vorruhestand ist auch durch ein so genanntes Lebensarbeitszeitkonto möglich. Dieses bezeichnet man auch als Zeitwertkonto; es handelt sich um ein Arbeitszeitkonto, auf welches man als Arbeitnehmer Arbeitszeit oder Gehalt einzahlen kann. Auf diese Weise erhält man später eine bezahlte Freistellung.

Möglich werden auf diese Art und Weise flexible Arbeitszeiten und zudem lässt sich die Basis für eine bezahlte Freistellung schaffen. Eingezahlt werden dabei:

  • Überstunden bzw. deren Vergütung
  • Arbeitgeberzuschüsse
  • Urlaubstage
  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld

Alternativen

Es gilt zu bedenken, dass ein Vorruhestand gründlich überdacht und vor allen Dingen auch geplant werden sollte. Natürlich hat es seine Vorteile, früher seine Freizeit genießen zu können, doch genau dieser Aspekt - gemeinsam mit möglichen Abschlägen - kann auch dazu führen, dass man als Rentner unglücklicher wird als als Arbeitnehmer. Was man bei der Vorbereitung auf den Ruhestand beachten sollte und wie man diesen neuen Lebensabschnitt füllen kann, zeigen wir Ihnen hier in unserem separaten Artikel zum Thema.

Letztlich sollte man sich vor dem Eintritt in den frühzeitigen Ruhestand noch überlegen, ob es nicht noch Alternativen zu diesem Schritt gibt, welche sich sowohl mit den persönlichen Interessen als auch den eigenen finanziellen Möglichkeiten vereinbaren lassen. Als Beispiel kann hier die Altersteilzeit genannt werden. Diese senkt den Arbeitsumfang erheblich, sorgt für einen allmählichen Ausstieg aus dem Berufsleben und bessert nicht zuletzt auch die eigene Rente auf.

Insgesamt ist der frühzeitige Ruhestand vor allem eine Geldfrage. Dabei kann es Sinn machen, sich bereits Jahrzehnte vor diesem Zeitpunkt mit dieser Problematik auseinanderzusetzen. Nur so ist schließlich sichergestellt, dass noch Vorsorgemaßnahmen ergriffen und sich somit die Möglichkeiten offengehalten werden können.

Doch nicht immer ist die frühere Rente der freiwillige Wunsch des Arbeitnehmers - in einigen Fällen können auch gesundheitliche Probleme zur früheren Pensionierung führen...

Frührente aufgrund von gesundheitlichen Beschwerden

Neben dem ausdrücklichen Wunsch, nicht erst im regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand zu gelangen, gibt es auch diejenigen, denen ihre gesundheitliche Situation keine andere Wahl lässt. Sie gehen als Frührentner in den Ruhestand; dabei spielen häufig psychische Probleme eine Rolle.

Oftmals ist sind es die Arbeitsbedingungen, die den Betroffenen auf die Psyche schlagen; hierbei spielen

  • Zeitmangel
  • Termindruck und
  • Hektik

eine Rolle. Auch ein schlechtes Verhältnis zum Chef oder zu den Kollegen kann ausschlaggebend sein, dass es zu gesundheitlichen Risiken kommt. Bemängelt wird u.a. auch die fehlende Möglichkeit für Arbeitnehmer, bei der Arbeitsgestaltung mitreden zu können.

Unterstützung durch die Erwerbsminderungsrente

Doch nicht nur eine labile Psyche kann die Ursache dafür sein, dass ein Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhestand gelangt; auch sonstige schwere Erkrankungen oder auch Unfälle, die das Arbeiten nicht möglich machen, können dazu führen. In diesem Fall bietet die gesetzliche Rentenversicherung finanzielle Unterstützung in Form der so genannten Erwerbsminderungsrente.

Um diese beziehen zu können, sind bestimmte Voraussetzungen notwendig:

  • der/die Betroffene kann nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten
  • der/die Betroffene hat mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt
  • der/die Betroffene hat fünf Jahre vor Eintritt in die Erwerbsminderung mindestens drei Jahre eingezahlt (ein zusammenhängender Zeitraum der drei Jahre ist nicht notwendig)

Es gilt also auch hier die reguläre Wartezeit von fünf Jahren.

Auf dem Weg zum Ruhestand: Die Grundlagen der Altersteilzeit

In Deutschland ist es gesetzlich vorgesehen, dass Menschen nach Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand gehen. Dies bedeutet, dass die Arbeit niedergelegt und zukünftig von einer Rente oder Pension gelebt wird.

