Haftpflicht, Kasko, Schutzbrief & Co. - Versicherungen rund um das Auto
Autoversicherungen gibt es mittlerweile in Hülle und Fülle. Manche davon sind wichtig, andere sinnvoll und wiederum gibt es solche, auf die man auch verzichten kann. Nicht immer ist es einfach, in diesem Bereich den Überblick zu behalten. Informieren Sie sich über die unterschiedlichen Versicherungen rund ums Auto, und lesen Sie, welche davon besonders empfehlenswert sind.
Versicherungen für Fahrzeug, Fahrer und Insassen
Gegenwärtig hat sich ein breites Spektrum an Absicherungen etabliert, bei dem stets genau zu schauen ist, welche Bestandteile notwendig sind und auf welche verzichten werden kann.
Gesetzlich oder freiwillig
Grundlegend stehen dem Verkehrsteilnehmer diverse Versicherungen offen, die er je nach Wunsch und Bedarf wählen kann. Diese bilden jedoch nur einen Zusatz zur Kfz-Haftpflicht, die allgemein verbindlich für jeden Autofahrer vorliegen muss. Dieser darf einen Wagen also nicht steuern, wenn er über eine derartige Police nicht verfügt.
Damit soll die Regulierung etwaiger Schäden stets gesichert werden - ein Vorteil, von dem alle Beteiligten profitieren. Ob daneben weitere Versicherungen abgeschlossen werden, obliegt dabei jedem Verbraucher selbst.
Auf den Umfang achten
Welche Versicherungen genau ein Autofahrer benötigt, lässt sich nicht pauschal sagen. Sinnvoll ist es jedoch, das Auto selbst und alle Insassen vor den finanziellen Folgen eines Schadensfalles zu bewahren. Zumeist werden sich die unterschiedlichen Policen hinsichtlich ihrer Gewährleistung unterscheiden, weswegen stets genau zu erörtern ist, welcher zusätzliche Schutz benötigt wird und welcher bereits vorliegt.
Somit ist es nicht nötig, eine Vielzahl an Versicherungen abzuschließen - einige wenige reichen bereits aus, wenn sie sich im Fall der Fälle als sinnvoll erweisen, die wirtschaftlichen Einbußen schnell regulieren und dem Verbraucher auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Entscheidende Details
Doch so sehr der Verbraucher auch erörtert, welchen Schutz er benötigt, so sehr muss er stets auch das Kleingedruckte der Police im Auge behalten. Sind die Klauseln und Definition eines Schadensfalles sehr allgemein oder sogar schwammig formuliert worden, so besitzt der Versicherer damit immer einen gewissen Spielraum, um die Regulierung eines Schadens vermeiden zu können.
Grundsätzlich gilt also, dass alle Inhalte möglichst konkret und in einer Form verfasst wurden, dass sie beiden Seiten - dem Versicherten wie dem Versicherer - ein Höchstmaß an Rechtssicherheit bieten und sich der Betroffene im Zweifelsfall stets darauf verlassen kann, die beanspruchte Hilfe auch tatsächlich zu erhalten.
Die Fälle des Ausschlusses
Allerdings kann der Verkehrsteilnehmer immer dann nicht auf eine Unterstützung durch die Police hoffen, wenn er sich vorsätzlich oder grob fahrlässig verhalten hat. Das ist meist dann der Fall, wenn er ein bestimmtes Risiko eingeht oder die allgemeine Sorgfaltspflicht missachtet. Hierbei steht den Versicherern die Möglichkeit zu, den Schaden nicht regulieren zu müssen.
Etwas anders verhält es sich bei den Sachverhalten der leichten Fahrlässigkeit, bei denen zumeist aber im Einzelfall zu ergründen ist, wem die Haftung ganz oder in Teilen zukommt und inwieweit der Schutz der Versicherung noch beansprucht werden kann.
Reparatur und Gutachten - wann Autofahrer Anspruch auf Schadensersatz haben
Alleine in Deutschland kommt es an jedem Tag zu vielen Hunderten Unfällen im Straßenverkehr. Nur ganz selten einmal bleiben das Gefährt und die Insassen komplett unbeschädigt. Sobald aber Reparaturen anfallen und sich daraus hohe Kosten ergeben, stellt sich auch die Frage der Haftung. Wann aber kann genau ein Schadensersatz verlangt werden?
Diverse Optionen der Schadensregulierung
Zunächst einmal ist es wichtig, dass dem Betroffenen nach einem Unfall mehrere rechtliche Wege offenstehen. Das kann strafrechtlich etwa das Aufzeigen eines unzulässigen Handelns sein, das in der Folge zu einer Bestrafung des Täters führt.
