Steuern sparen - Ein Überblick, was von der Steuer abgesetzt werden kann
Steuern auf das eigene Einkommen sind eine lästige Angelegenheit. So muss man diese als Arbeitnehmer nicht nur entrichten, was zu einer Abnahme des tatsächlichen Lohns führt, sondern weiß häufig auch nicht, ob man denn überhaupt so hohe Abgaben leisten müsste. Es gibt einige Tipps zum Steuern sparen, die dabei helfen können, dass man wirklich auch nur so viel zahlt, wie es gesetzlich vorgesehen ist. Informieren Sie sich darüber, was man von der Steuer absetzen kann, um in diesem Bereich zu sparen.
Einfache Tipps zum Steuern sparen
Um Steuern zu sparen, gilt es, folgende Tipps zu beherzigen.
Steuererklärung in digitaler Form
Zunächst einmal sollte man die Einkommenssteuer nur stets in digitaler Form beim Finanzamt abgeben. Dies hat den Vorteil, dass man diese auch leicht am heimischen PC abspeichern kann und das Finanzamt diese schneller bearbeitet.
Sollte es dann nämlich zu Komplikationen kommen und eventuelle Ansprüche auf eine Rückzahlung bestehen, können diese schneller geltend gemacht werden. Zudem stellt man so auch sicher, dass man keine Fristen verpasst und das Geld verloren wäre.
Was lässt sich von der Steuer absetzen?
Vielen Menschen fehlt auf die Frage hin, was man von der Steuer absetzen kann, der Überblick.
Fahrtkosten
So vergisst man bei der Anfertigung der Einkommenssteuererklärung zum Beispiel häufig, dass seit einigen Jahren auch die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz fast ohne Ausnahmen abzugsfähig sind. Die Höhe der Rückerstattung beträgt dabei 30 Cent pro Kilometer, was wiederum ein hohes Sparpotential für Pendler darstellt.
Duales Studium
Auch Kosten eines dualen Studiums bzw. der entsprechenden Fahrt lassen sich als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen die Fahrten zum Unternehmen; hier bekommt man 30 Cent pro Kilometer. Alternativ kann man die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel geltend machen, sofern diese 4.500 Euro pro Jahr nicht übertreten.
Reinigungskosten der Arbeitskleidung
Sollte man zudem einen Beruf ausüben, bei welchem Arbeitskleidung getragen wird, kann auch deren Reinigung von der Steuer abgesetzt werden. Dieser Posten fällt dann unter die Werbungskosten und kann mit einer jährlichen Höhe von rund 130 Euro in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Dieser Wert wird zumeist seitens des Finanzamtes akzeptiert, ohne dass weitere Belege gefordert würden.
Auslandsreisen zur beruflichen Fortbildung
Eine Fortbildung im Ausland kann man meist als Werbungskosten absetzen. Als Voraussetzung gilt, dass das Unternehmen die Kosten nicht trägt. Allerdings gilt es hier zu beachten, dass eine genaue Prüfung seitens des Finanzamts, ob es sich tatsächlich um eine berufliche Reise gehandelt hat, durchgeführt wird.
Problemlos möglich ist für gewöhnlich die Absetzung der Teilnahmegebühren für einen Auslands-Lehrgang. Bei Reise- und Fahrtkosten kann es häufig schwieriger sein. Bei einer Kombination von beruflicher Fortbildung und privater Reise lässt sich eine Kostenaufteilung erstellen.
Die Ehe
Zuletzt sollte man sich noch darüber im Klaren sein, dass eine Ehe in den ersten Jahren nicht unbedingt eine steuerliche Erleichterung darstellt. Sollten nämlich vor der Eheschließung beide Partner einen Haushaltsfreibetrag erhalten haben, fallen die steuerlichen Abgaben zumindest im ersten Jahr der Ehe sogar höher aus.
In einem solchen Fall kann aber schlicht eine besondere Veranlagung beantragt werden, wodurch man im ersten Jahr steuerlich noch so behandelt wird, als ob man nicht verheiratet wäre. Hierdurch kann ebenso von einer steuerlichen Vergünstigung profitiert werden.
Feiern unter Kollegen
Was viele Arbeitnehmer wohl nicht erwarten würden - auch die Feier mit Kollegen lässt sich, bestimmte Aspekte vorausgesetzt, von der Steuer als Werbungskosten absetzen. Entscheidend ist, dass der Anlass beruflicher Natur sein muss - dazu zählt beispielsweise der anstehende Ruhestand oder der Wechsel des Arbeitgebers.