Der Ruhestand ist dabei das herbeigesehnte Ziel vieler älterer Arbeitnehmer. Schließlich können dann eigene Träume verwirklicht und die eigene Gesundheit geschont werden.

Allerdings fällt es Menschen häufig schwer, bis 65 in Vollzeit zu arbeiten. So sind in diesem Zusammenhang vor allem psychische und physische Einschränkungen zu nennen, welche dafür sorgen, dass die Bewältigung des Arbeitsalltags kaum noch gelingt.

Das Prinzip der Altersteilzeit

In diesem Fall kann der Weg der Altersteilzeit eingeschlagen werden. So handelt es sich bei dieser um eine Übergangsphase, welche zwischen der Vollzeitarbeit und dem Ruhestand geschaltet wird.

Dabei werden die Arbeitsstunden reduziert, wodurch der Arbeitnehmer weniger belastet wird. Zudem kann er sich bereits an den Ruhestand gewöhnen, weshalb später seltener mit psychischen Problemen zu rechnen ist.

Die Altersteilzeit wird in Deutschland nach dem Altersteilzeitgesetz geregelt, welches es in dieser Form seit 1996 gibt. Der Gesetzgeber versprach sich hierdurch vor allem große finanzielle Einsparungen, da Arbeitnehmer nicht mehr zwangsweise in den Frühruhestand gehen müssen, sobald gesundheitliche Probleme bestehen oder der Wunsch nach dem Ende der aktiven Erwerbstätigkeit gehegt wird.

Im Folgenden wird sich näher mit der Altersteilzeit auseinandergesetzt. Dabei soll zum einen geklärt werden, wo eigentlich der Unterschied zwischen der kontinuierlichen Altersteilzeit und dem Blockmodell besteht. Zudem werden die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Altersteilzeit, Informationen zur Arbeitsstundenzahl und Gehaltshöhe sowie die benötigten Dokumente und Angaben für einen Antrag auf Altersteilzeit genannt.

Die kontinuierliche Altersteilzeit

In Deutschland existiert einerseits die Variante der kontinuierlichen Altersteilzeit. Bei dieser wird die ursprüngliche Arbeitszeit einfach bis zu dem Zeitpunkt um die Hälfte reduziert, bis der Arbeitnehmer in den Ruhestand tritt. Diese Form der Altersteilzeit wird auch als das Gleichverteilungsmodell bezeichnet, da die Arbeit gleichmäßig auf die gesamte Phase der Altersteilzeit verteilt wird. Die kontinuierliche Altersteilzeit beträgt zudem zwischen drei und sechs Jahre, wobei der Betroffene mit dem Arbeitgeber vereinbaren muss, wie lang diese Phase ausfallen soll.

Das Blockmodell

Alternativ gibt es das Blockmodell, welches in der Praxis eher üblich ist. Bei diesem wird der Zeitraum der Altersteilzeit in zwei Phasen unterteilt.

  • Bei der ersten handelt es sich dabei um die Arbeitsphase, während welcher der Arbeitnehmer regulär weiterarbeitet.
  • Dieser folgt dann die Freistellungsphase, in welcher der Arbeitnehmer nicht mehr für den Arbeitgeber aktiv wird, jedoch noch bei diesem in einem Beschäftigungsverhältnis steht.

Das Blockmodell sieht demnach vor, dass der Betroffene sein gesamtes Stundenvolumen der Altersteilzeit möglichst schnell abbaut, so dass früher aus dem Beruf ausgeschieden werden kann. Diese Variante ist aber auch mit Einschränkungen und Nachteilen verbunden.

Nachteile

Zum einen kann die Altersteilzeit im Falle des Blockmodells für maximal drei Jahre beantragt werden. Konkret bedeutet dies, dass beim Blockmodell stets 1,5 Jahre gearbeitet werden, wonach eine Freistellung über 1,5 Jahre erfolgt.

Zudem arbeitet der Betroffene zunächst weiterhin im vollen Stundenumfang und erhält diese Leistung erst später ausgezahlt. Sollte der Arbeitgeber währenddessen Konkurs anmelden oder es treten weitere Zwischenfälle auf, kann es sein, dass kein Anspruch mehr auf das noch nicht ausgezahlte Geld besteht. Letztendlich muss deshalb jeder Leistungsberechtigte selbst entscheiden, wie er seine Altersteilzeit gestalten will.

