Wissenswertes zum Exhibitionismus

Beim Exhibitionismus entkleidet sich die ausführende Person unaufgefordert vor anderen Menschen. Auf diese Weise erregt sich der Exhibitionist sexuell. Die Art und Weise, wie diese Paraphilie ausgelebt wird, kann sehr unterschiedlich ausfallen, so gibt es diverse Varianten. Informieren Sie sich über Merkmale, Arten und Behandlungsmöglichkeiten des Exhibitionismus.

Von Jens Hirseland

Merkmale - Was ist Exhibitionismus?

Die Bezeichnung Exhibitionismus entstammt dem Lateinischen und bedeutet soviel wie "zeigen" oder "anbieten". Gemeint ist damit das Zeigen von Geschlechtsorganen, ohne dazu aufgefordert worden zu sein. Auf diese Weise kommt es zu einer sexuellen und emotionalen Befriedigung des Exhibitionisten.

Typisch für Exhibitionisten ist, dass sie anderen Personen ihre Geschlechtsorgane zeigen, ohne dass diese damit einverstanden sind. Dabei handeln die Exhibitionisten meist zwanghaft.

Ein Angriff erfolgt jedoch nicht. So befriedigen sie sich durch den Schock oder die Empörung der Person, der sie sich nackt zeigen.

Bei den meisten Exhibitionisten handelt es sich um Männer, die sich Frauen und Mädchen gegenüber entblößen. In seltenen Fällen können sich aber auch Frauen exhibitionistisch betätigen.

Ein typisches Merkmal des Exhibitionismus ist, dass die Täter ihre Opfer verängstigen oder in Wut versetzen wollen. Zeigt sich das Opfer jedoch ruhig und gelassen oder lacht den Exhibitionisten sogar aus, führt dies zu dessen Demütigung. Dadurch kommt es meist zur Flucht des Täters, der sich dann nach einer besseren Gelegenheit umsieht.

Exhibitionismus kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Bei manchen Betroffenen stellt er lediglich eine vorübergehende Phase dar. Dies kann während des Heranwachsens oder während einer Krise in der Partnerschaft sein.

Andere Exhibitionisten befriedigen sich dagegen ihr ganzes Leben lang durch das unaufgeforderte Zeigen ihrer Geschlechtsteile. Während manche Exhibitionisten bei ihren Handlungen onanieren, tun dies andere nicht. In den meisten Fällen wird kein intensiverer Kontakt zum Opfer gewünscht.

Unterschiede gibt es auch bei der Ausprägung des Zwangsverhaltens. Entblößen sich manche Exhibitionisten einmal in der Woche, geschieht dies bei anderen dagegen nur einmal im Jahr. In intensiven Phasen sind aber auch mehrere exhibitionistische Taten hintereinander möglich.

Varianten des Exhibitionismus

Es gibt verschiedene Formen des Exhibitionismus. Dazu gehören vor allem:

  1. das alleinige Entblößen einzelner Körperstellen oder der Geschlechtsteile
  2. das komplette Entblößen des Körpers samt Selbstbefriedigung an geschlossenen Orten
  3. das Entblößen und Masturbieren in der Öffentlichkeit vor anderen Personen

Aber auch weitere intime Selbstdarstellungen an öffentlichen Plätzen werden zu den Varianten des Exhibitionismus gezählt. Dabei handelt es sich um:

Nude in Public

Nude in Public (NIP) bedeutet "Nackt in der Öffentlichkeit" und ist auch als Nudismus bekannt. Dabei entblößen die Nudisten sich öffentlich, um damit andere Menschen zu provozieren.

Während bei leichten NIP-Formen keine sexuellen Handlungen vorgenommen werden, ist dies bei extremeren Formen durchaus der Fall.

Flitzer

Ebenfalls zu den Exhibitionisten zählen die sogenannten Flitzer. Diese rennen besonders gerne bei sportlichen Veranstaltungen nackt über das Spielfeld, um sich dabei einem großen Publikum zu präsentieren. Allerdings ist das Flitzen nur in den seltensten Fällen erotisch motiviert.

Flashing

Unter Flashing versteht man das Entblößen von weiblichen Brüsten in der Öffentlichkeit. Oftmals findet es vor Fotografen auf Partys, auf Konzerten oder in Discotheken statt. Das Flashing wird vor allem in den USA ausgeübt.

Ursachen und Diagnose des Exhibitionismus

Wodurch exhibitionistische Handlungen hervorgerufen werden, ließ sich bisher noch nicht klären. Als wahrscheinlich gelten psychische Ursachen. So wünschen sich die Exhibitionisten mehr Aufmerksamkeit und haben Schwierigkeiten, normale Kontakte zu knüpfen.

Das Leben der meisten Exhibitionisten verläuft normalerweise unscheinbar und gesellschaftlich angepasst. So haben sie einen anerkannten Beruf, führen eine stabile Ehe und sind sozial eingebettete Familienväter.

