Kündigung - Arten, Merkmale, Formalitäten

Im Falle eines Arbeitsverhältnisses handelt es sich um eine Beziehung, welche auf rechtlichen und sozialen Vereinbarungen beruht. Nicht immer sind allerdings beide Parteien dauerhaft bereit, diesen Leistungen gerecht zu werden, weshalb Kündigungen keine Seltenheit sind. Es gibt verschiedene Arten der Kündigung; beim Kündigungsschreiben gilt es, bestimmte Formalitäten zu beachten. Lesen Sie hier alles Wissenswerte zur Kündigung.

Von Kai Zielke

Die Kündigung: Ende und Neuanfang zugleich

Auf eine Kündigung kann man als Arbeitnehmer unterschiedlich reagieren, je nachdem, ob diese von seiner Seite aus oder durch den Arbeitgeber ausgesprochen wurde, je nach der eigenen Zufriedenheit im Job und je nach bereits absolvierter Arbeitsdauer. Für die einen stellt das Ende des Arbeitsverhältnisses einen großen Schock dar, der dem Ende der Karriere gleichgesetzt wird; andere wiederum sehen darin einen Neuanfang. Letztendlich ist beides darin vertreten.

Sobald man das Unternehmen verlassen hat, stellt sich die Frage, wie man denn weiter vorgeht, um schnellstmöglich wieder einen neuen Job zu finden; nicht selten kommt es unter den zahlreichen unbeantworteten oder abgelehnten Bewerbungsschreiben zu großem Frust und depressiven Phasen. Hier gilt es, motiviert zu bleiben und die arbeitsfreie Zeit sinnvoll zu gestalten.

Doch, wie es weitergeht, kann auch davon abhängen, wie man die Firma verlassen hat. Man unterscheidet diesbezüglich verschiedene Kündigungsstile, die sich auf die weitere Karriere auswirken können.

Kündigung durch den Arbeitnehmer: unterschiedliche Kündigungsstile und deren Auswirkungen

Die meisten Arbeitnehmer - und Arbeitgeber - werden die Kündigung als etwas Negatives ansehen. Es ist aber durchaus möglich, für einen positiven Ablauf mit entsprechender Auswirkung zu sorgen.

  • Der klassische Kündigungsstil zeichnet sich dadurch aus, dass der Arbeitnehmer das Gespräch mit dem Chef sucht und diesen von seinem Vorhaben unterrichtet. Beim Vorgesetzten kommt dieser Stil gut an; sie zeigen Verständnis für die Situation ihres Mitarbeiters. Auf diese Weise können beide Seiten im Guten auseinandergehen; oftmals bleibt der Kontakt, was sich in der weiteren Karriere als vorteilahft erweisen kann.

  • Haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein sehr gutes Verhältnis zueinander, kann es auch zum emotional dankbaren Kündigungsstil kommen. In diesem Fall wird die Begründung der Kündigung seitens des Arbeitnehmers vom Aussprechen großer Dankbarkeit begleitet. Häufig sind veränderte Lebensumstände der Grund für die Kündigung; es folgt meist eine Abschiedsfeier und der Arbeitgeber kann sich in vielen Fällen eine weitere Zusammenarbeit vorstellen.

  • Beim oberflächlichen Kündigungsstil läuft die Kündigung kurz und knapp ab. Die Reaktion des Arbeitgebers fällt meist neutral aus; es gibt weder positive noch negative Auswirkungen.

  • Der vorangekündigte Kündigungsstil beschreibt eine Kündigung, die dem Chef schon frühzeitig angekündigt wurde. Der Effekt ist meist ebenfalls neutral, auch wenn der Arbeitgeber hierbei mehr Zeit hat, die Stelle neu zu besetzen - eine mögliche Verlängerung der Zusammenarbeit wird nicht thematisiert.

  • Beim vermeidenden Kündigungsstil fürchtet sich der Arbeitnehmer vor einer Konfrontation mit dem Arbeitgeber - er reicht die Kündigung schriftlich ein und geht dem Thema ansonsten aus dem Weg. Das Arbeitsverhältnis läuft langsam aus, ohne besonders positive oder negative Auswirkungen.

  • Der frustrierte, laute Kündigungsstil: der Mitarbeiter ist sehr unzufrieden, was er seinen Chef bei lautstarken Vorwürfen spüren lässt. Die Folgen eines solchen Kündigungsstils liegen auf der Hand: Ärger und Frust sorgen dafür, dass der Kontakt zueinander abbricht.

  • Der impulsive Kündigungsstil zeichnet sich dadurch aus, dass es zur Kurzschlussreaktion des Angestellten kommt; von jetzt auf gleich spricht er die Kündigung aus, ausgelöst durch einen bestimmten Vorfall oder ein spezielles Problem. Eine Kündigungsfrist wird dabei nicht immer beachtet.

