Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzung von Kinderbetreuungskosten

Als Kinderbetreuungskosten gelten finanzielle Aufwendungen für die Pflege und Beaufsichtigung von Kindern durch Erwachsene. Kinder sind junge Menschen bis zum vierzehnten Lebensjahr. Sofern den Erziehern durch die Kinderbetreuung Fremdkosten entstehen, können die als Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Informieren Sie sich über Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzung von Kinderbetreuungskosten.

Britta Josten
Von Britta Josten

Eine Kinderbetreuung, zu der neben der Erziehung auch das Pflegen sowie das Beaufsichtigen gehören, geschieht normalerweise innerhalb der Familie mit oftmals mehreren Generationen.

In der heutigen Zeit wird die Kinderbetreuung aufgrund der besonderen familiären, persönlichen sowie privaten Situationen der Erzieher auch kommerziell angeboten - beispielsweise

  • in öffentlichen und privaten Kindertagesstätten, den Kitas
  • in Kinderkrippen oder
  • in Kindertagespflegen.

In all diesen Fällen geschieht die Kinderbetreuung extern, also außerhalb der eigenen Familiengemeinschaft. Dem Erzieher entstehen dadurch Fremdkosten, die sich in Personal- und Sachkosten unterteilen.

Auf welche Weise werden entstehende Kosten abgesetzt?

Diese Kinderbetreuungskosten müssen aus dem Einkommen heraus generiert werden - sie verringern insofern die frei verfügbare Summe am monatlichen Netto. Vielfach handelt es sich um Alleinerziehende. Sie müssen ihren Lebensunterhalt mit Arbeiten verdienen. Für die Dauer der Arbeitszeit inklusive An- und Abfahrt müssen die in der Haushaltsgemeinschaft lebenden Kinder betreut, also beaufsichtigt und gepflegt werden.

Der Staat unterstützt diesen Personenkreis dadurch, dass die Kinderbetreuungskosten unter bestimmten Voraussetzungen und in einer begrenzten Höhe steuerlich absetzbar sind.

  • Sie werden von der Summe des steuerpflichtigen Einkommens abgezogen, das sich dadurch verringert.
  • Im Ergebnis wird die Steuer von einem dementsprechend niedrigeren Bruttoverdienst berechnet.
  • Die Steuerlast sinkt, sodass sich auf der anderen Seite das Netto vom Brutto erhöht.

Diese Gesetze und Richtlinien liegen der Förderung zugrunde

Rechtsgrundlage für die steuerliche Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten ist der § 10 Absatz 1 Nummer 5 des Einkommensteuergesetzes, kurz EStG.

  • Danach können pro Jahr zwei Drittel der Aufwendungen, begrenzt auf den Höchstbetrag von viertausend Euro, als Sonderausgaben geltend gemacht werden, sofern das Kind das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Diese Altersgrenze kann sich dann bis zum fünfundzwanzigsten Lebensjahr verlängern, wenn das Kind wegen geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.

Die gezahlten Aufwendungen müssen in Rechnung gestellt und auf das Girokonto des Leistungserbringers überwiesen worden sein.

Formelle Hintergründe

Wie in anderen Fällen auch, bedarf der reine Gesetzestext einiger Erläuterungen. Nach § 1 des Jugendschutzgesetzes ist jeder Bürger bis zum vierzehnten Lebensjahr ein Kind.

Die Kinderbetreuungskosten sind steuerrechtlich "Allgemeine Sonderausgaben". Dabei ist es unerheblich, ob Eltern oder Erzieher

  • berufstätig sind

oder sich in

befinden. Wenn Einkommen aus Arbeit erzielt wird, dann können die Kinderbetreuungskosten als "Allgemeine Sonderausgaben" geltend gemacht werden. Entscheidend ist auch, dass das Kind in der Haushaltsgemeinschaft des Steuerpflichtigen lebt, dort also mit seinem Wohnsitz gemeldet ist. Letztendlich muss der Steuerpflichtige das Kindergeld für das zu betreuende Kind erhalten - alternativ muss der Kinderfreibetrag auf seiner Steuerkarte eingetragen sein.

Steuerlich absetzbare Kinderbetreuungskosten gelten für bestimmte Kostenarten. Sie alle haben gemeinsam, dass es sich dabei um Fremdkosten handelt. Als Allgemeine Sonderausgaben gelten die

  • Beschäftigung von Fachpersonal wie Kinderpflegerin, Erzieherin oder Kinderschwester
  • Beschäftigung von Haushaltshilfen, sofern mit der Tätigkeit die Kinderbetreuung verbunden ist
  • Beaufsichtigung von Kindern bei häuslichen Schulaufgabenerledigung
  • Unterbringung der Kinder in/bei

In den Bundesländern, Städten und Gemeinden gibt es eine Vielzahl von verschiedenartigen sowie unterschiedlich definierten Kinderbetreuungen. Immer handelt es sich um eine Dienstleistung, die von externem Fachpersonal erbracht wird.

Diese erbrachten Leistungen müssen berechnet, in Rechnung gestellt und auch tatsächlich bezahlt werden. Im Rahmen der Jahressteuererklärung muss darüber, wie es genannt wird, Beleg geführt werden.

Das Nachprüfen des Geldflusses sollte für das Betriebsfinanzamt möglichst einfach sein. Das ist es dann, wenn der erhaltenen Rechnung über die Kinderbetreuungskosten der Kontoauszug beigefügt wird, auf dem die Überweisung gebucht ist.

Da Rechnungen gesetzlich vorgegebene Inhalte haben, ist es für das Finanzamt ein Leichtes, durch Querprüfung beim Zahlungsempfänger den Erhalt der Zahlung festzustellen. Kinderbetreuungskosten, die in bar oder per Barscheck bezahlt werden, können steuerlich nicht geltend gemacht werden.

Je größer das Vertrauensverhältnis, desto strenger die Überprüfung

Je enger die persönlichen oder privaten Beziehungen zu dem kinderbetreuenden Personal sind, umso mehr muss auf Formalien und den Zahlungsnachweis geachtet werden. Beim Finanzamt darf nicht der Eindruck entstehen, dass es sich um eine Gefälligkeitszahlung beziehungsweise Gefälligkeitsleistung handelt.

Die Grundlage für die Anerkennung als Allgemeine Sonderausgabe ist ein wirklicher Leistungsaustausch, also Leistung gegen Geld. Da die auf viertausend Euro begrenzte steuerliche Abzugsfähigkeit zurzeit rechtlich umstritten ist, werden die Steuerbescheide mit dem Zusatz "Vorläufig" ausgestellt.

Sie als Steuerpflichtiger sollten vorsichtshalber alle ihnen entstandenen Kosten nachweisen und geltend machen. Sollte sich die Rechtssituation später zu Ihren Gunsten ändern, sind Sie auf der sicheren Seite, weil Sie alles richtig gemacht haben.