18. Januar 2006
Von axel
Nachdem sich die Deutsche Hotelklassifizierung im letzten Jahrzehnt immer mehr durchgesetzt und als verlässlich bewiesen hat, legt jetzt auch die Rechtssprechung jeglichem Wildwuchs einen Riegel vor. Hierfür sorgen 3 Urteile aus Norddeutschland.
Das Landgericht Lübeck hat soeben unter dem AZ 13 O 87/05 festgestellt, ein Hotel dürfe nicht mit Sternen werben, wenn diese Sternenvergabe auf einer eigenen Einschätzung beruht. Selbst der Hinweis auf die Selbsteinschätzung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen reiche nicht aus. Schon vor rund 2 Jahren hat das höchste Zivilgericht im Tourismusland Schleswig-Holstein, das OLG Schleswig (AZ.: 6 U 19/03), ein Urteil des LG Kiel bestätigt, wonach ein Hotelbetrieb nur dann mit Sternen werben darf, wenn es nach einem neutralen und transparenten System bewertet wurde, in dem auch objektiv kontrolliert wird.
Die Deutsche Hotelklassifizierung mit ihren rund 8000 klassifizierten Betrieben ist weiter auf dem Vormarsch - zum Segen der Gäste.
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