Bei der Organtransplantation wird zwischen der postmortalen Transplantation und der Lebend-Organtransplantation unterschieden. Bei der postmortalen wird nach Hirntod des Spenders das gesunde Organ entnommen und in den Körper des chronisch Kranken übertragen. Bei der Lebend-Organtransplantation wird das benötigte Organ (oft Niere oder Stammzellen) einem gesunden Menschen entnommen, der danach ebenfalls lebensfähig ist und somit einem Kranken das Weiterleben ermöglichen kann.
Eine Organtransplantation ist eine in vielen Fällen lebensrettende Operation, bei der ein gesundes Organ einer Person (oder Teile davon) einer anderen Person eingesetzt werden, deren eigenes Organ seine Funktionen aufgrund einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung (wie Diabetes, Herzinsuffizienz) nur noch unzureichend ausführen kann.
Transplantiert werden können Niere, Bauchspeicheldrüse, Leber, Herz, Lunge und Dünndarm, sofern ein passendes Spenderorgan gefunden wird.
Dabei kommen nach den strengen Bestimmungen des deutschen Transplantationsgesetzes lediglich folgende Organspenden in Frage: Bei der postmortalen Spende muss der Hirntod einer Person von zwei speziell qualifizierten Ärzten festgestellt werden und die Einwilligung des Verstorbenen (zum Beispiel Organspendeausweis) oder seiner Angehörigen vorliegen.
Eine Lebendspende ist generell nur bei Nieren- und Leberteilübertragungen zwischen nahe stehenden Personen (wie Eltern und Kindern) möglich. Zudem müssen Blutgruppe und andere Organmerkmale bei Spender und Empfänger übereinstimmen, da sonst die Funktionsfähigkeit des Transplantats nicht gewährleistet werden kann.
Sind diese Kriterien erfüllt, wird das Spenderorgan in Kooperation des Krankenhauses und der zuständigen Organisationszentrale der Deutschen Stiftung für Organtransplantation entnommen, medizinisch getestet, maximal einige Stunden lang konserviert und einem Patienten auf der Warteliste der länderübergreifenden Registrierungsstelle Eurotransplant vermittelt.
Die eigentliche Transplantation muss dagegen in einem der etwa 50 deutschen Transplantationszentren durchgeführt werden. Dort erfolgt auch die medikamentöse Nachbehandlung (immunsuppressive Therapie), da unabhängig vom körperlichen Zustand des Empfängers immer das Risiko einer akuten oder allmählichen Abstoßungsreaktion besteht.
Obwohl Organtransplantationen mittlerweile Standardoperationen mit zunehmend besseren Erfolgsaussichten sind, können sie noch nicht allen wartenden Patienten ermöglicht werden. Insbesondere im Fall von Nierentransplantaten kann derzeit nur ein Drittel des Bedarfs gedeckt werden.
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