Dies sind mögliche Wege, die ein Arbeitnehmer hinsichtlich seiner Kündigung gehen kann - offiziell gibt es andere Arten der Kündigung...

Verschiedene Arten der Kündigung

Die wohl größte Furcht eines Arbeitnehmers dürfte wohl jene vor einer möglichen Kündigung sein. In diesem Zusammenhang ist es interessant zu wissen, dass es mehr als nur eine Art der Entlassung gibt.

Merkmale der ordentlichen Kündigung

Die Standardvariante ist die ordentliche Kündigung. Diese setzt zunächst einmal voraus, dass der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate im jeweiligen Unternehmen tätig war.

Die ordentliche Kündigung ist dabei an eine Vielzahl von Auflagen geknüpft, weshalb diese nicht einfach ausgestellt werden kann. All jene Faktoren, welche den Arbeitnehmer vor einer Kündigung schützen, werden dabei auch als Kündigungsschutz bezeichnet.

Aufgrund des Kündigungsschutzes ist das Entlassen eines Mitarbeiters deshalb nur in drei möglichen Fällen denkbar. Namentlich wären dies die

  • betriebsbedingten
  • verhaltensbedingten oder
  • personenbedingten gerechtfertigten

Kündigungsgründe, die wir hier detaillierter behandeln. Daneben ist der Arbeitgeber bei der ordentlichen Kündigung auch noch dazu verpflichtet, die Kündigungsentscheidung nach allgemeinen sozialen Gesichtspunkten zu fällen. Stellt sich beispielsweise bei einer betriebsbedingten Kündigung die Frage, wer denn nun entlassen werden soll, so sind Singles eher zu entlassen als Familienväter gleichen Alters.

Einer ordentlichen Kündigung muss in vielen Fällen aber auch eine Abmahnung vorangegangen sein. Ansonsten kann die Kündigung angefochten und rechtsunwirksam gemacht werden - entsprechende Informationen erhalten Sie hier. Eine ordentliche Kündigung erfolgt deshalb nur selten abrupt, sondern kann bereits im Vorfeld erahnt werden.

Merkmale der außerordentlichen Kündigung (fristlose Kündigung)

Die zweite Kündigungsart ist die außerordentliche Kündigung, welche auch als fristlose Kündigung bezeichnet wird. Wie der Name bereits andeutet, zeichnet sich diese Kündigungsform durch das Fehlen einer Frist und die Außerordentlichkeit der Situation aus.

Damit eine fristlose Kündigung rechtswirksam ausgesprochen werden kann, muss eine der beiden Vertragsparteien einen groben Vertragsbruch begehen. Im Falle des Arbeitnehmers wäre dies das Stehlen von Betriebsinventar, wohingegen beim Arbeitnehmer das Versäumen von Lohnzahlungen als Beispiel dienen kann. Liegt ein solcher außerordentlicher und grober Vertragsbruch vor, dann kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne jegliche Frist beenden.

Merkmale der Verdachtskündigung

Des Weiteren kann noch die Sonderform der Verdachtskündigung genannt werden. Liegen nachvollziehbare und begründete Anhaltspunkte vor, welche eine fristlose Kündigung ermöglichen würden, dann kann auch eine Verdachtskündigung ausgesprochen werden, solange keine konkreten Beweise aufgezeigt werden können. Sollte es im Nachhinein allerdings als erwiesen gelten, dass der Verdacht unbegründet bzw. nicht gerechtfertigt war, dann erlischt auch die Rechtwirksamkeit der Kündigung, weshalb das Arbeitsverhältnis wieder besteht.

Merkmale der Änderungskündigung

Auch die Änderungskündigung lässt sich zu den Sonderformen der Kündigung zählen. Diese wird erteilt, wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass Änderungen im Arbeitsverhältnis notwendig sind.

Zu diesem Zweck bedarf es jedoch des Einverständnisses des Arbeitnehmers und damit eines neuen Arbeitsvertrags. Dem Mitarbeiter muss also zunächst gekündigt werden, damit er die alte Stelle - mit veränderten Konditionen und entsrpechend modifiziertem Arbeitsvertrag - wieder antreten kann. Detailliertere Informationen zur Änderungskündigung erhalten Sie hier.

Druckkündigung

Als besondere Form gilt die so genannte Druckkündigung. In diesem Fall wird die Kündigung durch einen Dritten formuliert; dieser setzt den Arbeitgeber unter Druck und fordert ihn auf, den Arbeitnehmer zu verlassen. Als Druckmittel wird häufig mit Nichtvergabe eines Auftrags oder mit Arbeitsniederlegung gedroht.

Man unterscheidet die unechte Druckkündigung, die ein verhaltens- oder personenbedingtes Fehlverhalten des Arbeitnehmers voraussetzt; in diesem Fall ist der Kündigungsgrund objektiv gerechtfertigt.