Bedeutsamer ist es im Regelfall aber, die Bandbreite der zivilrechtlichen Formen des Schadensersatzes zu kennen. Zu denken sei an:
- körperliche und geistige Beeinträchtigungen des Opfers,
- die Defekte am Auto oder sogar
- die Unnutzbarkeit desselben, wodurch es zu Ausfallzeiten auf der Arbeit kommt.
Es lassen sich diverse Ansprüche finden. Sie gelten übrigens nicht nur beim Unfall, sondern auch nach unsachgemäßen Reparaturen in der Werkstatt oder einem falschen Gebrauch durch Dritte.
Den Schaden kausal hervorgerufen
Geltend gemacht werden kann der finanzielle Ausgleich aber nur dann, wenn dem Verursacher die Tat auch vorzuwerfen ist. Dieser handelt also fahrlässig oder bewusst und lässt dadurch den Defekt am Wagen des Gegenübers entstehen.
Dabei ist es unerheblich, ob im Straßenverkehr die nötige Weitsicht außer Acht gelassen wird oder ob in der Werkstatt der Monteur einen Fehler begeht: Wer den Mangel auslöst, haftet dafür. Ausgenommen sind lediglich solche Fälle, in denen weitere Einflüsse auftraten, die sich durch menschliches Ermessen nicht umgehen ließen. Zu nennen wären hier:
- diverse Spielarten des Wetters und
- nicht vorhersehbare technische Macken am Auto oder sonstigen Geräten.
Der menschliche Anwender darf auf diese also keinen Zugriff haben.
Die Kosten der Reparatur
Im Mittelpunkt der Forderung steht natürlich die Reparatur des Wagens. Wer immer auch an ihm einen Mangel hervorgerufen hat, muss diesen verantworten. Dem Halter des Autos stehen dabei zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Er kann einerseits das Gefährt in der Werkstatt seiner Wahl wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen lassen und dem Verursacher des Schadens dafür dann vollumfänglich die Rechnung präsentieren.
Andererseits ist es aber ebenso zulässig, die Defekte durch einen Gutachter oder vereidigten Sachverständigen analysieren zu lassen und die Ansprüche gegen den Verantwortlichen geltend zu machen.
Wichtig dabei: Der auf diesem zweiten Wege gezahlte finanzielle Ausgleich muss nicht in die Instandsetzung des Autos fließen. Dazu besteht kein rechtlicher Zwang.
Neukauf und Miete
In einigen Fällen ist es aber nicht mehr möglich, den beschädigten Wagen wieder herzurichten. Hier wäre eine Reparatur also nicht verhältnismäßig, setzt man als Vergleichsmaßstab den aktuellen Wert des Autos an. Hier hilft meist nur noch der Neukauf. Der Unfallverursacher hat dabei den Zeitwert des Unfallwagens zu begleichen.
Ebenso kann ihm die Rechnung vorgelegt werden, wenn der Betroffene sein Gefährt für Tage, Wochen oder Monate in die Obhut der Werkstatt gibt und sich stattdessen einen Mietwagen besorgt, um die tägliche Fahrt zur Arbeit sicherzustellen. Auch diese Kosten müssen vom Verursacher des Schadens übernommen werden, führte sein Verhalten doch erst kausal zu der finanziellen Belastung des Gegenübers.
Weitere Schäden begleichen
Im Regelfall kommt es aber nicht alleine zur Reparatur. Das Auto muss zunächst abgeschleppt werden. Für den Gutachter fallen weitere Kosten an. Eventuell kommt es zu einer Wertminderung oder temporär zu einem Nutzungsausfall.
Alle genannten Schäden dürfen vom Verursacher des Mangels zurückgefordert werden. Je nach Vorgehen - fahrlässig oder bewusst - handelt er also im vollen Umfang. Das jedoch nur, wenn die ergriffenen Maßnahmen verhältnismäßig sind.
Es ist daher empfehlenswert, den Zustand des Autos nach dem schädigenden Ereignis bestmöglich zu dokumentieren und damit die Basis der eigenen Ansprüche solide zu errichten. Diese können sodann auch in einem gerichtlichen Prozess durchgesetzt werden, sofern es nicht vorab zu einer Einigung kommt.
Rechtliche Grundlagen und Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung
Nicht nur der Fahrer sollte im Rahmen eines Unfalls geschützt sein. Auch das Auto kann erhebliche Schäden verursachen. Nicht immer wird es dabei von einer Person gelenkt, nicht immer lässt sich also ein Betroffener in Haftung nehmen. Die Kfz-Haftpflicht soll dabei selbst solche Schäden regulieren, die nicht durch andere Versicherungen gedeckt sind.
