Funktion und Bestandteile der Schuluntersuchung

Mit der Schuluntersuchung bzw. Schuleingangsuntersuchung soll dem Erstklässler durch das einvernehmliche Miteinander von Elternhaus, Kita oder Kindergarten, Schule und Kinder- beziehungsweise Jugendarzt ein buchstäblich gesunder Schulstart ermöglicht werden. Zuständig dafür ist das örtliche Gesundheitsamt der Stadt oder Gemeinde. Zu den Bestandteilen zählen eine körperliche Untersuchung sowie eine Analyse schulrelevanter Fähigkeiten. Informieren Sie sich über die Funktion einer Schuluntersuchung und deren Bestandteile.

Maria Perez
Von Maria Perez

Die Schuleingangsuntersuchung: eine Definition

Die Schuleingangsuntersuchung, als S1 oder SEU abgekürzt, schließt sich zeitlich an die Kindervorsorgeuntersuchung U9 an. Rechtsgrundlage für die Kindervorsorgeuntersuchungen U1bis U11 und daran anschließend J1 und J2 ist der § 26 SGB V, des fünften Sozialgesetzbuches.

Der Untersuchung U9 zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat folgt zeitlich als nächstes die SEU. Die Ergebnisse aus beiden Untersuchungen ergänzen einander, wobei die Untersuchungen selbst ganz unabhängig voneinander sind.

Ziel und Zweck

Mit der Schuluntersuchung sollen Eignung und Fähigkeit des Kindes festgestellt werden, vom nächstmöglichen Zeitpunkt an den Schulunterricht der ersten Klasse in einer Grundschule besuchen zu können. Die SEU gibt sowohl den Erziehern als auch der Schulleitung wertvolle medizinische Hinweise mit Blick auf die zukünftige Entwicklung des Kindes während des Schulbesuches. Durchgeführt wird die Untersuchung von Ärzten des örtlichen Gesundheitsamtes - in der Regel sind es Fachärzte aus dem kinderärztlichen Dienst.

Dabei ist stets zu bedenken, dass diese Untersuchung keine generellen Aussagen bezüglich des kindlichen Entwicklungsstands machen kann. Es handelt sich vielmehr um eine Art Momentaufnahme; schließlich können sich beispielsweise Müdigkeit oder Angst auf das Ergebnis auswirken.

Die Untersuchungsdauer beträgt etwa 30 bis 45 Minuten. Die Durchführung erfolgt im Kindergarten, beim Gesundheitsamt oder in der künftigen Grundschule.

Bestandteile

Als Untersuchungsgrundlage dienen die bis dahin dokumentierten Kindervorsorgeuntersuchungen in dem "Gelben Heft" sowie die separaten Impfunterlagen. Darüber hinaus erhalten die Erziehungsberechtigten als Vorbereitung einen Fragebogen zur Vorgeschichte des Kindes ausgehändigt.

Aus Datenschutzgründen können sie sich nach eigenem Ermessen für oder gegen eine Beantwortung entscheiden. Die SEU-Untersuchungen sind standardisiert wie folgt gegliedert:

  • Seh- und Hörtest
  • Feinmotorische Schreibkoordination
  • Auge-Hand-Koordination
  • Feststellung von Körpergröße und Gewicht
  • Sprachtest mit den Schwerpunkten
    • Aussprache
    • Grammatik
    • Satzbau
    • Wortschatz
  • Grob- und Feinmotorik
  • Koordination
  • Kognition allgemein
  • Sozial-emotionale Reife mit Lernbereitschaft
  • Körperliche Untersuchung
  • Gesamtbeurteilung und Gespräch mit den Erziehungsberechtigten

Wenngleich das Schulwesen eine Kompetenz der Bundesländer ist, so sind diese SEU-Untersuchungen weitgehend vereinheitlicht. Bundesweit handelt es sich um Kinder mit denselben Eigenschaften, Eigenarten, Stärken und Schwächen.

Körperliche, motorische und sprachliche Untersuchungen bei der Schuluntersuchung
Bei der Schuleingangsuntersuchung werden neben körperlichen Merkmalen auch motorische und sprachliche Fähigketen getestet

Und die Kindervorsorge mit dem "Gelben Heft" hat mit dem SGB V auch eine bundesweite Rechtsgrundlage. So genannte eingreifende Untersuchungen wie Impfungen oder Blutabnahmen werden nicht durchgeführt.

Die SEU soll schwerpunktmäßig solche gesundheitlichen Schwachpunkte erkennen, die den zukünftigen Schulbesuch des Kindes beeinflussen, sprich erschweren können. Dazu gehören das Sehen und Hören, die Sprachentwicklung sowie das Verhalten insgesamt.

Im Ergebnis wird mit der SEU eine Empfehlung zur bevorstehenden Einschulung ausgesprochen. Sie ist weder für die Eltern noch für die Schulleitung bindend.

Zu den möglichen Aufgaben, die ein Kind bei einer Schuleingangsuntersuchung erwarten, zählen beispielsweise:

  • das Schreiben des eigenen Namens
  • das Benennen von Formen oder Farben
  • das Entlanglaufen auf einer Linie
  • das Zählen bis zehn
  • auf einem Bein stehen
  • das Erkennen von Bildunterschieden

Fazit

Für die Erziehungsberechtigten gibt die SEU wertvolle Hinweise zum ganz allgemeinen Entwicklungsstand des Kindes. Insofern ist die SEU ein kostenloses individualmedizinisches Ergebnis zum Abschluss der bisherigen Untersuchungen U1 bis U9.

Beantwortet werden vorwiegend die Fragen,

  • ob das Kind aus medizinischer Sicht schultauglich, also dem Schulalltag gewachsen ist
  • welche besonderen Begabungen und Befähigungen es mitbringt
  • ob Therapien, Hilfs- oder Heilmittel angebracht bis hin zu notwendig sind (beispielsweise Brille, Zahnkorrektur, Fußkorrektur), oder
  • ob aufgrund von Entwicklungsbesonderheiten ein ganz spezieller Förderbedarf besteht.

Kontaktmöglichkeit zwischen Eltern und Schulleitung

Die Schulpflicht ist für das Kind gleichbedeutend mit einer Arbeit. Die Schulleitung muss daher aus arbeitsmedizinischer Sicht aufgrund der Schuluntersuchungsergebnisse im Einzelfall auf gesundheitliche Risiken wie

besondere Rücksicht nehmen.

Die Verzahnung zwischen dem Elternhaus sowie der Schulleitung bis hin zur Klassenleitung ist eng und direkt. Sie wird durch die SEU gewährleistet, weil alle Beteiligten über das Ergebnis informiert sind.

Dass die SEUs landes- und bundesweit unter anderem auch zu sozialkompensatorischen oder zu epidemiologischen Zwecken ausgewertet werden, berührt weder die Erzieher noch die örtliche Schulleitung. Ihnen ist daran gelegen, ein möglichst aussagefähiges Gesamtbild über den Gesundheitszustand des Erstklässlers zu erhalten, und auf Abweichungen zu jeder Seite hin angemessen sowie zeitnah reagieren zu können.

Fünf- und Sechsjährige sind zwar große Kindergartenkinder, aber dennoch kleine Kinder. Sie sollten von ihren Eltern auf die Schuluntersuchung vorbereitet werden. Hilfreich ist dabei die Zusage, dass weder an den Zähnen gebohrt noch nach Blut gesucht beziehungsweise gestochen wird.