25. Februar 2010
Die Elternzeit dient hauptsächlich dazu um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Der Alltag mit einem Kind kann dadurch flexibler gestaltet werden.
Wenn ein Baby auf die Welt kommt, stellt dies erst einmal den ganzen Alltag auf den Kopf. Windeln müssen gewechselt werden, Baden, Wäscheberge wollen bewältigt werden und auch das Stillen nimmt viel Zeit in Anspruch. Dann braucht das Kind noch Aufmerksamkeit und Zuwendung. Die Zahnung oder Blähungen können dem Kind zu schaffen machen und viele Eltern kennen die durchwachten Nächte, weil das Baby schreit. Da kann eine Auszeit vom Berufsleben gerade richtig kommen, um sich ganz auf das Baby konzentrieren zu können. Viele Eltern wollen auch nichts von den wichtigen Entwicklungsschritten des Babys verpassen. Ein Baby beansprucht die Eltern fast rund um die Uhr. Da braucht es viel Organisationstalent und ein gutes Familienmanagement. Oft kommen dann auch noch Arztbesuche und andere wichtige Termine dazu. Das alles unter einen Hut zu bekommen ist nicht immer nur leicht.
Es gibt verschiedene Modelle, um die Elternzeit zu nutzen. So kann man auch bis zu 30 Stunden wöchentlich berufstätig bleiben. Je nach Wunsch und Bedarf kann somit die Elternzeit individuell gestaltet werden. Wenn die Mutter den Wunsch hat, nicht ganz aus dem Berufsleben auszusteigen, bieten sich ihr die Möglichkeiten der Teilzeitarbeit. Oder sie möchte sich ganz auf das Kind konzentrieren, dabei sein wenn das Kind das erste mal sitzt, allein mit dem Löffelchen ist, die ersten Gehversuche macht oder das erste Wort spricht. Viele Eltern entscheiden sich dafür die Zeit mit dem Kind zu genießen. Für jedes Kind stehen sowohl Mutter, als auch Vater höchstens drei Jahre Elternzeit zu. Unter gewissen Umständen können auch beide Eltern gleichzeitig die Elternzeit in Anspruch nehmen und nutzen oder sie nehmen sie nacheinander. Dies ist für eine junge Familie eine gute Gelegenheit zusammen zu wachsen. Die Elternzeit muss nicht unbedingt nur nach der Geburt genutzt werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann sie auch bis zu zwölf Monaten auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Die Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, aber es besteht ein Kündigungsschutz.
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