11. Oktober 2008
(RaIA/dgk) Warum steckt ausgerechnet in einem Heilmittel Alkohol? Kann man bei regelmäßiger Einnahme gar abhängig werden? Und sind solche Medikamente für Kinder geeignet? Die Zeitschrift "Ratgeber aus Ihrer Apotheke" gibt in ihrer nächsten Ausgabe 10B/2008 Antworten auf häufig gestellte Fragen.
In den meisten flüssigen Arzneimitteln der Pflanzenheilkunde und der Homöopathie ist Alkohol enthalten. Pharmazeutisch korrekt heißt er Ethanol und nimmt seit alters her einen wichtigen Platz in der Apotheke ein. Aber auch bei modernen pharmazeutischen Herstellungsverfahren ist Alkohol unverzichtbar. Er ist nämlich ein hervorragender Hilfsstoff bei der Herstellung von pflanzlichen Arzneien, weil er leicht in die Zellen der Pflanze eindringt und ihr schonend die wirksamen Bestandteile entzieht. Ätherische Öle, Harze, Wachse, Fettsäuren und zahlreiche andere Substanzen sind zum Beispiel in Wasser nicht lösbar. In alkoholischen Lösungen können sie dagegen gut verarbeitet werden. Selbst für Trockenextrakte, die keinen Alkohol enthalten, wird während der Verarbeitung Alkohol verwendet, anschließend jedoch wieder entfernt.
Neben dem trinkbaren Ethanol werden dabei auch andere Alkoholarten wie Methanol und Propanol verwendet. In flüssigen Tinkturen, Tropfen und Säften finden sich aber fast immer geringe Mengen Ethanol. Alkohol ist nämlich auch ein vorzügliches Konservierungsmittel und bewahrt die natürlichen Inhaltsstoffe vor dem Verderben. Obendrein verbessert er die Aufnahme der Arzneistoffe über die Schleimhäute und den Magen-Darm-Trakt in den Organismus.
Wussten Sie, dass 20 Tropfen eines Arzneimittels mit 50 Volumenprozent weniger Alkohol enthalten als zum Beispiel eine Scheibe Roggenbrot oder ein halbes Glas Fruchtsaft? Diese Dosis kann ein Kind in 13 Minuten und ein Erwachsener in 6 Minuten problemlos abbauen. Alkohol ist nämlich auch ein natürlicher Bestandteil vieler Lebensmittel. Ein Vergleich macht das deutlich: Die Einzeldosis eines Arzneimittels enthält zwischen 0,2 bis 0,3 Gramm (g) Alkohol, die Tagesdosis maximal 0,7 bis 1 g. Eine Scheibe Roggenbrot enthält dagegen schon knapp 0,4 g Alkohol, ein Glas Apfelsaft (0,2 l) 0,6 g. Ein kleiner Becher Kefir bringt es durch den natürlichen Vergärungsprozess sogar auf 2,5 g Alkohol.
Ganz anders zu Buche schlägt dagegen schon ein Glas Bier (0,3 l) mit 10 bis 12 g Alkohol, bei Starkbier sind es noch mehr Prozente, von Schnaps gar nicht zu reden. Und da es oft nicht bei einem Glas bleibt, haben hier Leber und Bauchspeicheldrüse erhebliche Arbeit zu leisten und brauchen deutlich länger für den Abbau. Bei Alkohol gilt also wie bei vielen anderen Dingen des Lebens: Die Menge macht's. Wird eine Arznei korrekt nach dem Beipackzettel eingenommen, ist die minimale Alkoholmenge selbst für Kinder gut verträglich und kann auch über einen längeren Zeitraum eingenommen werden.
Würde der Alkohol in der Arznei weggelassen, müsste man ihn durch Konservierungsstoffe und Stabilisatoren ersetzen. Viele Ärzte ziehen deshalb bei der Behandlung alkoholhaltige Medikamente vor. Patienten mit einer Leberfunktionsstörung, Epilepsie oder einem Alkoholproblem sollten jedoch selbst derart geringe Alkoholmengen meiden und sich lieber andere Mittel verschreiben lassen. Auch wer morphin- oder codeinhaltige Präparate einnimmt, sollte von einer gleichzeitigen Einnahme alkoholhaltiger Mittel möglichst absehen.
Heute stehen für alle wichtigen Wirkstoffe alkoholfreie Alternativen zur Verfügung; in der Apotheke kann man sich beraten lassen. Auch ein Blick auf den Beipackzettel frei verkäuflicher Mittel gibt Aufschluss über die Inhaltsstoffe. Der Umgang mit Alkohol bzw. Ethanol ist durch das Arzneimittelgesetz nämlich genau reglementiert: Ein Medikament, das aus einer Tinktur oder einem Fluidextrakt besteht, enthält immer auch Ethanol und darf nicht als "alkoholfrei" bezeichnet werden. Außerdem müssen gut sichtbare Warnhinweise über den Alkoholgehalt des Präparates informieren.
Quelle: "Ratgeber aus Ihrer Apotheke", Ausgabe 10B/2008
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