19. März 2005
Von axel
Die Deutsche Hotelklassifizierung wird bundesweit von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen, von Aachen bis Weißwasser nach einheitlichen und objektiv messbaren Kriterien durchgeführt. Die Verwendung der markenrechtlich geschützten Sterne ohne Teilnahme an der offiziellen Klassifizierung ist unzulässig.
Es handelt sich wie bei den großen Anbietern im Tourismus um eine freiwillige verbraucherfreundliche Maßnahme zur Positionierung der Hotelbetriebe am Markt. Und das Beste dabei ist: Sie beruht auf freiwilliger Teilnahme jedes einzelnen Betriebes.
Bei jeder Klassifizierung - sie ist 3 Jahre gültig und bereits außen am Betrieb durch ein repräsentatives Schild erkennbar - werden bereits bei der Bearbeitung Plausibilitätskontrollen durchgeführt. Noch vor der Vergabe des Schildes überprüfen eigens dafür gebildete neutrale Kommissionen im Betrieb vor Ort die Angaben des Betriebes. Schummeln ist zwecklos und unmöglich, denn bei Beschwerden wird erneut überprüft.
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