Ein Schüler ist eine lernende Person in einer Lehranstalt. Dies kann eine allgemeine Schule wie Grundschule oder weiterführende Schule sein, aber auch eine Berufsschule, Musikschule, Sportschule, Tanzschule, Fahrschule oder Volkshochschule. Die Schulpflicht für die allgemeine Schule besteht in Deutschland in der Regel bis zur neunten Klasse.
Unter Schülern versteht man Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene, die eine öffentliche oder private Schule besuchen. Ein Schüler ist eine lernende Person, die in der Regel von Lehrern in Gruppen unterrichtet wird. In Ausnahmefällen können Schüler privaten Einzelunterricht haben.
Schüler lernen durch unterschiedliche Methoden in verschiedenen Fächern ihre Fähigkeiten, ihr Können und ihr Wissen zu erweitern und zu vertiefen. Wissen und Können werden durch Arbeiten, Tests oder Prüfungen überprüft und benotet. Die jeweiligen Schuljahre schließen mit einer Zeugnisvergabe ab. In unserer Gesellschaft besteht Schulpflicht, die besagt, dass die Kinder nach Vollendung des 6. Lebensjahres zu einem bestimmten Stichtag die Schule bis zur Beendigung des neunten Schulbesuchsjahres besuchen müssen.
Jüngere Schüler werden an Vorschulen und Grundschulen unterrichtet. Weiterführende Schulen sind Gesamtschulen, Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien. Für Schüler mit besonderen Schwierigkeiten gibt es so genannte Förderschulen. Das sind Schulen für Kranke, Erziehungs- und Lernhilfeschulen. Spezielle, die Berufsausbildung begleitende Schulen, sind Berufsschulen, Berufsfachschulen oder auch Berufskollegs. Erwachsene Schüler können Abendschulen besuchen, um einen versäumten Schulabschluss nachzuholen.
Für spezielle Bereiche stehen Sport-, Musik-, Tanz- und Fahrschulen zur Verfügung, deren Besucher man ebenfalls als Schüler bezeichnet. Volkshochschulen vermitteln erwachsenen wie auch minderjährigen Schülern in den verschiedenen Bereichen Stoff auf freiwilliger Basis. Eine besondere Form von Schülern sind Kinder von beispielsweise Schaustellern, die durch die berufsbedingten ständigen Reisen ihrer Eltern immer wieder einen Schulwechsel vornehmen müssen.
Ebensolche Ausnahme sind Schüler aus "Krankenschulen". Hierbei handelt es sich um Patienten, die schulpflichtig, aber durch einen längeren Krankenhausaufenthalt nicht in der Lage sind, am herkömmlichen Unterricht teilzunehmen. Sie werden direkt am Krankenbett meist im Einzelunterricht unterrichtet.
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