Geburtstage sowie Jubiläen gehören hingegen nicht dazu. Wichtig ist zudem, wann und wo die Feier stattfindet; ein Fest, welches während der Arbeitszeit stattfindet, gilt als gültiges Argument, es von der Steuer absetzen zu können.
Es ist sogar möglich, die Feier mit einem privaten Anlass zu verbinden bzw. auch Freunde sowie Verwandte dazu einzuladen. Hier müssen die Aufwendungen dann jedoch entsprechend aufgeteilt werden.
Außergewöhnliche Belastungen
Darüber hinaus kann aus steuerlicher Sicht sogar von einer Krankheit profitiert werden. Kosten, welche aufgrund einer Krankheit entstanden, können nämlich einfach als außergewöhnliche Belastungen in die eigene Steuererklärung einfließen.
In diesem Zusammenhang sollte allerdings beachtet werden, dass nur größere Ausgabenhöhen steuerrechtliche Vergünstigungen nach sich ziehen. Handelt es sich wiederum um eine einfache und einmalige Praxisgebühr, dann wird das Finanzamt diesen Posten streichen, da er die persönliche zumutbare Eigenbelastung des Arbeitnehmers nicht übersteigt.
Zu den weiteren Formen außergewöhnlicher Belastungen zählt zum Beispiel die Allergiematratze samt -bettzeug von chronisch Kranken, sofern die Krankenkasse die Kosten dafür nicht übernimmt. Als Nachweis ist ein vertrauensärztliches oder amtsärztliches Gutachten erforderlich.
Unter Umständen können Beerdigungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Hilfe gibt es bei Betroffenen, deren Erbe geringer ist als die Beerdigungskosten. Bei vererbten Schulden wird die Differenz zwischen Erbe und Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung gewertet.
Hierzu zählen auch die Überführungskosten sowie die für den Grabstein sowie die Grabstätte. Das Finanzamt legt eine Angemessenheitsgrenze von 7.500 Euro fest.
Die monatlichen Fitnessstudio-Beiträge lassen sich ebenso als außergewöhnliche Belastung geltend machen, sofern das Training der Linderung oder Heilung einer Krankheit oder eines Unfalls dient. Zudem sind eine regelmäßige Durchführung sowie die Aufsicht durch Heilpraktiker oder Arzt Voraussetzung.
Für die Anerkennung seitens des Finanzamts bedarf es eines amtsärztlichen Attests. Dieses muss vor Vertragsabschluss im Fitnessstudio vorliegen.
Weitere absetzbare Bereiche
Was ebenso - unter gewissen Voraussetzungen - hier sollte man sich entsprechend gründlich informieren - von der Steuer abgesetzt werden kann, ist bzw. sind:
- ein Haustier-Babysitter
- Goldmünzen und -barren
- die Heileurythmie
- Immobilien
- Kunstsammlungen
- der Studienkredit
- der Pkw-Stellplatz
- der Pool-Arbeitsplatz
- Maklergebühren
- Privatschulen
- Prämienprogramme
- rezeptfreie Medikamente
- Anrufe nach Hause
- eine Zahnspange
- eine Samenspende
- ein Wintergarten-Neubau
- eine Versetzung
- ein Zivilprozess
Im Folgenden gehen wir auf ein paar gängige abzugsfähige Bereiche genauer ein...
Kleidungsstücke, die man von der Steuer absetzen kann
Die Shopping-Beute von der Steuer absetzen - ein Traum für viele Frauen und modebewusste Männer! Leider wird er vorerst auch noch ein Traum bleiben. Bei Kleidungsstücken hingegen, die man privat nicht tragen würde, sondern für den Beruf tragen muss, sieht die Sachlage schon anders aus.
Ungeschriebene Kleidungsvorschriften
Das gilt nun aber nicht für ungeschriebene Kleidungsvorschriften im Business. Wer also in Nadelstreifenanzug oder Kostüm im Büro erscheinen muss, bekommt hier keine Steuer zurückerstattet.
Merke: Bürgerliche Bekleidung, die auch im Job getragen wird, erfüllt für das Finanzamt nicht die Voraussetzungen von typischer Berufsbekleidung, denn sie kann auch privat genutzt werden. Somit fällt sie nicht unter die abziehbare Kosten privater Lebensführung.
Anders sieht es aus, wenn ein Teil der Business-Bekleidung, beispielsweise die Krawatte, "bei Gelegenheiten der Arbeitsausübung" beschmutzt oder beschädigt wurde. Das heißt, wenn man etwa beim Einsortieren von Akten mit der Krawatte am Regal hängenbleibt und die Krawatte dadurch beschmutz wird oder gar reißt, lassen sich die daraus entstehenden Reinigungs- bzw. Schadenskosten steuerlich absetzen.