Was ist die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Ein Verkehrsteilnehmer kann sich auf diversen Wegen zumindest vor den wirtschaftlichen Schäden eines Unfalls schützen. Wie viele Versicherungen er auf freiwilliger Basis abschließt, obliegt dabei alleine ihm selbst. Demgegenüber sieht der Gesetzgeber stets aber auch eine verpflichtende Police vor. Hierbei handelt es sich um die Kfz-Haftpflicht.
Sie dehnt ihren Umfang nicht auf den Halter oder Fahrer eines Wagens aus, sondern auf diesen selbst. Innerhalb des europäischen Kontinents wurde in den letzten Jahrzehnten dazu übergangen, die Haftpflicht nahezu zu vereinheitlichen und damit allen Verkehrsteilnehmern unabhängig ihrer Herkunft und jenes Ortes, an dem ein Unfall passiert, einen gleichmäßigen Schutz zu gewährleisten.
Die rechtlichen Grundlagen
Grundsätzlich springt die Kfz-Haftpflicht für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden ein, die sich aus einem Unfall ergeben können. Ebenso ist der Schutz auf immaterielle Güter wie etwa das Schmerzensgeld ausgedehnt. Die Frage der Schuld stellt sich dabei im Regelfall nicht: Versichert ist das Auto - sein Halter muss im Zweifel für derartige Fälle haften.
Hierbei kann er als Fahrer oder Eigentümer des Autos verpflichtet werden. Es ist dafür also nicht nötig, dass er selbst am Steuer saß. Ebenso kann sich das Gefährt auch alleine in Gang gesetzt und ein fremdes Gut beschädigt haben - die Haftpflicht reguliert den Schaden unabhängig von der Frage nach dessen Verursacher.
Leistungen im Schadensfall
In welchem Umfang die Kfz-Haftpflicht in der Notlage eines Unfalls einzustehen hat, ist genau normiert:
- So beträgt die Mindestdeckung bei Personenschäden 7,5 Millionen Euro,
- bei Sachschäden 1,12 Millionen Euro.
Aus dieser Regulierung kann der Versicherer also nicht entlassen werden - er muss diese Schäden begleichen. Allerdings darf er in einigen wenigen Ausnahmen auch den Fahrer selbst in Anspruch nehmen und von ihm zumindest einen Regress von höchstens 5.000 Euro einfordern. Zu diesen Ausnahmen zählen:
- das fahrlässige Verhalten im Rahmen einer Trunkenheitsfahrt,
- eine unbefugten Nutzung des Wagens oder
- eine Fahrerflucht.
Unterschiedliche Verträge
Obwohl die Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist, darf der Versicherer den Inhalt der Verträge weitgehend frei erstellen. Betroffen sind damit also der Umfang - der jedoch die Mindestdeckung nicht unterschreiten darf - sowie die Preisgestaltung. Für den Versicherten kommt es daher meist zu erheblichen Unterschieden, wenn er die Policen im Vorfeld vergleicht.
Für ihn lohnt es sich daher, einen Versicherungsschutz zu erwerben, der seinen Bedürfnissen angepasst ist, der aber im Falle des Schadens die wirtschaftlichen Beeinträchtigungen auch reibungslos reguliert.
Grundsätzlich sollte die Police nicht möglichst preiswert, sondern möglichst sinnvoll gewählt werden - wer trotz gesetzlicher Haftung des Versicherers im Schadensfalle auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt, hat falsch gewählt.
Die Beendigung des Vertrages
Üblicherweise wird sich die Kfz-Haftpflicht stets auf die Dauer eines Jahres beziehen und anschließend stillschweigend verlängern. Veräußert der Eigentümer sein Auto oder legt er dieses still, kann auf die Police verzichtet werden. Beiden Seiten steht darüber hinaus neben der ordentlichen auch eine außerordentliche Kündigung zu.
Der Versicherer muss den Wageneigentümer nicht mehr versichern, wenn dieser seine Beiträge nicht zahlt oder im Rahmen einer Schadensregulierung eine Täuschungshandlung vorgenommen hat.
Demgegenüber kann der Versicherte etwa bei Beitragserhöhungen kündigen - nicht betroffen sind dabei jedoch die gesetzlichen Erhöhungen, sondern nur solche, die der Versicherer freiwillig vornimmt.