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Altersteilzeit

Mit der Altersteilzeit besteht in der BRD ein attraktives System, mit welchem Arbeitnehmer phasenweise in den Ruhestand treten können. Aus diesem Grund erfreut sich die Altersteilzeit auch einer großen Beliebtheit und wird von vielen Arbeitnehmern genutzt. Doch welche Voraussetzungen müssen überhaupt erfüllt sein, damit die Altersteilzeit beansprucht werden kann?

Arbeitsvertrag und Alter

Die wohl wichtigste Voraussetzung ist die Tatsache, dass der Betroffene ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag sein muss. Gewerbetreibende und Freiberufler haben demnach nicht die Möglichkeit, die Altersteilzeit für sich zu beanspruchen.

Des Weiteren muss der Betroffene sein 55. Lebensjahr bereits abgeschlossen haben. Davor besteht lediglich die Option der Frührente, nicht aber der Altersteilzeit.

Das 55. Lebensjahr muss erreicht sein für die Möglichkeit der Altersteilzeit
Das 55. Lebensjahr muss erreicht sein für die Möglichkeit der Altersteilzeit

Arbeitsumfang und Einverständnis seitens des Arbeitgebers

Ferner muss der Arbeitnehmer innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1080 Tage gearbeitet haben, wobei als Arbeit eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu verstehen ist. Diese 1080 Tage räumen dem Betroffenen auch etwas Spielraum ein. So wird dieser Wert beispielsweise auch erreicht, wenn in zwei der fünf Jahre nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen wird.

Daneben muss nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber damit einverstanden sein, dass der Betroffene in die Altersteilzeit geht. Dabei kann sich der Arbeitnehmer auch nur bedingt auf Tarifverträge oder ähnliche Vorgaben stützen, welche besagen, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer in die Altersteilzeit schicken muss. Schließlich werden in diesem Zusammenhang meist nur Vorgaben gemacht, dass der Arbeitgeber etwa fünf Prozent seiner Arbeitnehmer die Altersteilzeit gewähren muss.

Timing und Zeitraum

Darüber hinaus ist bei der Altersteilzeit auch Timing gefragt. So muss das Ende der Altersteilzeit dem Anfang des Anspruchs auf Altersrente entsprechen. Aus diesem Grund muss die Arbeitszeit entsprechend aufgeteilt werden, so dass dieser Zeitpunkt auch erreicht wird. Andernfalls ist mit Abstrichen zu rechnen, wie sie sonst nur beim Vorruhestand auftreten.

Letztlich ist es noch wichtig, dass sich die gesamte Altersteilzeit über einen Zeitraum von mindestens drei bis maximal sechs Jahre erstreckt. Andere Wünsche die Dauer betreffend können nicht berücksichtigt werden oder sind nur mit anderen Programmen zu erreichen.

Informationen zur Arbeitsstundenzahl und Gehaltshöhe

Der Beginn der Altersteilzeit hat sowohl Vor- als auch Nachteile. So geht die Arbeitsstundenzahl zwar zurück, gleichzeitig reduziert sich aber auch die Gehaltshöhe. Doch was sollte jeder über die Arbeitsstundenzahl und Gehaltshöhe wissen, sobald Interesse an der Altersteilzeit besteht?

Hinsichtlich der Arbeitsstundenzahl lässt sich grundsätzlich sagen, dass es einfach zu einer Halbierung der zuvor geleisteten Stundenzahl kommt. Diese Arbeitsstunden können dann wie bereits erwähnt entweder kontinuierlich oder direkt zu Beginn der Altersteilzeit abgeleistet werden.

Regelarbeitsentgelt

Mit dieser Halbierung geht dann auch eine Halbierung des Gehalts einher. Allerdings handelt es sich bei diesem halben Gehalt noch nicht um den Betrag, welchen der Arbeitnehmer monatlich erhält. Stattdessen muss das Regelarbeitsentgelt seitens des Arbeitgebers noch um mindestens 20 Prozent erhöht werden.

Beim Regelarbeitsentgelt handelt es sich wiederum nicht nur um das monatlich gezahlte Gehalt, sondern auch um weitere Vorteile, welche dem Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis entstehen. Ein Klassiker wäre hier die Gewährung eines Dienstwagens, welcher auch privat genutzt werden kann. Diese Regelung greift dabei bis zur Beitragsbemessungsgrenze, welche monatlich 5.400 Euro um Westen und 4.550 Euro im Osten beträgt.

