Hinweise zur rechtlichen Lage und zu den Pflichten der Pflegeeltern

Pflegeeltern nehmen ein fremdes Kind in die Familie auf, dabei gehen sie einen Erziehungsauftrag ein und übernehmen Pflichten. Ihnen steht aber auch Unterstützung zu und sie haben Rechte. Wenn Sie wissen möchten, welchen Pflichten man als Pflegeeltern nachkommen muss und wie die rechtliche Lage aussieht, haben wir ein paar Tipps für Sie - Informieren Sie sich hier.

Von Claudia Rappold

Die Grundsäulen der Pflege eines Kindes

Es kann immer wieder einmal zu Umständen kommen, die es angeraten sein lassen, ein Kind seinen leiblichen Eltern zu entziehen. Allgemein handelt es sich dabei um jene Fälle, in denen die Mütter und Väter aus gesundheitlichen oder sogar finanziellen Gründen die Versorgung ihres Nachwuchses nicht mehr gewährleisten können.

Gründe also, die einen dauerhaften Entzug des Sorgerechts nicht rechtfertigen - die aber ebenso eine zumindest zeitweise Übergabe der Verantwortung notwendig werden lassen.

Hier rückt folglich die Pflegefamilie in den Mittelpunkt, die das Kind für eine bestimmte Zeit bei sich aufnimmt und umsorgt. Den nichtleiblichen Eltern stehen dabei diverse Ansprüche offen, ebenso sind sie aber auch mit einem hohen Maß an Haftung versehen.

Aufsicht und Erziehung

Zu den Grundsäulen des Pflegeverhältnisses gehört die Pflicht, das Kind nach allgemeinen Grundsätzen zu erziehen. Ihm ist somit der Weg

  • zur Bildung
  • zu kulturellen und gesellschaftlichen sowie
  • zu sportlichen Lehreinrichtungen

zu ermöglichen. Ratsam ist es daher, das Mädchen oder den Jungen ganz normal in die Familie zu integrieren und den Neuankömmling wie die eigenen Kinder zu behandeln. Eine Besser- oder Schlechterstellung sollte dabei vermieden werden.

Insofern nimmt auch die Aufsicht einen bedeutenden Stellenwert ein. Wird das Kind im Zuge eines Unfalls oder Verbrechens geschädigt, bei dem die Pflegeeltern ihrer Pflicht zur Schaffung von Vorsichtsmaßnahmen nicht genügt haben, kann es zu einer straf- und zivilrechtlichen Verfolgung kommen.

Datenschutz und Vollmacht

Im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Kinder- und Jugendhilfegesetz sind die rechtlichen Grundlagen des Pflegekinderwesens festgelegt.

  • Pflegeeltern haben das Recht auf Akteneinsicht, was ihre Feststellung zur Eignung als Pflegeeltern betrifft.
  • Unter Wahrung des Datenschutzgesetzes der leiblichen Eltern haben sie auch ein Anrecht auf alle Informationen, die zur Ausübung und Erziehung des Pflegekindes nötig sind.
  • Um bestimmte wichtige Entscheidungen treffen zu können, haben die Pflegeeltern die Möglichkeit, sich von den leiblichen Eltern eine Vollmacht unterschreiben zu lassen, wenn diese das Sorgerecht haben.
  • Nach einem längeren Aufenthalt in der Pflegefamilie, wenn die leiblichen Eltern das Kind wieder zurückholen wollen, können die Pflegeeltern einen Antrag auf Verbleib des Pflegekindes in der Pflegefamilie stellen.

Hilfe und Kontakte

Die Pflegeeltern stehen im Regelfall während der Übernahme der Verantwortung für ein Kind im regen Austausch mit dem Jugendamt.

  • Diese Maßnahme ist einerseits sinnvoll, um bei etwaigen Problemen eine schnelle Hilfestellung zu ermöglichen.
  • Andererseits steht den Pflegeeltern auf diesem Wege auch eine staatliche Unterstützung zu, die viele Aspekte abdeckt und somit weit über die rein finanzielle Förderung hinausgeht.

Es können ebenso Seminare und Schulungen wahrgenommen werden, die sich speziell mit dem Thema der Pflege auseinandersetzen. Zudem ist im Rahmen der Renten und Versicherungen die Anrechnungen der Elternzeit denkbar.

Es lohnt sich daher, diese Formen der Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich bei der Pflege eines fremden Kindes auf unterschiedlichen Wegen unterstützen zu lassen.