Auch im Ausland versichert
Vorteilhaft gestaltet sich bei der Kfz-Versicherung insbesondere die zumindest europaweit ähnliche Ausgestaltung des Schutzes. Insofern können auch Unfälle im nahen Ausland problemlos reguliert werden. Als Nachteil erweist es sich jedoch, dass in vielen anderen Nationen die Mindestsumme der Deckung deutlich geringer ausfällt, als das in Deutschland üblich ist.
Gerade bei schwerwiegenden Unfällen bleiben Versicherte daher nicht selten auf einem Teil der finanziellen Einbußen sitzen. Für solche Situationen empfiehlt es sich jedoch, den Schutz durch alternative Versicherungen und Schutzbriefe auszudehnen und damit stets bestmöglich gewappnet zu sein.
Rechtliche Grundlagen und Leistungen der Kaskoversicherung (Teilkasko und Vollkasko)
Eine sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht stellt die Kaskoversicherung dar. Sie kann als Teil- oder als Vollkasko erworben werden und unterscheidet sich insofern nicht alleine in ihren Kosten, sondern gleichfalls in ihrem Umfang.
Was ist eine Kaskoversicherung?
Mag sich die Kfz-Haftpflicht noch auf alle Schäden beziehen, die von einem Fahrzeug ausgehen und von diesem verursacht werden, so bezieht sich die Kasko-Versicherung auf alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, die sich an diesem befinden. Umfasst sind somit:
- die Beschädigungen einzelner Teile
- ebenso wie die komplette Zerstörung eines Autos oder Motorrades.
- Auch der Verlust durch Diebstahl ist dabei gedeckt.
Im Gegensatz zur Haftpflicht muss die Kaskoversicherung nicht verpflichtend vorliegen, es kann eine solche Police also freiwillig erworben werden. Für den umfassenden Schutz des Autos, seines Eigentümers und aller möglichen Schäden empfiehlt es sich jedoch, auch diese Leistung in Anspruch zu nehmen.
Die Teilkaskoversicherung
Das Grundniveau der Kaskoversicherung wird hiermit bereits abgedeckt. So sind nahezu alle Schäden umfasst, die an einem Auto entstehen können.
- Sei es durch mutwillige Beschädigung, durch Unfälle mit Wild und anderen Tieren,
- durch elementare Ursachen wie Wind und Hagel oder durch Diebstahl, Brand sowie
- Beeinträchtigungen durch Tierbisse, zu denen regelmäßig auch die angenagten Schläuche im Motorraum zählen.
Die Teilkasko reguliert diese Defekte zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht. Da das Schadensfeld breit gefächert ist und folglich eine Vielzahl an Ausfällen einbezogen wird, sollte die Teilkasko stets zur Ergänzung der Haftpflicht herangezogen werden, um ein möglichst vielfältiges Spektrum an Einbußen begleichen zu können.
Der Quotenvergleich bei der Teilkasko
Mitunter wird ein Schaden durch die grobe Verletzung von Sorgfaltspflichten durch den Versicherten zumindest in Teilen mitverursacht. Solche Fälle der Fahrlässigkeit könnten etwa dann greifen, wenn der Wagen trotz schwerster Unwetterwarnungen unter freiem Himmel geparkt oder auf abschüssigen Straßen selbst bei gravierendem Gefälle und Eisglätte abgestellt wird. In Situationen also, in denen der Schaden sprichwörtlich vorprogrammiert ist.
Hierbei wird über die sogenannte Quote genau errechnet, in welchen Teilen die Fahrlässigkeit an dem Unfall beteiligt war. Wird dabei ein bestimmter Wert unterschritten, kommt die Versicherung für die finanziellen Einbußen auf. Wird die Quote durchbrochen, haftet der Versicherte selbst - die Police schützt ihn dann nicht mehr.
Die Vollkasko
Im Gegensatz zur Teilkasko ist diese Option breiter angelegt. Sie umfasst auch selbst verschuldete Unfälle. Ebenso solche, für die zwar eine andere Person haftet, die jedoch aus wirtschaftlichen Nöten den Schaden selbst nicht regulieren kann und die nicht über einen derartigen Versicherungsschutz verfügt. Inbegriffen ist aber gleichfalls der Vandalismus und somit das mutwillige Beschädigen eines Autos.
Im Gegensatz zur Teilkasko stellt die Vollkasko also vermehrt auf das Verschulden ab, reguliert jedoch auch alle Fälle, die sich meist durch andere Versicherungen nicht ersetzen lassen. Der Schutz ist für den Versicherten dabei sehr umfangreich gewährleistet.
