26. Oktober 2009
Von Viola Reinhardt
Seit Oktober kontrolliert das Finanzamt verschärft, ob ein Rentner zur Steuer herangezogen werden kann oder muss. Für viele Menschen bedeutet das je nach vorhandenen Einnahmen tatsächlich eine Steuerpflicht. Hier selbst einige Angaben vorab zu überprüfen, kann dann ein plötzliches böses Erwachen zumindest im Vorfeld etwas abflachen. Einige Fragen verhelfen zu einer besseren Übersicht über die Neuerungen und kommenden Vorgänge.
Sind nun alle Rentner steuerpflichtig?
Nein. Rentner, die lediglich eine Durchschnittsrente beziehen, bleiben auch weiterhin von Steuerabgaben verschont. Anders sieht das für all diejenigen aus, die zusätzlich Einnahmen aus Zinsen, Vermietung oder einer Betriebsrente haben.
Wie weiß man, ob man von den Steuern betroffen ist?
Keine Steuer zu zahlen braucht man dann als Rentner, wenn man jährlich als Alleinstehender eine gesetzliche Rente in Höhe von bis zu 19.000 Euro erhält. Bei Verheirateten liegt diese Freigrenze bei 38.000 Euro. Gültig ist dies für alle Senioren, die ihre Rente bis zum Jahr 2005 angetreten haben. Für alle anderen, also Rentner ab 2006, sind die Grenzwerte auf 16.200 Euro bzw. 32.000 Euro gesunken. Diese Faustregel gilt jedoch nur, wenn man keine weiteren Einkünfte zu verzeichnen hat.
Und wann wird eine Steuererklärung fällig?
Ist das komplette Einkommen höher als der jährliche Grundfreibetrag von 7834 Euro bzw. bei Verheirateten 15.668 Euro, dann muss man seine Steuererklärung abgeben.
Kann man als Rentner etwas von der Steuer absetzen?
Auf jeden Fall! Absetzbar sind Spenden, Medikamente- und Arztkosten, Haftpflichtversicherungen, Behindertenpauschbeträge, Dienstleistungen im Haushalt, sowie Handwerkerrechnungen. Am besten ist es sich bei einer fachkundigen Stelle Hilfe bei der Steuererklärung einzuholen, da man oftmals vieles nicht weiß oder auch vergisst, was alles die Steuerlast senken kann.
Wie kann das Finanzamt wissen, wie viel Rente man bekommt?
Ab Oktober 2009 werden elektronisch alle Daten von den Unternehmen, Banken und Lebensversicherern an das Finanzamt übermittelt. Hierzu zählen dann Angaben über die Rente, sowie weitere Altersbezüge wie etwa aus Pensionskassen oder auch Direktversicherungen.
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