30. November 2010
Die Abgabe einer Steuererklärung ist ein mühsamer Akt, bei welchem vieles bedacht werden muss. Nicht umsonst wenden sich viele Arbeitnehmer an einen Steuerberater, sobald es um die Abgabe der Steuererklärung geht. Doch welche Unterlagen benötigen Arbeiter und Angestellte prinzipiell überhaupt, um eine vollständige Steuererklärung abgeben zu können?
Zunächst einmal wird natürlich die elektronische Lohnsteuerbescheinigung benötigt. Dabei ist es wichtig darauf zu achten, dass nicht nur die eigene, sondern auch jene des Partners eingereicht wird. Des Weiteren wird der Rentenbescheid benötigt, bei welchem ebenso auch jener vom möglichen Gatten bedacht werden muss. Sollte es zu Änderungen der familiären Verhältnisse gekommen sein, dann ist dies ebenso anzugeben. Beispiele für derartige Veränderungen und die entsprechenden Belege sind Heiratsurkunden, Scheidungsurteile oder Sterbeurkunden. Sollten vor oder während der Abgabe der Steuererklärung auch Lohnersatzleistungen empfangen wurden sein, dann sind diese ebenso anzugeben. Dies können beispielsweise Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld sein. Im Falle von Kindern gibt es ebenso einiges zu beachten. So muss einerseits deren Tätigkeit, in der Regel der Besuch einer Schule, nachgewiesen werden. Sollten die Kinder hingegen bereits über 18 sein und studieren, dann ist dies mit einer Studienbescheinigung zu belegen. Darüber hinaus müssen aber auch Einkünfte oder der Erhalt von Arbeitslosengeld seitens der Kinder angegeben werden, sobald diese älter als 18 Jahre alt sind. Für die Anfertigung einer vollständigen Lohnsteuererklärung muss sich zudem auch oft an den Arbeitgeber gewandt werden. Dieser stattet einen dann beispielsweise mit den Bescheinigungen für durchgeführte Dienstreisen aus, welche ebenso für die Steuererklärung relevant sein können. Sollte man sich wiederum im Besitz einer Immobilie befinden, dann sollten ebenso Grundaspekte über deren Finanzierung angegeben werden. Dies betrifft beispielsweise den Kaufvertrag, Kreditverträge oder Einzugsermächtigungen beim Einwohnermeldeamt. Wird eine Immobilie vermietet oder aus sonstigen Quellen Einnahmen bezogen, dann sind diese natürlich ebenso anzugeben. Dies wäre z.B. bei Zins- oder Mieteinnahmen der Fall, welche mit entsprechenden Belegen einzureichen sind.
Die hier aufgeführten Posten stellen keinesfalls eine vollständige Auflistung dar, was alles für die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung relevant ist. Vielmehr soll dies eine Anregung sein, welche Aspekte bedacht und was alles eingereicht werden muss. Im Zweifelsfall empfiehlt sich stets der Einsatz eines Fachmanns, welcher die eigenen Finanzen diesbezüglich optimal verwaltet.
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