Im Endeffekt kann der Arbeitnehmer demnach damit rechnen, dass er während der Altersteilzeit rund 75 bis 80 Prozent seines letzten Gehalts erhält, da die Aufstockung um 20 Prozent auch noch steuerfrei ist. Insgesamt werden die Arbeitsstunden demnach einfach halbiert, was hingegen auf das Gehalt keineswegs zutrifft. Die Altersteilzeit schafft damit auch einen finanziellen Anreiz, schrittweise in den Ruhestand zu treten.

Benötigte Dokumente und Angaben für einen Antrag auf Altersteilzeit

Die Altersteilzeit wird durch den Staat unterstützt, weshalb sich bei dieser auch an die Agentur für Arbeit gewandt werden muss. Doch wie läuft eigentlich die Beantragung der Altersteilzeit ab und welche Dokumente und Angaben werden dabei benötigt?

Antrag auf Vorabentscheidung

Grundsätzlich muss sich der Interessent zunächst an den Arbeitgeber wenden. Schließlich besteht kein Rechtsanspruch auf die Altersteilzeit. Stattdessen muss eine beidseitige Zustimmung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorliegen, bevor dieser Leistungsspruch geltend gemacht werden kann.

Hierzu muss der Arbeitgeber dann einen so genannten Antrag auf Vorabentscheidung bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen. Anschließend erhält er einen Bescheid, ob dem Wunsch nach Altersteilzeit nachgekommen werden kann oder nicht.

Antrag der Anerkennung der Voraussetzungen

Nachdem der Arbeitgeber dem Wunsch der Altersteilzeit zugestimmt hat und die Rahmenbedingungen geklärt sind, muss sich der Arbeitgeber erneut an die zuständige Agentur für Arbeit wenden. Bei der zuständigen Agentur für Arbeit handelt es sich um diejenige Filiale, welche im Bezirk des Sitzes des Arbeitgebers liegt. Bei dieser ist dann der Antrag der Anerkennung der Voraussetzungen einzureichen.

Hier muss der Arbeitgeber dann nachweisen, dass der Arbeitnehmer leistungsberechtigt ist. Dabei benötigt er eine schriftliche Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung vom Arbeitnehmer.

Antrag auf Auszahlung

Zudem werden teils noch weitere Dokumente benötigt, über welche der Betroffene dann informiert wird. Abschließend muss der Arbeitgeber noch einen Antrag auf Auszahlung stellen.

Insgesamt muss sich der Arbeitnehmer im Falle der Altersteilzeit nur mit dem Arbeitgeber auseinandersetzen. Letzterer wendet sich dann wiederum an die Agentur für Arbeit und sorgt dafür, dass das Programm Altersteilzeit durchgesetzt werden kann.

Später in den Ruhestand

Neben der Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen, kommt auch bei einigen Menschen die Überlegung auf, das Arbeitsleben noch ein wenig länger zu genießen. Auch dies bringt Vorteile mit sich.

Grundsätzlich ist es möglich, länger als bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter zu arbeiten. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber damit einverstanden ist; er muss dieser Verlängerung des Arbeitsverhältnisses zustimmen.

Arbeitet man länger, bekommt man später mehr Rente, da die Ansprüche aufgrund des späteren Renteneintritts steigen. Zudem erhält man als Verzicht auf die Rente, die einem zusteht, einen Ausgleich - pro Monat sind es 0,5 Prozent zusätzlich.

Des Weiteren ist es möglich, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten sowie gleichzeitig Rente zu beziehen. Zuschläge seitens der Rentenversicherung gibt es nicht, ebenso wenig einen erhöhten Rentenanspruch.

Bei Erreichen oder Überschreiten der Regelaltersgrenze ist es Rentnern gestattet, nebenbei unbegrenzt Geld zu verdienen; im jüngeren Alter gelten bestimmte Zuverdienstregelungen. Die Gründe für die Erwerbstätigkeit im Ruhestand sind unterschiedlich - einige Rentner möchten ihre Zeit einfach noch sinnvoll nutzen und anderen helfen; auch beklagen viele eine geringe Rente, die sie durch einen Minijob aufbessern möchten.

  • Hubert Hein Fit für die zweite Lebenshälfte: Infos, Ideen und Tipps für die Zeit nach dem Beruf, Becker, 2007, ISBN 3929480174
  • Ansgar Thiel und Wolfgang Schlicht Projekt Ruhestand: Was ich schon immer machen wollte, Messidor Verlag, 2008, ISBN 3936682690

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