Lohnkosten - Zusammensetzung und Hinweise zur Berechnung

Als Lohnkosten bezeichnet man sämtliche Aufwendungen, welche ein Unternehmen für dessen Arbeitskräfte aufbringen muss; man bezeichnet sie auch als Personalkosten. Zu diesen Kosten zählen das Arbeitsentgelt und ebenso die Lohnnebenkosten. Die Lohnkosten sind ein schwer überschaubares Feld des Arbeitsrechts. Nicht umsonst setzen insbesondere größere Unternehmen auf eine Vielzahl von Finanzberatern, welche für eine sichere Abwicklung dieser Prozesse sorgen. Informieren Sie sich über die Zusammensetzung sowie die Berechnung von Lohnkosten.

Christian Steinfort
Von Christian Steinfort

Lohnkosten - eine Definition

Unter den Lohnkosten versteht man die unternehmerischen Aufwendungen, welche für das Personal aufgebracht werden müssen; daher bezeichnet man sie auch als Personalkosten. Diese gelten als Betriebsausgabe und setzen sich aus Arbeitsentgelt der Mitarbeiter und Lohnnebenkosten zusammen.

Die Personalkosten werden zu den variablen Kosten eines Unternehmens gezählt. Sofern es zu einer Erhöhung der Produktion und somit einem erhöhten Bedarf an Arbeitsleistung kommt, steigt auch die Anzahl der Mitarbeiter, sodass die Lohnkosten, abhängig vom Grad der Beschäftigung, ebenfalls steigen.

Bezüglich der Variable gibt es eine Ausnahme: sofern Angestellte oder Geschäftsführer ein gleichbleibendes Gehalt gezahlt wird, welches erst wegfällt, wenn die Produktionsstätte stillgelegt wird, werden die Personalkostne zu den Fixkosten gezählt.

Zusammensetzung

Allgemein kann zunächst einmal festgehalten werden, dass Personalkosten alle Kosten sind, welche durch den Einsatz der Arbeitnehmer entstehen. Unter Arbeitnehmer sind in diesem Zusammenhang Arbeiter und Angestellte gleichermaßen zu verstehen. Um diesen Kostenfaktor bzw. die anfallenden Personalkosten genauer zu charakterisieren, lohnt es sich, systematisch vorzugehen.

Grundsätzlich müssen bei der Berechnung der Lohnkosten folgende Bestandteile beachtet werden:

  • der Bruttolohn des Arbeitnehmers
  • Sachbezüge sowie
  • Lohnnebenkosten

Beim Bruttolohn handelt es sich um das zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbarte Arbeitsentgelt, welches den größten Bestandteil der Lohnkosten ausmacht. Ein Teil des Lohns kann Arbeitnehmern in Form von Sachleistungen angeboten werden; dazu zählen beispielsweise Jobtickets, Firmenwagen oder Mobiltelefone.

Bei den Lohnnebenkosten wiederum handelt es sich um sämtliche über das Arbeitsentgelt hinausgehende Aufwendungen, wie der Arbeitgeberanteil in Sachen Sozialversicherung, Urlaubstage oder die Fortzahlung des Entgelts im Fall einer Erkrankung.

Bruttogehälter und -löhne

Der erste und zentrale Ausgabenfaktor sind die Bruttogehälter bzw. -löhne für die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten. Neben den geleisteten Arbeitszeiten fließen den Personalkosten aber auch noch jene Teile der Gehälter und Löhne zu, welche im Rahmen von Feiertagen, Urlaub und weiteren Fehlzeiten ausgezahlt wurden.

Sozialversicherungsbeiträge

Ein weiterer wichtiger Kostenfaktor sind die Sozialversicherungsbeiträge, welche zu einem gewissen Grad gesetzlich vorgeschrieben und damit unumgänglich sind. Den Personalkosten wird dabei natürlich nur jener Teil der Sozialversicherungsbeiträge hinzugerechnet, welcher auch dem Arbeitgeberanteil entspricht. Jene Anteile des Arbeitnehmers erfahren bei dieser Erfassung keine Beachtung.

Altersvorsorge

Gleiches gilt auch für die betriebliche Altersvorsorge, welche ebenso gesetzlich vorgeschrieben ist.

Weiterbildungskosten

Weiter geht es bei den Zahlungen mit den Weiterbildungskosten, welche durch das Unternehmen übernommen werden. Aber auch die Kosten für Sozialeinrichtungen fließen den Personalkosten hinzu.