Auch von der Quotelung betroffen
Wie bereits bei der Teilkasko, so gilt auch für die Vollkasko seit wenigen Jahren der Grundsatz, dass eine Schadensregulierung von der Versicherung nicht mehr alleine deswegen verweigert werden darf, weil dem Eigentümer des Wagens eine zumindest fahrlässige Mitschuld an dem Schadensfall unterstellt wird.
Vielmehr ist auch bei der Vollkasko über die Quotelung exakt zu ermitteln, in welchen Teilen er an der Notlage beteiligt war, welche Vorsichtsmaßnahmen er hätte treffen können und für welche Anteile er folglich nicht haftbar gemacht werden darf.
Darüber ergibt sich letztlich die Summe, die der Versicherer reguliert und jene, die von dem Versicherten übernommen werden muss.
Unterschiede im Preisniveau
Je nach Wunsch kann der Versicherte die Möglichkeit der Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Allerdings wird er beim Preisvergleich auf eine wahre Flut an unterschiedlichen Angeboten und Vertragsinhalten treffen. Da die Kasko nur in geringem Umfang normiert ist, kommt es meist zu großzügigen Ausformungen der Kontrakte - ebenso aber zu Abweichungen zwischen den Agenturen, die ihre Policen nach eigenem Ermessen erstellen.
Der Verbraucher sollte daher stets im Auge behalten:
- wie gut sein Schutz im Zweifelsfalle tatsächlich angelegt ist,
- wie schnell und unkompliziert ein Schaden reguliert wird und
- welche allgemeinen Kosten auf ihn durch die vertragliche Verpflichtung zukommen.
Wann wird ein Schaden nicht reguliert?
Wichtig ist die Ausgestaltung der Verträge nicht zuletzt für die möglichen Ausschlussfälle. Solche Beschädigungen am Auto also, die die Kasko nicht deckt. Dazu gehören bei den meisten Agenturen alle Defekte, die im Rahmen grober Fahrlässigkeit versursacht werden und bei denen der Eigentümer des Wagens die allgemeine Sorgfaltspflicht durchbricht.
Meist begibt er sich dabei in vermeidbare Gefahrensituationen oder beschädigt das Auto sogar selbst. Aber auch die Maßnahmen der Staatsgewalt werden durch die Kasko nicht ersetzt. Kommt es zu Beschädigungen durch das Abschleppen eines ordnungswidrig geparkten Wagens, reguliert die Kasko die Einbußen nicht.
Ratsam ist es daher, den Schutz an das eigene Verhalten anzupassen.
Leistungen und Ausschlüsse des Schutzbriefes
Neben den allgemeinen Versicherungen ist in Europa der sogenannte Schutzbrief weit verbreitet. Er sichert den Eigentümer eines Autos in vielen Notlagen ab, die sich zumeist gerade auf akute Unfälle und Pannen beziehen und daher ein schnelles Eingreifen erfordern.
Was ist ein Schutzbrief?
Will ein Autoeigentümer sein Gefährt und sich selbst vor Unfällen und Schäden schützen, wird er im Regelfall eine Versicherung beauftragen. Ein solcher Schutzbrief kann aber ebenso von weiteren Organisationen wie etwa einem Automobilklub angeboten werden.
Die Gewährleistung bezieht sich dabei auf alle Mitglieder. Ihnen wird bei Pannen, Verlusten des Wagens oder Unfällen geholfen. Beispielhaft ist hierbei der Allgemeine Deutsche Automobil-Club zu nennen: Der ADAC gilt als ältester Anbieter eines solchen Schutzbriefes in Deutschland.
Daneben kann ein solches Dokument aber ebenso von den Versicherern offeriert werden, die darin oft eine weitere Möglichkeit sehen, den Schutz für ihre Klienten auszudehnen.
Die Leistungen des Schutzbriefes
Der hauptsächliche Schutz des Versicherten bezieht sich auf:
- die Hilfe bei Pannen,
- das Abschleppen des Wagens,
- den Aufenthalt vor Ort oder die Rückfahrt in die Heimat sowie
- das Bereitstellen von Ersatzteilen.
Meist handelt es sich dabei um solche Fälle, bei denen eine Weiterfahrt nicht möglich ist und das Auto etwa am Unfallort selbst oder in einer nahegelegenen Werkstatt repariert werden muss. Nicht selten wird dabei auch ein Mietwagen gestellt. In wenigen Fällen übernimmt der Versicherer sogar etwaige Flugkosten. Das hängt allerdings mit der Ausgestaltung der Verträge und der Vielfalt der Anbieter zusammen.