Bei der echten Druckkündigung liegt kein nachweisliches Fehlverhalten vor. In diesem Fall kann es sich um eine Kündigung aus betreibsbedingten Gründen handeln.

Für den Arbeitgeber ist diese Situation mit großem Stress verbunden, da besonders das Arbeitsklima stark geschädigt ist. Es müssen ihm gravierende Nachteile entstehen, wenn er dem Kündigungsverlangen der Mitarbeiter nicht nachkommt; zu solchen Folgen zählen beispielsweise Streiks, Abbruch von Geschäftsbeziehungen oder Kündigungsdrohungen der Belegschaft, die die Kündigung des anderen Mitarbeiters fordert. Im Fall der Druckkündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat informieren.

Je nachdem, wer die Kündigung erstellt, muss auf verschiedene formale Aspekt geachtet werden...

Das Kündigungsschreiben: Formalitäten, die es zu beachten gilt

In Sachen Formalitäten lässt sich natürlich zunächst die Unterscheidung treffen, ob die Kündigung durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ausgestellt wird.

Generelle Vorgaben

Was den Aufbau des Kündigungsschreibens angeht, müssen folgende Elemente vorhanden sein:

  • die persönlichen Angaben wie (Firmen)Name, Anschrift, ggfs. die Personalnummer und das Geburtstdatum
  • das Datum, wichtig in Sachen Kündigungsfrist
  • der Betreff: das Wort "Kündigung" muss enthalten sein
  • die Anrede
  • die Unterschrift

Bei der Unterschrift ist zu beachten, dass diese handschriftlich erfolgen muss; eingescannte Dokumente eignen sich nicht. Des Weiteren gilt: die Kündigung muss schriftlich auf Papier erfolgen und eigenhändig unterschrieben werden.

Kündigung durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung)

Arbeitnehmer haben es in diesem Zusammenhang leichter. So muss die Kündigung zwar auch schriftlich erfolgen, jedoch müssen in diesem Schriftstück keinerlei Gründe genannt werden, weshalb denn eigentlich gekündigt wird.

Es reicht demnach ein relativ formloses Dokument, aus welchem lediglich deutlich hervorgehen muss, dass gekündigt wird. Zwingend ist dabei allerdings eine Unterschrift am Ende des Dokumentes, welche den Kündigungswillen des Arbeitnehmers belegt.

Zudem kann es auch noch hilfreich sein, den Arbeitgeber um eine termingerechte Ausstellung des Arbeitszeugnisses am Schluss des Dokuments zu bitten. So vermeidet man Missverständnisse und stellt sicher, dieses wichtige Dokument termingerecht zu erhalten.

Kündigung durch den Arbeitgeber (Fremdkündigung)

Anders schaut es da schon bei Arbeitgebern aus, welche einem Arbeitnehmer kündigen wollen. Ein Arbeitgeber muss den Kündigungswillen nämlich nicht nur aussprechen, sondern diesen auch rechtswirksam begründen.

Eine typische Kündigung des Arbeitnehmers besteht deshalb zunächst aus einer Aussprache der Kündigung, in welcher auch die Kündigungsfrist Erwähnung finden sollte. Dem folgt dann die Rechtfertigung, welche dem Kündigungsschutz eines jeden Arbeitnehmers gerecht werden muss.

Dabei reicht es in der Regel nicht aus, nur auf die personenbedingten, betriebsbedingten und verhaltensbedingten Kündigungsgründe zu verweisen. Stattdessen muss in einer ordentlichen Kündigung auch kurz umrissen werden, warum diese Faktoren nicht mehr für das Unternehmen tragbar sind.

Einen besonders präzisen Beleg bedarf es zudem dann, sobald eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird. Hier ist es dann auch notwendig, Beweise beizulegen und genau darzustellen, warum dem Fehlverhalten nicht zunächst mit einer Abmahnung begegnet werden muss. Darüber hinaus muss auch schriftlich fixiert sein, dass der Betriebsrat der jeweiligen Kündigung zugestimmt hat.

Insgesamt benötigt ein Arbeitnehmer nicht zwangsweise eine Vorlage. Stattdessen reicht es, das Kündigungsschreiben selbst in Form eines kurzen Fließtextes aufzusetzen. Arbeitgeber sollten hingegen vor allem darauf achten, das Kündigungsschreiben mit einer genauen Beschreibung des Kündigungsgrundes zu versehen, da dieses sonst leicht angefochten werden kann.

  • Hassan-Frederic Falk Die Kündigung. Rechtssicher vorbereiten und umsetzen, Haufe, 2004, ISBN 3448056480
  • Annette Fuss WISO Gekündigt - was nun?, Campus Verlag, 2006, ISBN 3593380595

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