Die wichtigsten Regelungen im Kindschaftsrecht

Beim Kindschaftsrecht handelt es sich um einen Teil des Familienrechts. Darin wird das Rechtsverhältnis zwischen Kindern und ihren Eltern geregelt. Zu den entsprechenden Bereichen zählen Abstammungsrecht, Umgangsrecht, Namensrecht, elterliche Sorge sowie das Kindesunterhaltsgesetz. Informieren Sie sich über die wichtigsten Regelungen im Kindschaftsrecht.

Von Jens Hirseland

Unter dem Begriff "Kindschaftsrecht" fasst man in Deutschland verschiedene Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, die ein Kind und dessen Familienbeziehungen betreffen, zusammen. Dazu gehören

Abstammungsrecht

Mit dem Abstammungsrecht wird etwas geregelt, was eigentlich selbstverständlich ist: die Abstammung des Kindes. Aufgrund von neuen Verfahren der Reproduktionsmedizin wurde jedoch diese Klarstellung 1998 eingeführt. So besteht die Möglichkeit, dass eine Frau die befruchtete Eizelle einer anderen Frau austrägt.

Solche Eispenden sind in Deutschland allerdings nicht erlaubt. Dennoch lässt sich nicht ausschließen, dass einmal ein solcher Fall eintritt.

  • Durch das Abstammungsgesetz wird klargestellt, dass allein die Frau, die das Kind geboren hat, auch die Mutter ist, während die Eispenderin nicht als gesetzliche Mutter gilt.
  • Als Vater des Kindes wird der Mann angesehen, der mit der Mutter während der Geburt verheiratet ist oder die Vaterschaft anerkennt.

Eine Vaterschaft kann aber auch gerichtlich festgestellt werden. Das Abstammungsrecht regelt überdies das Anfechten einer Vaterschaft sowie deren Klärung.

Elterliche Sorge

Mit der elterlichen Sorge regelt man das Sorgerecht für ein Kind.

Grundsätzlich wird das Sorgerecht stets beiden Eltern gemeinsam zugesprochen, wenn sie miteinander verheiratet sind. Komplizierter ist jedoch die elterliche Sorge, wenn ein Paar nicht verheiratet ist oder sich voneinander trennt.

  • Durch die Neuregelung der elterlichen Sorge ist es nun auch nicht verheirateten Paaren möglich, das Sorgerecht für das Kind gemeinsam wahrzunehmen, wenn sie eine entsprechende Sorgeerklärung abgeben.
  • Die gemeinsame Sorge besteht auch im Trennungsfall der Eltern weiter.
  • Nur wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt, wird eine gerichtliche Prüfung, die dem Wohl des Kindes dient, vorgenommen.

Umgangsrecht

Kommt es zur Trennung oder Scheidung der Eltern, leben die Kinder in der Regel lediglich bei einem Elternteil.

  • Das Kind darf jedoch den Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt, regelmäßig sehen. Das gilt auch dann, wenn ein alleiniges Sorgerecht besteht.
  • Der getrennt lebende Elternteil hat wiederum ein Umgangsrecht mit seinem Kind, das er vor Gericht notfalls einklagen kann.

Das Umgangsrecht nennt man auch Besuchsrecht. Es besteht für die Eltern übrigens nicht nur ein Umgangsrecht, sondern sogar eine Umgangspflicht. Wenn es dem Wohl des Kindes dient, kann das Gericht das Umgangsrecht jedoch einschränken.

Namensrecht

Das Namensrecht befasst sich mit Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind.

  • Gilt das Sorgerecht nur für einen Elternteil, trägt das Kind auch den Nachnamen dieses Elternteils.
  • Wurde von den Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, kann entweder der Nachname des Vaters oder der Mutter gewählt werden.
  • Kommt es nicht zu einer Einigung, hat das Familiengericht die Möglichkeit, einem Elternteil das Namenbestimmungsrecht zu übertragen.

Kindesunterhaltsgesetz

Seit der Einführung des Kindesunterhaltsgesetzes besteht kein Unterschied mehr zwischen den Unterhaltsansprüchen von ehelichen und unehelichen Kindern. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich die Unterhaltsansprüche des Kindes durch ein vereinfachtes Verfahren geltend machen.