8. Oktober 2009
Als Rehabilitation bezeichnet man in der Medizin die Wiedererlangung von Körperfunktionen und gesellschaftlicher Teilhabe bei einem Patienten. Dafür stehen zahlreiche Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung.
Ziel und Zweck der medizinischen Rehabilitation ist die Unterstützung des Patienten bei seiner Wiedergenesung. Dies beinhaltet die Wiederherstellung von Körperfunktionen und Organfunktionen sowie der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dazu werden verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen wie zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Methoden der klinischen Psychologie angewandt. Auch Anleitungen zur Selbstaktivierung werden gegeben. Eine Rehabilitation kann auch ambulant ausgeführt werden, wobei der Patient die Reha-Maßnahmen für einige Stunden wahrnimmt. Für den Fall, dass die ambulanten Maßnahmen nicht ausreichen, kann die Rehabilitation auch stationär ausgeführt werden. Dies hängt auch von der Schwere der Erkrankung oder Verletzung ab.
Die medizinische Rehabilitation gilt als gesundheitsfördernde Maßnahme, die nach schweren Krankheiten oder Unfällen zur Anwendung kommt. Der Patient wird dabei in seiner Wiedergenesung durch verschiedene Maßnahmen unterstützt. Anspruch auf eine stationäre Rehabilitation besteht dann, wenn normale ärztliche Therapien oder eine ambulante Rehabilitation für eine Behandlung nicht ausreichen. Außerdem muss bei einer stationären Rehabilitation Aussicht auf eine erfolgreiche Behandlung bestehen. Getragen werden die Leistungen einer Rehabilitation von den gesetzlichen Krankenkassen, den Rentenversicherungsträgern, der Versorgungsverwaltung, den Soziahilfeträgern oder der gesetzlichen Unfallversicherung.
Unterteilt wird die medizinische Rehabilitation in sechs Phasen. Als Phase A bezeichnet man die Akutbehandlung, wie zum Beispiel Intensivstation, als Phase B die Frührehabilitation, als Phase C die weiterführende Rehabilitation, bei der eine weitgehende Pflegebedürftigkeit besteht, als Phase D die Anschlussheilbehandlung (AHB), die direkt nach einem Aufenthalt im Krankenhaus stattfindet, als Phase E die Nachsorge und berufliche Rehabilitation und als Phase F die aktivierende Langzeit-Behandlungspflege, die entweder stationär oder ambulant erfolgt.
Notwendig werden kann eine medizinische Rehabilitation durch Unfälle oder schwere Krankheiten. Dazu gehören unter anderem Schädel-Hirn-Traumata, Herzinfarkte, Verletzungen der Wirbelsäule, Krebskrankheiten, Polytraumata, Hörschädigungen, Essstörungen wie Bulimie oder Übergewicht, Suchtkrankheiten, psychische Krankheiten wie Depressionen oder Magersucht sowie Sprach- und Schluckstörungen.
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