12. April 2011
Haftpflichtversicherungen gibt es nicht nur für Menschen, sondern auch für Tiere. Aber wann ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Durch eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung wird ein Tierhalter vor Schadensersatzansprüchen für den Fall geschützt, dass durch sein Tier Schäden entstehen. Besonders für Halter von größeren Tieren ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung zu empfehlen.
Schäden, die durch ein Haustier verursacht werden, können für den Halter sehr teuer werden, da die normale Haftpflichtversicherung bei bestimmten Tieren nicht dafür aufkommt. Diese gilt nämlich nur für kleinere Haustiere wie Katzen, Kaninchen, Vögel oder Fische. Wer jedoch einen Hund besitzt, muss aufpassen, denn wenn dieser einen Menschen anfällt und verletzt oder Sachschäden anrichtet, haftet der Halter. Daher ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hundebesitzer überaus wichtig. Das Gleiche gilt für die Halter von Pferden, denn auch ein Pferd kann sich losreißen und Sachschäden oder gar Verletzungen von Menschen verursachen.
Wie hoch die Beiträge für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sind, ist auch von dem jeweiligen Tier abhängig. So müssen Besitzer von Kampfhunden besonders tief in die Tasche greifen. Zum Teil versichert man sie jedoch überhaupt nicht. Rabatte gibt es dagegen mitunter für bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise ältere Menschen, die große Erfahrung im Umgang mit Tieren haben.
Da die Schäden durch einen Hund oder ein Pferd manchmal sehr groß sind, sollte auf eine entsprechend hohe Deckungssumme beim Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung geachtet werden. Zu bedenken sind auch die Vertragsklauseln, die für Pflichtverletzungen gelten. So weigern sich manche Versicherer zu zahlen, wenn der Halter seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Dazu gehört u.a. das Ignorieren des Leinenzwangs. Um sich für alle Fälle abzusichern, ist es daher ratsam, darauf zu achten, dass solche Formulierungen im Versicherungsvertrag nicht vorkommen.
Sowohl für Hunde als auch für Pferde gibt es spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherungen wie die Hundehaftpflicht und die Reiterhaftpflicht. Nicht gezahlt wird jedoch, wenn der Schaden absichtlich herbeigeführt wurde oder eigene Schäden durch das Tier entstehen, wie z.B. ein zerkratztes Sofa. Abgedeckt werden dagegen Schadensersatzansprüche von dritten Personen, die durch das Verhalten des Tieres geschädigt werden. Als Versicherter gilt übrigens nicht der Halter, sondern das Tier. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz auch dann besteht, wenn ein Verwandter oder Freund mit dem Hund spazieren geht oder auf ihn aufpasst.
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