Weitere Ausgaben

Dies wären die wichtigsten Faktoren, welche den Hauptteil der Personalkosten bilden. Darüber hinaus gibt es aber noch zahlreiche weitere denkbare Ausgabenfelder, welche ebenso dieser Kostensparte hinzugerechnet werden können. Hierbei handelt es sich beispielsweise um

  • Mutterschaftsgeld
  • Schwerbehindertenabgaben und
  • Beiträge für vermögenswirksame Leistungen.

Insgesamt sollte man sich als Unternehmer über all diese Ausgabenfelder im Klaren sein, so dass nicht nur effizient geplant werden, sondern das Unternehmen auch langfristig bestehen und auf dem Markt agieren kann.

Die Ausgaben, die abgesehen von dem Arbeitsentgelt entstehen, lassen sich auch in gesetzliche und betriebliche bzw. tarifliche Lohnnebenkosten einteilen...

Nützliche Hinweise zu Lohnnebenkosten

Unter Lohnkosten versteht man lohnbezogene Ausgaben, welche in Deutschland bei jedem Arbeitsverhältnis anfallen. Ein Faktor sind dabei die Lohnnebenkosten, welche ebenso eine bedeutende Rolle spielen. Doch was sollte man überhaupt über diese Form der Lohnkosten wissen?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Lohnnebenkosten auch als Personalzusatzkosten bezeichnet werden. Dieser Name zeigt bereits an, dass es sich hierbei um Kosten handelt, welche in engem Zusammenhang mit der Zahlung von Löhnen und Gehältern an die Mitarbeiter stehen.

Gesetzliche Lohnnebenkosten

Die Lohnnebenkosten können dabei in zwei Hauptkategorien differenziert werden. Dies wären einerseits die gesetzlichen Lohnnebenkosten. Diese sind gesetzlich verpflichtend, was wiederum auch bedeutet, dass diese jeder Arbeitgeber zu entrichten hat.

Unter den gesetzlichen Lohnnebenkosten fallen Sozialversicherungsbeiträge und Entgeltfortzahlungen, welche im Falle einer Erkrankung des Arbeitnehmers ausgezahlt werden müssen. Darüber hinaus umfassen diese die Vergütung gesetzlicher Feiertage, so dass es auch trotz der Feiertage zu keinen Lohnschwankungen der Arbeitnehmer kommt.

Aber auch Ausgabenfelder wie

fallen in diese Kategorie.

Die Lohnnebenkosten kommen noch auf die Bruttolöhne drauf
Die Lohnnebenkosten kommen noch auf die Bruttolöhne drauf

Betriebliche und tarifliche Lohnnebenkosten

Die zweite Hauptkategorie der Lohnnebenkosten sind die betrieblichen und tariflichen Lohnnebenkosten. Hierunter versteht man all jene Lohnnebenkosten, welche nicht im Gesetz der BRD, sondern durch zusätzliche Verträge geregelt sind. Solche Verträge können auf betriebsinterner oder gewerkschaftlicher Basis zustande kommen.

Letztlich ist es noch nützlich zu wissen, dass auch in Deutschland das Bestreben besteht, die Lohnnebenkosten gezielt zu senken. Als Arbeitgeber kann man von diesem Bestreben profitieren, indem man jene Arbeitskräfte einstellt, auf welche diese Form der Ausgabensenkung abzielt.

Namentlich waren dies zuletzt Jobs aus dem Niedriglohnbereich, welche im Rahmen der Agenda 2010 von Kürzungen der Lohnnebenkosten betroffen waren. Als Arbeitgeber kann man somit die Ausgaben senken, da solche Arbeitskräfte nicht nur lohntechnisch günstig sind, sondern auch die damit einhergehenden Kosten außerordentlich niedrig ausfallen.

In diesem Zusammenhang fallen auch häufig die Begriffe "absolute Lohnkosten" und "Lohnstückkosten"...

Merkmale der absoluten Lohnkosten

Die absoluten Lohnkosten nehmen die Zeiteinheit als Grundlage, um die Berechnung der Lohnkosten zu ermöglichen. Gleichzeitig beziehen die absoluten Lohnkosten alle relevanten Faktoren in die Berechnung mit ein. Die Lohnkosten sind deshalb ein absoluter Wert, welcher anzeigt, wie hoch die Lohnnebenkosten insgesamt ausfallen.

