Hat sich ein Ehepartner oder haben sich beide gemeinsam dazu entschieden, die Ehe nicht weiter zu führen und sich scheiden zu lassen, stehen diverse rechtliche Schritte bevor.
Unter einer Scheidung versteht man den Vorgang der juristischen und formellen Auflösung einer Ehe.
Um eine Scheidung einzuleiten, muss sich der scheidungswillige Ehegatte einen Anwalt zur Seite nehmen, welcher den Antrag auf Auflösung der Ehe einreicht. Sollte der Ehepartner keine weiteren Forderungen haben, so benötigt dieser keinen eigenen Anwalt, da keine weiteren Anträge gestellt werden müssen. Anders ist das bei Vergleichen vor dem Familiengericht oder bei Anträgen zum Sorgerecht oder Unterhalt.
Voraussetzung, warum eine Ehe aufgelöst werden kann, ist das Scheitern der Ehegemeinschaft. Frühere Scheidungsgründe, wie das "Schuldprinzip", "seelische Grausamkeit" oder "böswilliges Verlassen" wurden abgeschafft, lediglich das "Zerrüttungsprinzip" kommt heute noch zur Geltung. Laut diesem gilt eine Ehe als gescheitert, wenn eine normale Lebensgemeinschaft zwischen den Ehepartnern keinen Bestand mehr hat und man auch nicht erwarten kann, dass diese wieder hergestellt wird.
Ausschlaggebend sind weiterhin getrennte Wohnbereiche und die Dauer der bestehenden Trennung. Im Regelfall muss ein Trennungsjahr überbrückt werden, bis die Ehe als gescheitert festgehalten werden kann. Dieses Jahr dient vor allem dazu vorschnelle Entscheidungen zu vermeiden. In Ruhe kann dabei über die Trennung und deren Folgen entschieden werden.
Erfahrungsgemäß gelingt es nach Ablauf des Jahres auch besser einvernehmliche Regelungen zum Beispiel in den Bereichen Unterhalt oder Sorgerecht aufzustellen. Nur in Fällen von "unzumutbarer Härte" kann das Trennungsjahr umgangen werden.
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