Ab wann und wie Kinder laut Gesetz arbeiten dürfen

In Deutschland gibt es eine Schulpflicht und ein Jugendschutzgesetz. Kinder dürfen ab dem vollendeten 13. Lebensjahr arbeiten, aber nur mit Zustimmung der Eltern und unter bestimmten Vorraussetzungen. Kinderarbeit an sich ist in Deutschland verboten. Es gibt das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung. Informieren Sie sich über die Gesetzeslage bezüglich der Arbeit von Minderjährigen - ab wann und in welcher Form dürfen Kinder arbeiten? Wir haben die Antworten.

Von Claudia Rappold

Kinderarbeit weit verbreitet

Kinderarbeit bringt man in Deutschland schnell mit der Dritten Welt in Verbindung und man zeigt sich empört darüber, dass Kinder arbeiten müssen, um nicht zu verhungern und zum Teil ist der Lohn, den die Kinder nach Hause bringen, auch noch das einzige Einkommen so mancher Familie.

Unser Mitleid ist den geschundenen Kindern in den Armenvierteln dieser Welt sicher. Was aber häufig übersehen wird: Kinderarbeit gibt es nicht nur in Ländern der Dritten Welt, sondern auch immer häufiger direkt vor unserer Haustür. Was für viele von uns nicht vorstellbar ist - immer mehr Kinder müssen das Familieneinkommen mit Arbeit aufstocken und daran ändert auch unser Sozialsystem nichts.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht vor, dass Kinder und Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, nicht arbeiten dürfen. Aber es gibt Ausnahmen.

  • Ab dem vollendeten 13. Lebensjahr dürfen Kinder mit Zustimmung der Eltern leichte Tätigkeiten ausüben wie zum Beispiel Zeitungen austragen. Hier gibt es vom Gesetzgeber strenge Richtlinien.
  • Die Tätigkeiten dürfen die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung der Kinder nicht beeinträchtigen. Auch dürfen sie den schulischen Werdegang nicht gefährden.
  • Jugendliche dürfen lediglich acht Stunden täglich und höchstens vierzig Stunden wöchentlich arbeiten.
  • Sie werden durch das Jugendarbeitsschutzgesetz besonders geschützt und dürfen bestimmte Tätigkeiten, zum Beispiel gefährliche Arbeiten, nicht ausführen.
  • Sie dürfen an bestimmten Tagen und zu bestimmten Uhrzeiten nicht arbeiten, Ausnahmen gibt es zum Beispiel beim Bäckerhandwerk.
  • Feststehende Ruhepausen und Ruhezeiten müssen eingehalten werden.
  • Das Alter der Jugendlichen spielt eine Rolle bei dem zustehenden Urlaub.
  • Für die Teilnahme am Berufsschulunterricht muss der Arbeitgeber den Jugendlichen freistellen.

Arbeitszeiten für Kinder

Selbstverständlich müssen die Arbeiten leicht und für Kinder geeignet sein. Die Arbeitszeit darf zwei Stunden täglich nicht überschreiten, außer in landwirtschaftlichen Familienbetrieben, da beläuft sich die Arbeitszeit auf drei Stunden.

Das Kind darf höchstens fünf Tage die Woche, in der Zeit von acht bis achtzehn Uhr arbeiten. Die Arbeitszeit darf nicht vor oder während der Schulzeit liegen. Für das Wochenende gibt es Ausnahmeregelungen.

Ausnahmen

Ausnahmen bilden Betriebspraktika, die während der Schulzeit gemacht werden. Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr dürfen zum Beispiel in den Schulferien für höchstens vier Wochen arbeiten, unterliegen aber dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Ausnahmeregelungen gelten ebenso für Kinder die bei

mitwirken. Hier beantragt der Arbeitgeber eine Genehmigung und erhält die entsprechenden Modalitäten.

Gesundheitliche Betreuung für Jugendliche

Für die Jugendlichen gibt es eine gesundheitliche Betreuung. So wird der Jugendliche auf seine Eignung für den Beruf untersucht. Ein Jahr nach Beginn der Arbeit wird eine Nachuntersuchung vorgenommen. Diese soll Auswirkungen der Beschäftigung auf die Gesundheit und Entwicklung des Jugendlichen feststellen.

Rechtliche Grundlage einer gewerblichen Beschäftigung von Kindern

Eine gewerbliche Beschäftigung von Kindern ist in Deutschland grundsätzlich laut Gesetz verboten. Ab Vollendung des 15. Lebensjahres hingegen ist eine Beschäftigung möglich und ab dem 13. Lebensjahr, wie bereits erwähnt, die Aufnahme einer leichten Tätigkeit, sofern von den Erziehungsberechtigten genehmigt.

Hohe Dunkelziffer

Das Gesetz an sich scheint klar, doch nicht jeder hält sich daran und nicht jeder Jugendliche in Deutschland sucht eine Tätigkeit, um sich Sonderwünsche zu erfüllen. Immer häufiger sind Familien auf das Zusatzeinkommen ihrer Kinder angewiesen, um die familiären Ausgaben zu decken.

Fälle sind in Deutschland gar nicht so selten, in denen:

  • 13-jährige Schüler Gerüste auf- und abbauen und dies für einen sehr geringen Stundenlohn erledigen
  • Jugendliche über eine längere Zeit für 1,50 Euro die Stunde in einem Betrieb arbeiten, getarnt als Langzeitpraktikum mit Aussicht auf Lehrstelle (die dann nicht vergeben wird)
  • Jugendliche in der Gastronomie oder im Familienbetrieb mehrere Stunden am Tag für wenig Geld schuften

Nur Einzelfälle kommen ab und an ans Tageslicht und dies oft nur, weil Kontrollen von Zollamt und anderen Behörden durchgeführt werden. Man kann davon ausgehen, dass 40 Prozent aller 12- bis 16-jährigen Schüler einen Nebenjob haben, wobei der größte Teil sicherlich angemessene Tätigkeiten verrichtet.

Allerdings sollte man nicht die Fälle übersehen, in denen Kinder und Jugendliche ausgebeutet werden und schwere Tätigkeiten für wenig Geld verrichten oder von den Eltern gedrängt werden, die Haushaltskasse aufzubessern.

Prostitution Minderjähriger

Erschreckend ist hier auch die Statistik über die Prostitution Minderjähriger, denn nach Schätzungen sind in Deutschland 10.000 bis 20.000 Kinder und Jugendliche betroffen, die zum Teil freiwillig handeln und zum Teil auch gezwungen werden.

Grundsätzlich sollte man deshalb bei Kindern und Jugendlichen, die arbeiten, auch in Deutschland einen zweiten Blick riskieren, denn nicht immer wird sich an das Gesetz gehalten.