6. Oktober 2009
Nur eine oder zwei Generationen zurück galt die Homosexualität noch als pervers, als krankhaft und war sogar in vielen Kulturen ein Straftatbestand. Zwar hat sich hier in den letzten Jahrzehnten viel verändert, aber so richtig gesellschaftlich akzeptiert ist die Homosexualität als Lebensform immer noch nicht. Ist die Toleranz in Großstädten etwas höher, so lässt sie doch vor allem in Kleinstädten noch sehr zu wünschen übrig.
Um homosexuellen Menschen bessere Möglichkeiten zu geben, ihr Leben nach ihren Wünschen, Bedürfnissen und Vorstellungen führen zu können, ist viel getan worden. Nicht nur Künstler und Prominente, sondern mittlerweile auch viele Politiker befürworten die Akzeptanz der Homosexualität. Das Outing unter Prominenten trägt viel dazu bei, die Situation zu entspannen und zu normalisieren. Homosexuelle Paare können heute offen zusammen leben und sich in der Öffentlichkeit miteinander als Liebespaar zeigen.
Um ihnen auch die gleichen rechtlichen Möglichkeiten zu geben wie heterosexuellen Paaren, wird die Homo-Ehe immer mehr propagiert. Auch homosexuelle Paare sollen heiraten dürfen und sich der gleichen Rechte und Pflichten erfreuen wie andere Liebespaare auch. Die Kirche jedoch kann von ihren jahrhunderte alten Glaubenspraktiken nicht so einfach Abstand nehmen. Eine kirchliche Trauung homosexueller Paare kann es nach ihren Vorstellungen nicht geben.
So wurde vom Gesetzgeber eine andere Möglichkeit entwickelt: Homosexuelle Paare können - ähnlich einer standesamtlichen Trauung - eine so genannte Eingetragene Lebenspartnerschaft schließen. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der auf dem Standesamt unterzeichnet werden muss und im Wesentlichen fast dieselben rechtlichen Inhalte aufweist wie ein herkömmlicher Eheschließungsvertrag.
Das bedeutet, dass der homosexuelle Partner rechtlich als Ehepartner verstanden wird. Damit rückt er zum Beispiel in der Erbfolge an die erste Stelle und kann auch im Krankheitsfall Verantwortung für den Partner übernehmen und in seinem Sinne Entscheidungen treffen. Auch steuerlich ist die Eingetragene Lebenspartnerschaft von Interesse.
Mit dem Akt der Eheschließung haben die homosexuellen Partner - oder Partnerinnen - die Möglichkeit, ihre Zusammengehörigkeit nach außen zu demonstrieren. Wir die Heirat allgemein als Akt der Übernahme von Verantwortung gesehen, so haben nun auch homosexuelle Paare die Möglichkeit, diesen entscheidenden Schritt zu gehen und sich zueinander zu bekennen. Dies fördert auch das Ansehen und die Akzeptanz homosexueller Beziehungen bei der heterosexuellen Bevölkerung und räumt mit alten Vorurteilen auf.
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