Businesskleidung vs. Berufsbekleidung
Bei spezieller Arbeitsbekleidung hingegen macht der Fiskus mehr Zugeständnisse. Die Ausgaben für diese fallen unter die Werbungskosten und können von Berufstätigen sowie Jobsuchenden pauschal abgesetzt werden. Beispiele für typische Berufsbekleidung sind in erster Linie all jene Kleidungsstücke, die als Arbeitsschutzkleidung angelegt werden.
Ob nun
- der Laborkittel des Chemikers
- die Schürze des Fleischers oder Gärtners
- der Arzt- oder Schwesternkittel des medizinischen Personals
- die Sicherheitskleidung inklusive Handschuhen
- Schuhe und Helme von Bauarbeitern
- die Arbeitsanzüge der Monteure
- all dies kann steuerlich abgesetzt werden. Auch Accessoires wie eine speziell für den Beruf angeschaffte Tasche lässt sich gegebenenfalls von der Steuer absetzen. Bekleidung, die objektiv eine ausschließlich berufliche Funktion erfüllt, wie beispielsweise die Uniform von Kellnern, Hotelangestellten etc. sowie die Robe von Richtern kann ebenfalls, sofern sie nicht vom Arbeitsgeber gestellt wird, von der Steuer abgesetzt werden.
Dies gilt auch für vom Aussehen her bürgerliche Kleidungsstücke, die aber mit dem Logo des Arbeitgebers versehen sind und deshalb nicht privat getragen werden können, beispielsweise die Jacken der Post oder ein Logo-besticktes T-Shirt des Physiotherapeuten. Dies gilt ebenfalls für die Aufwendungen, die einem durch die Wäsche, Reinigung oder sonstige Pflege dieser Kleidungsstücke entstehen.
Spenden absetzen - Was vom Finanzamt anerkannt wird
Es gibt viele Möglichkeiten zu spenden. So kann es sein, dass einfach die freiwillige Feuerwehr des eigenen Heimatdorfes oder aber auch die Menschen eines fernen Katastrophengebietes unterstützt werden sollen. Doch welche Voraussetzungen müssen eigentlich erfüllt sein, damit das Finanzamt den Geldtransfer als Spende anerkennt und die Spende somit von der Steuer abgesetzt werden kann?
Zunächst einmal muss die Organisation, welche von der Spende profitiert, einige Voraussetzungen erfüllen. Zentral ist dabei der Aspekt, dass es sich um eine gemeinnützige Organisation handeln muss.
Dies heißt einerseits, dass die Spenden einem Zweck dienen müssen, welcher der Gesellschaft als Ganzes zugutekommt. Um welche Gesellschaft es sich dabei konkret handeln muss, ist wiederum nicht definiert. Es ist demnach egal, ob die Spende ein heimisches Jugendprojekt oder den Aufbau einer Schule in Afrika unterstützt.
Darüber hinaus darf die Organisation nur einen geringen Anteil der Spendeneinnahmen für die Eigenverwaltung einsetzen. Dieser Aspekt wird genauer im §52 der Abgabenordnung für Hilfsorganisationen definiert, weshalb man sich im Zweifelsfall bei dieser Quelle informieren sollte.
Verteilungen
Des Weiteren dürfen pro Jahr maximal 20 Prozent der Einkünfte als Spendenausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dies heißt allerdings nicht, dass man nicht auch mehr spenden dürfte, ohne von Steuererleichterungen zu profitieren. Stattdessen gilt die Regelung, dass Spendenausgaben offiziell auch über die nächsten Jahre verteilt werden können.
Dies heißt, dass wenn in einem Jahr 40 Prozent der Einnahmen gespendet werden, der Spendenbetrag bei der Einkommenssteuer einfach auch auf das nächste Jahr aufgeteilt wird. So erleidet der Spendende auch kaum einen steuerlichen Nachteil, wenn einmalig ein großer Betrag gespendet wird.
Belege
Letztlich muss der Spendenvorgang natürlich auch noch belegt werden. Bei kleineren Spenden von bis zu 200 Euro reicht dabei bereits ein einfacher Kontoauszug oder Zahlungsbeleg der jeweiligen Organisation aus. Fallen wiederum höhere Spendensummen an, welche von der Einkommenssteuer abgesetzt werden sollen, dann muss sich eine spezielle Spendenbescheinigung besorgt und ausgefüllt werden. Diese ist wiederum beim Finanzamt erhältlich und macht eine Angabe persönlicher Daten und eine Bestätigung der Organisation über den Spendenerhalt notwendig.