Diverse Unterschiede
Allerdings kommt es nicht nur zu einer Vielfalt an Anbietern, sondern auch einer daraus resultierenden unterschiedlichen Beschaffung der Verträge. Der Schutzbrief wird gesetzlich nicht vorgeschrieben, darf also freiwillig erworben werden. Insofern unterliegt er jedoch keinem normierten Grundsatz und keiner übergeordneten Kontrolle.
Die Versicherer und Automobilklubs dürfen die Kontrakte daher hinsichtlich des Umfangs und der Preisgestaltung so formulieren, wie sie das für nötig erachten. Gerade bei kleineren Anbietern empfiehlt es sich daher, auch die möglichen Ausschlussgründe genau zu studieren, ehe die Unterschrift unter den Vertrag gesetzt wird.
Hierbei kann es nämlich zu gravierenden Abweichungen kommen - die im Endeffekt nicht selten zulasten des Versicherten gehen.
Die Ausschlussgründe
Alle Schäden, die am Auto vorliegen, seine Bergung oder weitere damit verbundene Kosten verursachen, werden meist reguliert. Allerdings beschränken viele Anbieter die Haftung zunächst einmal geografisch: Unfälle, die bis 50 Kilometer Entfernung zum Wohnort erfolgen, sind mitunter nicht gedeckt.
Muss die Wagentüre aufgebrochen werden, weil der Eigentümer den Schlüssel darin vergessen hat, wird der Schaden ebenso nicht beglichen, da ursprünglich kein Defekt an dem Auto selbst vorlag. Auch Übernachtungen oder der Transport in eine Werkstatt können unter Umständen von der Regulierung ausgeschlossen sein. Hierfür empfiehlt sich also die frühe und möglichst umfangreiche Beratung durch den Anbieter.
Im Detail entscheidend
Bedeutsam für den Klienten sind gar nicht einmal die vorgenannten Ausschlussgründe. Wichtig ist es vor allem, wie eine Versicherung oder ein Automobilklub die allgemeinen Schadensfälle definiert hat. Mag es dabei hinsichtlich der Gewährleistung zu einem fast deckungsgleichen Angebot kommen, so sichern sich viele Agenturen ab, indem sie einen Schaden nur unter bestimmten Voraussetzungen regulieren - demgegenüber in gewissen Fällen die Haftung aber vermeiden.
Es lohnt sich daher, bereits vorab sämtliche Klauseln genau zu studieren und damit einen ersten Überblick zu gewinnen, wann der Schutzbrief überhaupt greift und für welche Notlagen nach Alternativen gesucht werden muss.
Leistungen der Insassenunfallversicherung
Eine sichere Fahrt bewahrt nicht nur das Auto und dessen Eigentümer vor Schäden. Auch die Insassen können durch einen Unfall in ihren materiellen und immateriellen Gütern schwer beeinträchtigt werden. In den letzten Jahren hat sich daher die Insassenunfallversicherung etabliert. Ihr Nutzen ist jedoch trotz aller unverkennbaren Vorteile deutlich umstritten.
Was ist eine Insassenunfallversicherung?
Nicht immer befindet sich lediglich der Autofahrer im Wagen. Er kann mit seiner Familie, Freunden oder Bekannten einen Ausflug unternehmen oder einem Termin nachkommen. Verunfallt er, ist neben den Schäden an dem Auto oft nicht eindeutig geklärt, wie die möglichen Verletzungen der Insassen zu regulieren sind.
Diesem Manko soll die Insassenunfallversicherung entgegenwirken. Sie deckt alle wirtschaftlichen Einbußen ab, die an jenen Personen auftreten, die sich im Unfallwagen befunden haben. Allerdings müssen dabei einige Kriterien eingehalten werden, damit der Schutz überhaupt greift. Kritiker sehen eine solche Police zudem als überflüssig an und raten, das Geld lieber anderweitig anzulegen.
Der Schaden pro Person
Bereits im Vorfeld des Abschlusses einer solchen Versicherung ist darauf abzustellen, wie viele Personen sich üblicherweise in dem Auto aufhalten. Familien werden folglich sämtliche Mitglieder einberechnen und dafür einen maßgeschneiderten Schutz erwerben. Die monatlichen Kosten bemessen sich nämlich ebenso wie die Schadenssummen anhand der Zahl der Insassen.
So kann bei einer fünfköpfigen Familie bei einem Unfall der Schaden auf 20 Prozent pro Person verteilt werden, steigt oder fällt demgegenüber aber immer dann, wenn Personen zu- oder abgerechnet werden müssen. Sinnvoll erweist es sich indes, die Versicherung stets so zu gestalten, dass der Anzahl an regulären Sitzen des Wagens entsprochen wird.
