22. November 2010
Frauen, die eine sehr große Brust haben, entscheiden sich oftmals für eine Brustverkleinerung. Diese ist jedoch mit hohen Kosten verbunden, die in vielen Fällen selbst getragen werden müssen.
Bei einer Brustverkleinerung entfernt der plastische Chirurg überflüssige Haut, saugt Fett im Bereich der Brust ab und strafft oftmals auch die Haut. Dieser Eingriff ist umfangreich und wird unter Vollnarkose durchgeführt. Anschließend muss die Patientin meist einige Tage im Krankenhaus bleiben. Es entstehen Kosten von einigen tausend Euro.
In vielen Fällen handelt es sich bei einer Brustverkleinerung um eine Schönheitsoperation und somit eine kosmetische Operation. In diesen Fällen müssen die Patientinnen die gesamten Kosten selbst tragen, da sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenkassen nur für medizinisch notwendige Behandlungen aufkommen.
Wenn sich die Krankenkassen davon überzeugen können, dass die Patientin unter krankhaft vergrößerten Busen leidet, so ist in einigen Fällen eine Kostenübernahme oder einen Kostenzuschuss zur Brustverkleinerung möglich. Wurde jedoch zuvor die Brust mit Brustimplantaten vergrößert, so geben die Krankenkassen keinen Zuschuss, wenn die Patientin nun eine Brustverkleinerung möchte. Die Patientin muss nachweisen, dass die großen Brüste angeboren sind und sie sowohl körperlich als auch psychisch darunter leidet. Die Frauen sind oftmals lange Zeit über in psychologischer Behandlung, da sie aufgrund der Vielzahl unangenehmer Blicke auf ihre massive Oberweite unter Depressionen leiden. Frauen, die extrem große Brüste im Vergleich zu ihrem Körperbau haben, leiden zudem unter weiteren Beschwerden. Dazu zählen z.B. extreme Rückenschmerzen und auch das Einschneiden der BH-Träger an den Schultern. Hat die Patientin Rückenschmerzen aufgrund ihrer zu großen Oberweite, so müssen diese Beschwerden von einem Orthopäden behandelt und entsprechend attestiert werden. Viele Frauen mit einem großen Busen haben auch regelmäßig Pilzinfektionen unterhalb der Brust. Die Behandlung erfolgt in der Regel durch einen Hautarzt, der seiner Patientin über die Therapie ebenfalls ein Attest ausstellen muss, wenn eine Kostenübernahme der Brustverkleinerung beantragt wird.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen entscheiden Ärzte des Medizinischen Dienstes über die Notwendigkeit einer Brustverkleinerung. Teilweise wird die Patientin auch persönlich von einem Arzt untersucht. Bei den privaten Krankenversicherungen muss die Patientin sämtliche Atteste und Unterlagen an den zuständigen Sachbearbeiter senden, der diese dann mit einem beratenden Arzt auswertet.
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