Die Private Krankenversicherung, kurz PKV, ist eine Versicherung für Personen, bei denen keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht besteht, zum Beispiel Selbständige und Beamte. Je nach Tarif werden die Kosten komplett oder anteilig übernommen.
Die Private Krankenversicherung kann alternativ zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Vor allem Personen, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind, entscheiden sich für die Private Krankenversicherung. Zu diesen Personen zählen Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer, die die Versicherungspflichtgrenze jeweils in den drei zurückliegenden Jahren überschritten haben.
Die Beiträge sind in der Privaten Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen und bemessen sich stattdessen an Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand des Versicherten. Trotz Krankheit oder hohem Alter dürfen Private Krankenversicherungen Antragsteller künftig nicht mehr ablehnen, der ab 2009 eingeführte Basistarif soll es jedem ermöglichen, sich privat zu versichern.
Die Abrechnung beim Arzt erfolgt zunächst über den Versicherten selbst, der die Rechnung anschließend bei seiner Krankenkasse vorlegen muss, um die Kosten erstattet zu bekommen. Die Kosten für eine stationäre Krankenhausbehandlung übernimmt die Private dagegen meistens direkt, ohne dass der Versicherte etwas vorstrecken muss.
Je nach Tarif kann ein Versicherter von verschiedenen Vorteilen und Zusatzleistungen profitieren. Im Krankenhaus hat er Anspruch auf ein 1- oder 2-Bett-Zimmer, auf Chefarztbehandlung und freie Wahl der Klinik. Zahnersatz und Sehhilfen werden dem Versicherten höher bezuschusst. Zudem besteht die Möglichkeit, kostenfreie alternative Behandlungsmethoden in Anspruch zu nehmen. Die Praxisgebühr sowie Medikamentenzuzahlungen müssen privat Versicherte nicht entrichten.
Der Abschluss einer Privaten Krankenversicherung bringt aber nicht nur Vorteile und sollte daher überdacht werden. Die Beiträge sind höher als in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Kosten von Medikamenten müssen zunächst selbst übernommen werden und es besteht kein Anspruch auf Krankengeld oder Kuren.
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