Beratung im Familienrecht

Das Familienrecht kümmert sich um die Rechtsverhältnisse der Personen, die beispielsweise durch Verwandtschaft, Familie, Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft miteinander verbunden sind. Typische Aufgabengebiete sind etwa Unterhalt, Sorgerecht oder Versorgungsausgleich. Ein Scheidungsanwalt ist auf Familienrecht spezialisiert und kann ausführlich beraten. Informieren Sie sich rund um die Beratung im Familienrecht.

Von Claudia Rappold

Zuständigkeitsbereiche des Familienrechts

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch

verbundenen Personen. Das Familiengericht beziehungsweise das Vormundschaftsgericht entscheidet bei familienrechtlichen Streitigkeiten. Das Familienrecht ist zum größten Teil im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die amtliche Verwendung des Familienrechts findet im Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) statt.

Zu den sachlichen Zuständigkeiten im Familenrecht nach FamFg zählen

  • Ehesachen
  • Kindschaftssachen
  • Abstammungssachen
  • Adoptionssachen
  • Ehewohnungs- und Haushaltssachen
  • Gewaltschutzsachen
  • Versorgungsausgleichssachen
  • Unterhaltssachen
  • Güterrechtssachen
  • Sonstige Familiensachen
  • Lebenspartnerschaftssachen

Zu den Teilbereichen des Familienrechts zählen somit etwa

  • die Scheidung
  • Eheverträge
  • eine Vaterschaftsanfechtung
  • steuerliche Besonderheiten
  • der Versorgungsausgleich oder auch
  • die elterliche Sorge.

Prozesskosten- und Beratungshilfe beantragen

Für eine anwaltliche Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Die Gewährung richtet sich nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen.

Für die Bewilligung einer Beratungshilfe kann der Anwalt eine Gebühr von zehn Euro erheben, diese aber auch erlassen. Der Antrag auf Beratungshilfe sollte noch vor der Beratung gestellt werden. Bei einer Ablehnung müssen die vollen Kosten selbst getragen werden.

Der Antrag kann beim Amtsgericht mündlich und auch schriftlich gestellt werden, oder der Anwalt leitet ihn weiter. Werden die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, stellt das Amtsgericht einen Beratungsschein aus.

Für das Verfahren sollte der Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen. Wird diese gewährt, müssen die Gerichtskosten und die Anwaltskosten nicht bezahlt werden.

Fachanwalt aufsuchen

Da das Familienrecht ein recht komplexes Gebiet ist, ist es sinnvoll sich Rat bei einem spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht zu holen. Denn wer kennt sich schon wirklich mit dem Familienrecht aus? Erst wenn man betroffen ist, zum Beispiel durch eine Scheidung, muss man sich damit auseinandersetzen. Die Beratung umfasst alle das Familienrecht betreffende Punkte.

Familienrecht regelt auch außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen, wie

  • Ferdinand Kerschner Bürgerliches Recht V. Familienrecht, Springer, Wien, 2008, ISBN 3211743944
  • Horst Tschernitschek und Stefan Chr. Saar Familienrecht: Lehrbuch, Schmidt (Erich), Berlin, 2008, ISBN 3503110186
  • Rainer Wörlen Familienrecht: Lernbuch. Strukturen. Übersichten, Heymanns, 2008, ISBN 345226565X

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