Hinweise zum Einschreiben und zur Warensendung

Einschreiben und Warensendung zählen ebenso zu den unterschiedlichen Sendungsarten. Das Einschreiben ist eine Sendungsart, mit der die Zustellung nachgewiesen werden kann. Die Deutsche Post AG unterscheidet verschiedene Arten des Einschreibens. Mit der Warensendung lassen sich kleinere und leichtere Waren preisgünstig versenden. Lesen Sie alles Wissenswerte zum Einschreiben und zur Warensendung.

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion

Einschreiben

Das Einschreiben ist eine der wichtigsten Sendungsarten, wenn es darum geht, die Zustellung an den Empfänger nachzuweisen. Die vom Zustelldienst ausgefertigten Einlieferungsbestätigungen werden in rechtlicher Hinsicht als Beweismittel anerkannt. Um diese zu erhalten, gibt der Absender das Einschreiben üblicherweise in der Filiale ab.

Im Gegensatz zum Standardbrief kann beim Einschreiben der Verlauf der Sendung verfolgt werden. Die Deutsche Post bietet für diese Zwecke die Sendungsverfolgung per Telefon oder über das Internet an.

Sollte die Sendung auf dem Zustellweg verloren gehen, haftet der Bote für den entstandenen Schaden. Gleiches gilt für den Fall der Beschädigung des Inhalts. Zu den typischen Unterlagen, die per Einschreiben verschickt werden, zählen zum Beispiel

Einwurfeinschreiben

In welcher Weise die Zustellung dokumentiert wird, hängt von der Auswahl der Art des Einschreibens ab. Ist der Brief als Einwurfeinschreiben deklariert, wird er beim Empfänger in den Briefkasten beziehungsweise in sein Postfach eingeworfen.

Der Zusteller protokolliert, wann er den Einwurf vorgenommen hat. Für diese Leistung berechnet die Deutsche Post zusätzlich zum Briefporto eine Gebühr von 2,15 Euro.

Übergabeeinschreiben

Außerdem kann der Brief als Übergabeeinschreiben ausgewiesen werden. Der Zusteller muss das Einschreiben in diesem Fall persönlich an den Empfänger übergeben beziehungsweise an eine empfangsberechtigte Person aushändigen.

Bei privaten Empfängern kann dies beispielsweise der Ehegatte sein, in Firmen besitzen meist die Sekretärinnen eine Empfangsberechtigung. Wer das Einschreiben entgegen nimmt, muss auf der Empfangskarte seine Unterschrift leisten. Für das Übergabeeinschreiben berechnet die Deutsche Post zusätzlich zum Briefporto eine Gebühr von 2,50 Euro.

Eigenhändige Übergabe

Weiterhin ist es möglich, das Übergabeeinschreiben mit dem Vermerk "eigenhändig" zu versehen. Dann darf ausschließlich der Empfänger die Sendung entgegennehmen. Alternativ darf ein schriftlich Bevollmächtigter die Unterschrift leisten.

Der Absender kann sich die Unterschrift des Empfängers über das Internet anzeigen lassen. Die Zusatzgebühr bei der Deutschen Post beträgt für diese Einschreibeart 4,65 Euro.

Einschreiben mit Rückschein

Um einen schriftlichen Beleg über das Datum der Zustellung und den Nachweis des Empfängers zu erhalten, kann das Einschreiben mit Rückschein genutzt werden. Hierzu wird der Briefumschlag auf seiner Rückseite mit dem Rücksendeschein versehen.

Der Zusteller wirft die Sendung in den Briefkasten beziehungsweise in das Postfach des Empfängers und protokolliert die Zustellung. Der Empfänger unterschreibt die Rücksendekarte und sendet sie an den Absender zurück.

Auch diese Leistung kostet 4,65 Euro. Soll das Einschreiben per Rückschein eigenhändig an den Empfänger ausgeliefert werden, berechnet die Deutsche Post eine Zusatzgebühr von 6,80 Euro.

Ein Einschreiben muss meistens persönlich gegen Unterschrift zugestellt werden
Ein Einschreiben muss meistens persönlich gegen Unterschrift zugestellt werden

Warensendungen

Warensendungen dienen dazu, kleinere und leichtere Waren kostengünstig zu versenden. Auch Warenproben beziehungsweise Muster können als Waren angesehen werden.

Entsprechende Belege, beispielsweise der Zahlungsvordruck, die Rechnung oder der Lieferschein, dürfen in der Sendung enthalten sein. Persönliche Mitteilungen an den Empfänger sind nicht erlaubt.

Die Warensendung muss offen verschickt werden, damit sie von der Deutschen Post auf ihren Inhalt hin überprüft werden kann. Möglich ist der Versand unter anderem in Musterbeuteln, die gefalzt und mit entsprechenden Klammern fixiert werden. Typische Sendungen sind beispielsweise

  • Haushaltswaren
  • Kataloge
  • Datenträger
  • Handyzubehör
  • Textilien oder
  • Ersatzteile.

Kompakt-, Groß- und Maxi-Warensendung

Die Warensendung Kompakt darf eine Länge zwischen 100 und 353 Millimetern und eine Breite von 70 bis 300 Millimeter besitzen. Ihr Gewicht ist auf 50 Gramm begrenzt, die Höhe auf 15 Zentimeter. Kompakt-Warensendungen kosten 1,30 Euro.

Groß-Warensendungen dürfen dieselben Abmaße wie Kompakt-Warensendungen erreichen, allerdings können sie bis zu 500 Gramm schwer sein. Die Deutsche Post berechnet für die Groß-Warensendung ein Porto von 2,20 Euro.

Des Weiteren gibt es die Maxi-Warensendung. Sie kostet bei einer maximalen Höhe von 5 Zentimeter und einem Gewicht von bis zu einem Kilogramm 2,20 Euro, bei einer Höhe von bis zu 15 Zentimeter und gleichem Gewicht 2,35 Euro.

Deklariert der Absender die Sendung als Warensendung, sollte er sich darüber im Klaren sein, dass diese nicht nachverfolgt werden kann. Geht sie verloren, haftet die Deutsche Post nicht.

Rabattstaffel

Für Großversender bietet die Deutsche Post die Rabattstaffelung an. Werden im Monat mehr als 300 Maxi-Warensendungen verschickt, gibt es einen Rabatt von 0,20 Euro. Sind es mehr als 3.000 Stück, liegt der Rabatt bei 0,30 Euro. Bei mehr als 15.000 Sendungen erhält man einen Rabatt von 0,40 Euro. Bei den Groß-Warensendungen betragen die Rabattbeträge 045, 050 und 0,55 Euro. Alle Preise sind Nettopreise.

Die Rabattstaffel kann nur genutzt werden, wenn ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde. Die Sendungen sind zunächst wie normale Warensendungen zu frankieren. Im Folgemonat erfolgt eine Gebührenerstattung laut Auflistung.