Merkmale der Lohnstückkosten

Die Lohnstückkosten erheben wiederum nicht den Anspruch, eine Angabe der gesamten Lohnnebenkosten zu ermöglichen. Stattdessen handelt es sich hierbei um einen Indikator, welcher die bestehenden Lohnkosten mit der Ausbringungsmenge ins Verhältnis setzt. Unter Ausbringungsmenge kann man dabei alles verstehen, was durch die Arbeit erzeugt oder angeboten werden kann.

Eine Ausbringung kann deshalb ebenso eine Ware wie eine Dienstleistung sein, welche lediglich mit einem monetären Wert bewertet wird. Durch das Teilen der Lohnkosten durch die Ausbringung ermittelt man nun die Lohnsstückkosten, welche wiederum anzeigen, wie lohnintensiv ein bestimmtes Produkt ist.

Die Bestimmung dieses Wertes ist dabei keineswegs ein abstrakter Prozess ohne Nutzen und Realitätsbezug. Stattdessen stützen viele Unternehmen ihre Entscheidung, wo eine bestimmte Ware hergestellt werden soll, auf eben diesen Wert. So gibt dieser an, wie stark die Lohnnebenkosten den Preis eines Produktes in die Höhe treiben.

Ein hoher Wert bedeutet dabei Ineffizienz, was andere Regionen attraktiver erscheinen lässt, in welchen die Lohnsstückkosten erfahrungsgemäß niedriger ausfallen. Aufgrund dieser guten Eignung der Lohnsstückkosten zum Vergleich werden diese auch den absoluten Lohnkosten vorgezogen, sobald es um internationale Vergleichsstudien geht.

Letztlich spielen die Lohnstückkosten auch bei Tarifverhandlungen eine Schlüsselrolle. Die Gewerkschaften, also die Vertreter der Arbeitnehmer, verweisen in diesem Zusammenhang stets auf ein hohes Maß an Arbeitsproduktivität, wohingegen die Arbeitgeber lediglich die absoluten Lohnkosten im Blick haben.

Verschiedene Modelle zur Berechnung der Lohnkosten

Die Lohnkosten fallen in den Industriestaaten vergleichsweise hoch aus. Dies ist auch einer der Hauptgründe, warum es oftmals zu einer Auslagerung von Arbeit ins Ausland kommt. Doch welche wichtigen Modelle gibt es überhaupt, welche der Berechnung der Lohnkosten dienen?

Absolute Abrechnung

In diesem Zusammenhang kann zunächst einmal die absolute Abrechnung der Lohnkosten genannt werden. Bei dieser stützt sich der Arbeitgeber auf die Lohnkosten pro Stunde, welche wiederum auf dem Stundenlohn der Arbeitskräfte basieren.

Man erhält somit eine Gesamtstundenzahl, welche alle Arbeitskräfte innerhalb eines Betriebs pro Stunde leisten. Hieraus lassen sich wiederum die Lohnkosten ableiten, welche dann je nach Bedarf auf größere Zeiträume hochgerechnet werden können.

Berechnung pro Kopf

Die zweite Methode ist jene der Berechnung pro Kopf. Nun dient nicht mehr die geleistete Stundenzahl aller Arbeitnehmer, sondern die Arbeitsleistung des einzelnen Mitarbeiters als Basis für die Berechnung.

Lohnstückkostenberechnung

Die dritte Variante, welche in Deutschland in der Regel Anwendung findet, ist die Methode der Lohnstückkostenberechnung. Hier konzentriert man sich bei der Berechnung nicht etwa auf die Stundenzahl oder die Arbeitskräfte, sondern vielmehr auf die Arbeitsergebnisse, welche diese erzielen. Dies macht es wiederum notwendig, dass die geleistete Arbeit auch in eine messbare Einheit - in diesem Fall Geld - übertragen werden kann bzw. durch Formeln konvertiert wird.

Insgesamt sind dies die drei beliebtesten Methoden der Lohnkostenberechnung. Je nach Größe und Art des Betriebes kann es sich dabei auch lohnen, eine Variante den anderen beiden vorzuziehen. Es lohnt sich demnach eine tiefere Auseinandersetzung mit dieser Materie, wofür in der freien Wirtschaft in der Regel auch ausgebildetes Personal herangezogen wird.