2. September 2009
Um bestimmte Fragen wie das Risiko einer Erbkrankheit oder nach einer Vaterschaft zu beantworten, wird ein Gentest durchgeführt. Dabei sind im Vorfeld einige Dinge zu beachten.
Bevor es zur Durchführung eines Gentests kommt, sind vorher einige Dinge zu beachten, da Gentests auch eine Vielzahl von ethischen Problemen mit sich bringen können. Aus diesem Grund ist ein Gentest auch strengen Regeln unterworfen. So darf ein Test erst nach einer eingehenden genetischen Beratung durchgeführt werden. Außerdem muss ein Gentest stets freiwillig erfolgen, die Testperson darf nicht beeinflusst werden. Bei Kindern und Jugendlichen darf ein Gentest nur dann durchgeführt werden, wenn bereits im jungen Alter mit dem Ausbruch einer Krankheit zu rechnen ist. Die Testperson besitzt das alleinige Eigentumsrecht am Untersuchungsmaterial und dem Testergebnis. Außerdem kann eine Zustimmung zu einem Gentest jederzeit widerrufen werden. Die bei einem Gentest erhobenen Daten unterliegen strengsten Bestimmungen des Datenschutzes.
Wenn all diese juristischen Vorgaben geklärt sind, kommt es zur Ausführung eines Gentests. Dieser nimmt meist nur kurze Zeit in Anspruch. Für eine Probe wird in der Regel Blut abgenommen. In manchen Fällen genügt auch eine Speichelprobe, die mit einem sterilen Wattestäbchen aus der Mundschleimhaut entnommen wird. Anschließend wird das entnommene Material in einem Labor analysiert. Bei einer vorgeburtlichen Diagnostik wird das Untersuchungsmaterial aus dem Fruchtwasser oder der Gebärmutter einer schwangeren Frau entnommen.
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