In welchen Fällen greift die Versicherung?
Umfasst sind alle Fälle, die einen Personenschaden beinhalten, der im Rahmen des rechtmäßigen Gebrauchs eines Autos auftreten kann. Damit werden zumeist Unfälle abgedeckt, die nicht durch den Fahrer des Wagens selbst verursacht wurden.
Ebenso kann es immer wieder zu Situationen kommen, die sich nicht vorhersehen oder vermeiden lassen. Schwerwiegende Wetterlagen etwa, bei denen es zu einem Abdriften des Autos von der Fahrbahn oder zu Einschlägen großer Hagelkörner kommt. Erleiden die Insassen dabei Verletzungen und/oder materielle Einbußen, die nicht selten an der beschädigten Kleidung zu finden sind, greift die Versicherung.
Der rechtmäßige Gebrauch
Allerdings kommt es nicht selten zu Streitfällen, die gerade auf der Frage beruhen, ob das Auto rechtmäßig und ordnungsgemäß geführt wurde. Die Definitionen dafür sind nicht exakt normiert, jeder Versicherer besitzt daher einen erheblichen Spielraum, um im Schadensfalle die Regulierung zu vermeiden.
Durchgesetzt hat es sich dabei, dass der Fahrer sich zumindest an die Verkehrsregeln gehalten haben muss und kein Risiko eingegangen sein darf. Sämtliche Fälle der Fahrlässigkeit haben in den vergangenen Jahren stets zu einem Haftungsausschluss der Agenturen geführt.
Fraglich ist stets aber auch, inwieweit das Verhalten der Insassen den Fahrer beeinflussen kann. Insofern gilt stets die Betrachtung des Einzelfalls.
Mit kritischer Bewertung
Nicht alleine solche Kriterien sind es, die viele Experten an der Tauglichkeit einer Insassenunfallversicherung zweifeln lassen. Denn wozu wird diese benötigt, wenn sie eine Vielzahl der Schadensfälle bereits im Vorfeld ausschließt, weitere aber derart unklar normiert, dass eine Regulierung zuweilen nicht zustande kommt?
Die Sinnhaftigkeit der Police wird zudem deshalb angezweifelt, weil ihr Umfang bereits in der allgemeinen Unfallversicherung enthalten ist. Auch diese bezieht sich nicht alleine auf den Fahrer, sondern gleichfalls auf sämtliche Insassen. Zumeist bedarf es daher keiner zusätzlichen Absicherung, in der die Kritiker lediglich ein Mittel der Geldschneiderei durch die Versicherer sehen.
Tipps zum praktischen Umgang
Ob eine Insassenunfallversicherung zusätzlich abgeschlossen wird, sollte sich bereits aus der Betrachtung der allgemeinen Unfallversicherung sowie der weiteren Policen ergeben. Deren Inhalt überschneidet sich nicht selten. Das mag im Schadensfalle ein Vorteil sein, ist die Regulierung zumindest durch eine Agentur doch gewährleistet. Zuvor können aber über Jahre oder sogar Jahrzehnte hinweg überhöhte Beiträge gezahlt worden sein.
Der Versicherte sollte sich daher sämtliche Policen genau anschauen und abwägen, welchen zusätzlichen Schutz er benötigt. Im Regelfall wird eine Insassenunfallversicherung wohl nicht dazu zählen, kann bei Zweifeln über den Umfang der allgemeinen Versicherungen aber zumindest die groben Sorgen beseitigen.
Rechtliche Grundlagen und Leistungen der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Der Straßenverkehr bildet einen reichen Quell für alle Situationen, aus denen sich ein rechtlich relevanter Sachverhalt ableiten lässt. Sei es der Streit mit der Behörde wegen eines Bußgeldbescheids, sei es der Unfall mit einem anderen Autofahrer: Derartige Prozesse sind nicht nur aufreibend, sondern auch teuer. Davor soll indes die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung schützen.
Was ist eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung?
Im Straßenverkehr kann es zu einer Vielzahl an Situationen kommen, die eine rechtliche Nachwirkung zeitigen. Das muss nicht immer der Unfall sein, bei dem sich die Frage stellt, wie die entstandenen Schäden zu regulieren sind.
Wer etwa im Zuge einer Trunkenheitsfahrt seinen Führerschein verliert und dadurch seinen Beruf zumindest temporär nicht ausüben kann, wird finanzielle Einbußen erleiden. In anderen Fällen werden langwierige Prozesse vor einem Gericht notwendig, um die Frage der Schuld zu klären.