Die Motive für diesen Zwang sind höchst unterschiedlich. So empfinden sie eine persönliche Genugtuung oder Bestätigung oder möchten andere Menschen schockieren.

Bei der Diagnose von Exhibitionismus müssen einige Punkte gegegeben sein:

  • die wiederholte und intensive Erregung durch Präsentierung der Genitalien anderen, ahnungslosen Menschen gegenüber
  • Erregung in Form von Phantasien, intensiven Verhaltensweisen oder Trieben
  • Reaktion mit nicht zustimmender Person auf den Drang oder die Phantasie
  • Belastung oder Beeinträchtigungen des Patienten durch Phantasien, Dränge oder Verhaltensweisen

Dabei dauert der Zustand für mindestens sechs Monate an.

Behandlungsmöglichkeiten und Strafe - Was tun bei Exhibitionismus?

Exhibitionismus zu behandeln, gilt als sehr schwierig. So gibt es bislang kaum konkrete Therapieerfolge. Allerdings ist es möglich, durch eine Psychotherapie die Zwangshandlungen zu vermindern. Dazu muss der Betroffene sich allerdings freiwillig in Behandlung begeben und sein Verhalten als Problem erkennen.

Sowohl Medizin als auch Justiz betrachten den Exhibitionismus als kranke Verhaltensweise. So gilt diese Paraphilie als Verhaltens- oder Persönlichkeitsstörung. Allerdings gibt es bis heute heftige Debatten darüber, ob das Entblößen der Genitalien eine gestörte Sexualpräferenz ist oder lediglich von allgemein akzeptierten Präferenzen abgewichen wird.

Die psychologische Behandlung von Exhibitionismus ist durchaus möglich. Allerdings suchen nur die wenigsten Exhibitionisten aus eigenem Antrieb einen Therapeuten auf. So kommt es nicht selten zu einer Behandlung durch eine richterliche Anordnung.

Akzeptanz für den Exhibitionismus in der Gesellschaft

Während Menschen, die sich nackt an einem FKK-Strand aufhalten oder sich nackt malen oder fotografieren lassen, gesellschaftlich akzeptiert sind, ist dies bei Exhibitionisten nicht der Fall. So rufen Exhibitionisten oft geschocktes, ängstliches oder wütendes Verhalten bei den Menschen hervor, vor denen sie sich entblößen.

Die Akzeptanz für den Exhibitionismus ist daher äußerst gering. Nicht selten stuft man die Täter als pervers oder krank ein. Mitunter werden die Opfer dem Exhibitionisten gegenüber sogar handgreiflich.

Mitunter kann Exhibitionismus durchaus geduldet werden wie zum Beispiel in Swingerclubs oder in Pornofilmen. Entblößt sich ein Mann jedoch vor fremden Menschen oder Kindern, muss er mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

Wie sieht die Rechtslage beim Exhibitionismus aus?

In Deutschland sind exhibitionistische Taten gemäß Paragraph 183 StGB strafbar. Der Exhibitionist muss daher mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Eine gerichtliche Verfolgung findet jedoch nur auf Antrag statt, es sei denn, es besteht an dem Vorgang ein öffentliches Interesse.

Wird eine exhibitionistische Handlung vor Kindern durchgeführt, kann dies nach Paragraph 176 StGB als sexueller Missbrauch eingestuft werden, was zu entsprechender Strafverfolgung führt.

Gemäß Paragraph 183 StGB werden lediglich exhibitionistische Männer strafrechtlich verfolgt, da es nur extrem selten zu exhibitionistischen Taten von Frauen kommt. Ist dies dennoch einmal der Fall, lässt sich eine Anklage wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses vornehmen. Auch eine Ordnungswidrigkeit aufgrund von Belästigung der Allgemeinheit ist möglich.

In der Bundesrepublik Deutschland haben exhibitionistische Handlungen einen Anteil von 12 bis 14 Prozent an Verurteilungen aufgrund von Sexualstraftaten.

Diskussionen um Strafbarkeit

In den westlichen Ländern wird seit einigen Jahren über den Sinn der Strafbarkeit von Exhibitionismus diskutiert. So fordern Kritiker die Entkriminalisierung dieser Paraphilie, da die Toleranz in der Gesellschaft für andersartige sexuelle Orientierungen größer geworden sei.

Ein gewichtiges Gegenargument ist jedoch der Schutz des einzelnen Menschen vor einer nicht gewollten sexuellen Konfrontation.

Als Kompromissmöglichkeit gilt die Herabstufung von exhibitionistischen Taten als Ordnungswidrigkeit. Dabei würde Exhibitionismus zwar finanziell geahndet, hätte aber keine Vorstrafe sowie einen Eintrag in das zentrale Register zur Folge.