Die richtige Vorbereitung

Für Interessierte, die die Übernahme eines Pflegekindes anstreben, ist es wichtig, sich frühestmöglich mit den Behörden auseinanderzusetzen und bereits im Vorfeld zu klären, welche Rechte und Pflichten erworben werden. Ist das Kind erst einmal in dem fremden Haushalt angekommen, sollte der Fokus gänzlich auf seinem Wohl liegen.

Ratsam gestaltet es sich darüber hinaus, die Dauer der Pflegezeit den persönlichen Gegebenheiten anzupassen. Wer bereits Mühe hat, die eigene Familie zu verköstigen, wird sich mit der auf mehrere Jahre angelegten Verantwortung für ein weiteres Kind keinen Gefallen tun.

Allerdings gehört es auch zu den Aufgaben der Jugendämter, sämtliche Rahmenbedingungen vorab zu klären, sodass die Pflegeeltern und das Kind letztlich auch harmonisch zueinanderpassen.

Rechte und Pflichten

Die temporäre Übernahme der Verantwortung für ein Kind ist in Deutschland möglich. In rechtlicher Hinsicht wir dabei von der Pflege gesprochen, bei der das Mädchen oder der Junge für eine befristete Zeit in einer fremden Familie aufgenommen wird. Für die Pflegeeltern entstehen damit jedoch auch Rechte und Pflichten.

Inhalte des Pflegevertrags

Es wird ein Pflegevertrag ausgearbeitet und die Pflegeeltern sind damit Vertragspartner des Jugendamtes. Sie vertreten die elterliche Sorge, meist der leiblichen Eltern des Kindes. In alltäglichen Angelegenheiten können die Pflegeltern entscheiden. Die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie ist sehr wichtig und die Pflegeeltern sollen, bis auf wenige Ausnahmen, den Kontakt des Pflegekindes zu seinen leiblichen Eltern fördern. Bei dieser Aufgabe wird sie das Jugendamt unterstützen.

Entscheidungsfragen

Gilt es wichtige Entscheidungen zu treffen, etwa

entscheiden das Jugendamt, der gesetzliche Vertreter des Kindes und die Pflegeeltern zusammen. Für die gesamte Dauer des Pflegeverhältnisses stehen den Pflegeeltern die Sozialarbeiter des Jugendamtes beratend und begleitend zur Verfügung. Sie unterstützen die Pflegeeltern in allen wichtigen Angelegenheiten.

Die Pflegefamilie darf bei schulischen Problemen, täglichen Einkäufen und vergleichbaren Materien sehr wohl im Namen des Pflegekindes Entscheidungen fällen. Diese dürfen aber nicht die Grundrechte der leiblichen Eltern beeinträchtigen.

Daneben ist zu beachten, in welchem Umfang die Fürsorge auf die Pflegefamilie übertragen wird. Meist geschieht das in einem eingeschränkten Rahmen, jedoch kann es auch im Einzelfall vorkommen, dass die komplette Vormundschaft durch ein Familiengericht neu gestaltet wird.

Sorgerecht und Finanzbelange

Das Sorgerecht verbleibt in den meisten Fällen bei den leiblichen Eltern, deshalb ist es wichtig, dass die Pflegefamilie eng mit der Herkunftsfamilie zusammenarbeitet. Sobald eine Pflegefamilie ein Pflegekind aufnimmt, hat sie Anspruch auf Pflegegeld. Dieses setzt sich aus dem Lebensunterhalt und den Kosten für die Erziehung> zusammen. Das Pflegegeld ist nach dem Alter gestaffelt.

Haben die Pflegeeltern besondere Erziehungsleistungen zu erbringen, zum Beispiel für ein behindertes Kind, kann sich das Pflegegeld erhöhen. Vielerorts gibt es Pflegeelterngruppen oder Pflegeelternvereine; hier können Pflegeeltern einen Austausch und auch Unterstützung erfahren. Kontaktadressen können die Pflegeeltern vom Jugendamt erhalten.

Ausgaben und Ansprüche

Daneben ist zu bedenken, dass die Pflegeeltern auch in wirtschaftlicher Hinsicht für den temporären Neuankömmling verantwortlich sind. Mit den üblichen Kosten, die für

anfallen, ist also zu rechnen. Diese können in einem gewissen Rahmen jedoch von den leiblichen Eltern zurückverlangt werden.

  • Handelt es sich um Ausgaben, die nicht dem täglichen Gebrauch unterfallen, so entsteht ein solcher Anspruch. Zu denken wäre hier also an umfangreiche Kosten für einen Heilaufenthalt im Krankenhaus oder für die Bildung.

  • Nicht umfasst wäre dagegen die Rechnung beim Friseur, für den Besuch im Zoo oder für das Eis an einem warmen Tag.