Stets erweisen sich die Kosten dabei also erheblich und sollen gerade durch den Abschluss einer solchen Verkehrs-Rechtsschutzversicherung von den Schultern des Betroffenen genommen werden.
Der Umfang der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Die Police deckt alle finanziellen Folgen ab, die durch einen Rechtsstreit entstehen können, der seine Ursachen im Straßenverkehr findet oder sich zumindest auf Güter bezieht, die üblicherweise dort verwendet werden. Umfasst sind dabei nicht alleine die gerichtlichen Verfahren, sondern auch eine außergerichtliche Einigung zwischen den betroffenen Parteien.
Ebenso dehnt sich der Schutz auf alle Ermittlungen, Gutachten und sonstigen Maßnahmen aus, die der Versicherte zur eigenen Verteidigung oder zur Wahrung seiner Ansprüche einleitet und die seine Haftung vermeiden können. Ihm soll folglich ein breites Spektrum an Möglichkeiten gewährleistet werden, um seinen Schaden möglichst gering zu halten.
Geld- und Sachleistungen
Inwieweit eine solche Versicherung im Notfall hilft, ist unterschiedlich durch die Versicherer geregelt. Einige von ihnen stellen einen Ersatz der finanziellen Aufwendungen bereit oder leisten derartige Zahlungen bereits vorab, um dem Betroffenen jede weitere Maßnahme zu eröffnen.
Andere Agenturen verfügen demgegenüber selbst über eine große Zahl an Gutachtern, Anwälten und ähnlichen Spezialisten, die die Analyse eines Unfalls oder den Rechtsbeistand vor Gericht gewährleisten.
Der Verbraucher sollte daher vor der Unterzeichnung des Vertrages schauen, welche Inhalte ihm offeriert werden und wie die konkrete Hilfe im Zweifelsfalle aussieht. Er kann also meist wählen, ob er sämtliche Verantwortung abgibt oder sich lediglich in finanzieller Hinsicht unterstützen lässt.
Die Mindestanforderungen an eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Mag es in der Ausformung solcher Policen zu erheblichen Unterschieden zwischen den Anbietern kommen, so ist es für den Versicherten wichtig, sich zumindest auf vier Grundsicherungen verlassen zu können.
- Diese umfassen einerseits die Gebühren und Kosten für den Rechtsbeistand.
- Zweitens müssen die Ausgaben für das Gericht und einen etwaigen Prozess gedeckt sein.
- Gleiches gilt im dritten Schritt für jene Gelder, die an die Zeugen zu zahlen sind.
- Letztlich dürfen aber nicht jene Summen unbeachtet bleiben, die der gegnerischen Partei zustehen.
Diese vier Anforderungen muss eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung einbeziehen und im Schadensfall regulieren können.
Keine vorsätzliche Begehung
Umfasst sind damit alle Rechtsstreitigkeiten und daraus resultierenden Konsequenzen, die durch Unfälle oder kleinere Verstöße im Straßenverkehr anfallen. Damit ist auch das Falschparken inbegriffen, das von den sonstigen Versicherungen normalerweise gemieden wird.
Allerdings gilt auch hier der Haftungssauschluss: Die Verkehrs-Rechtsschutzpolice greift nur dann, wenn dem Fahrer oder einem der Insassen kein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Er muss also die allgemeinen Sorgfaltspflichten erkennen und einhalten, um seinen Schutz zu gewährleisten. Erhöht er bewusst das Tempo während einer Fahrt und geht er damit ein bestimmtes Risiko ein, greift die Absicherung nicht mehr.
Hinsichtlich des Schutzes kann es zwischen den Anbietern jedoch zu Unterschieden kommen.
Der Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz
Wer eine derartige Police abschließt, sollte alle etwaigen Schadens- und Streitfälle einbeziehen. Darunter fallen auch jene, bei denen eine Maßnahme gegen den Staat eingeleitet wird. Also etwa dann, wenn sich der Versicherte auf dem Rechtswege gegen ein Fahrverbot oder eine Bußgeldzahlung zur Wehr setzt.
Der Gegner wäre in diesen Fällen kein weiterer Verkehrsteilnehmer, sondern die staatliche Verwaltung selbst. Viele Versicherungen decken derartige Sachverhalte nicht ab, weswegen es nötig sein dürfte, diese zusätzlich in den Umfang aufzunehmen und damit etwaige Prozesse oder einen langwierigen Schriftverkehr mit der Verwaltung zumindest wirtschaftlich abgesichert zu wissen.