5. Oktober 2009
Als Hormonersatztherapie (HET) bezeichnet man in der Medizin eine Behandlung zum Ausgleich von Hormonmangel. Dabei führt man dem Körper des Patienten eine kleine Dosis an Hormonen zu.
Ziel und Zweck einer Hormonersatztherapie ist die Behandlung von Hormonmangel. In der Regel erfolgt eine Hormonersatztherapie zur Behandlung von Frauen in den Wechseljahren (Klimakterium) oder als begleitende Maßnahme bei Transsexualität. Die Hormonersatztherapie gilt als Unterart der Hormontherapie.
Bei einer Hormonersatztherapie verwendet man in der Regel natürliche oder synthetische Hormone, um einen Mangel an Hormonen zu behandeln. Hormone sind biochemische Botenstoffe, die von einer Drüse abgegeben werden. Zu den Formen einer Hormonersatztherapie gehört auch die Verabreichung von Insulin bei Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) oder von Schilddrüsenhormonen bei einer Schilddrüsenunterfunktion (Hypothyreose). Generell dient sie aber vor allem zur Behandlung von Beschwerden in den Wechseljahren bei Frauen. Dabei werden meist Geschlechtshormone wie Östrogen und Gestagen eingesetzt. In den Wechseljahren kommt es bei Frauen zu Beschwerden wie Hitzewallungen und Schweißausbrüchen. Eine Hormonersatztherapie gilt als das wirksamste Mittel gegen diese Beschwerden. Jedoch ist die Therapie aufgrund möglicher Nebenwirkungen wie einem erhöhten Brustkrebs-, Herzinfarkt- oder Thrombosenrisiko umstritten. Je länger die Behandlung andauert, desto größer wird das Risiko für eine dieser Krankheiten. Aus diesem Grund wird eine Hormonersatztherapie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nur dann empfohlen, wenn starke Beschwerden vorliegen und diese nicht anders behandelt werden können. Eine Patientin sollte sich daher stets vor einer Hormonersatzbehandlung mit ihrem Arzt absprechen und mit ihm das Risiko abwägen. Es wird empfohlen, die Östrogendosis zu Beginn der Therapie möglichst niedrig zu halten und dann langsam zu steigern, bis eine Besserung eintritt. Dann sollte die Dosis alle sechs Monate reduziert werden. Außerdem sollte die Dauer der Behandlung nicht länger als zwei Jahre betragen.
Nicht durchgeführt werden darf eine Hormonersatztherapie im Falle einer Brustkrebserkrankung, bei Herzinsuffizienz, bei behandlungsresistentem Bluthochdruck, schweren Erkrankungen der Leber, bei Beinvenenthrombosen oder bei Blutgerinnungsstörungen.
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