Fazit
Insgesamt stellt das Absetzen von Spendengeldern keine große Herausforderung dar. Solange nämlich diese wenigen Grundregeln beachtet werden, kann man sich sicher sein, Gutes tun zu können ohne hierfür auch noch steuerlich belangt zu werden.
Kosten für Kinderausbildung, Kinderbetreuung und Kindererziehung - was von der Steuer absetzbar ist
Auch Kinder spielen bei der Steuererklärung eine Rolle. Doch was lässt sich von der Steuer absetzen? Bei der Berechnung der Lohnsteuer werden der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für Kinderausbildung oder Kindererziehung nicht berücksichtigt. Allerdings haben diese Freibeträge Auswirkungen auf die Höhe der Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Die Kinderbetreuungskosten lassen sich seit dem 1. Januar 2012 deutlich leichter von der Steuer absetzen.
Kinderbetreuungskosten
Unter Kinderbetreuungskosten versteht man finanzielle Aufwendungen, die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder erbringen. Dabei kann es sich beispielsweise um die Kosten für eine Kindertagesstätte oder eine Tagesmutter handeln. Nicht berührt von der Regelung werden das Kindergeld und der Kinderfreibetrag.
Da es keinen Pauschalbetrag gibt, ist es erforderlich, sämtliche Ausgaben nachzuweisen. Als Nachweise für die Kinderbetreuung eignen sich unter anderem die Betreuung des Kindes durch
- eine Tagesmutter
- ein Au-Pair-Mädchen oder
- eine Kinderpflegerin
sowie die Betreuung in
- einem Kindergarten
- einer Kinderkrippe oder
- einem Hort.
Es besteht auch die Möglichkeit, das Kind von Angehörigen wie Großeltern oder erwachsenen Geschwistern betreuen zu lassen, wozu jedoch der Abschluss eines Vertrages erforderlich ist. Dieser muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ebenfalls steuerlich absetzbar ist die Kinderbetreuung durch einen Babysitter, wenn sich die Ausgaben dafür nachweisen lassen.
Gesetzliche Neuregelung seit 2012
Seit dem 1. Januar 2012 ist es leichter, die Kinderbetreuungskosten von der Steuer abzusetzen, was an der Einführung des Steuervereinfachungsgesetzes im Jahr 2011 liegt. Vor 2012 konnten lediglich erwerbs-, krankheits- oder ausbildungsbedingte Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung abgezogen werden. Außerdem mussten beide Eltern berufstätig sein oder besondere persönliche Umstände nachweisen, wenn sie die Betreuungskosten als Sonderkosten steuerlich absetzen wollten.
In der neuen Regelung ist der Anlass für die Kinderbetreuung jedoch nicht mehr von Bedeutung. Das heißt, dass die Eltern keine persönlichen Voraussetzungen nachweisen müssen, da sie Anspruch auf die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten, die durch die Kinderbetreuung entstehen, haben. Eine Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen findet also nicht mehr statt.
Alle Eltern haben die Möglichkeit, zwei Drittel ihrer Aufwendungen im Rahmen des Höchstbetrages - der 4.000 Euro beträgt - als Sonderausgaben steuerlich abzusetzen. Diese Vergünstigung gilt sowohl für leibliche Kinder als auch für Pflegekinder bis zu 14 Jahren. Bei behinderten Kindern, bei denen die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr auftritt, gilt sie unbegrenzt.
Um die Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen zu können, müssen klare Nachweise für die Aufwendungen - wie beispielsweise Rechnungen - vorliegen. Barzahlung ist für den Abzug normalerweise ausgeschlossen. Die Zahlungen müssen also auf das Bankkonto der Dienstleistungsperson erfolgen.
Einkommensnachweis entfällt
Das neue Steuergesetz beinhaltet ebenfalls den Wegfall der einkommensabhängigen Prüfung der Bezüge und Einkünfte von volljährigen Kindern. Zuvor erhielten die Eltern die steuerlichen Freibeträge oder das Kindergeld nur dann, wenn das finanzielle Einkommen des Kindes weniger als 8.004 Euro je Kalenderjahr betrug.
Durch die neue Regelung braucht seit 2012 dieser Einkommensnachweis nicht mehr erbracht zu werden. Dass das volljährige Kind nicht mehr als 20 Stunden in der Woche neben seiner Ausbildung arbeitet, muss erst nach Ende der ersten Berufsausbildung nachgewiesen werden.