2. September 2009
Als Gentest oder auch DNA-Analyse bezeichnet man ein molekularbiologisches Verfahren. Dieses wird zur Feststellung von bestimmten Krankheiten oder von Verwandtschafts- oder Identitätsfragen verwendet.
Ziel und Zweck von Gentests, die auch als DNA-Analyse, DNS-Test oder Genanalyse bezeichnet werden ist die Klärung von medizinisch-diagnostischen Aspekten oder von Identitäts- und Verwandtschaftsfragen. Dabei wird die DNA bzw. DNS des Menschen verwendet, um dadurch Erkenntnisse zu erlangen.
Als Gene bezeichnet man die Einheiten des menschlichen Erbgutes (Genom). Rund 32.000 verschiedene Gene bilden das Erbgut des Menschen. Diese liegen auf den Chromosomen von denen der Mensch 46 besitzt und deren Anordnung aus 23 Paaren besteht. In den Genen sind, als Abfolge der DNA-Moleküle, alle Informationen, die zum Körperbau und Körperbetrieb benötigt werden, gespeichert. Kommt es zu Veränderungen von Genen, kann dies zu schweren Krankheiten führen. Durch die Anwendung von Gentests können solche Veränderungen der Gene untersucht werden.
Jeder Mensch, mit Ausnahme von eineiigen Zwillingen, besitzt einen einzigartigen, individuellen Gencode. Durch die molekulare Aufbereitung des menschlichen Erbgutes wird das Genmuster als Strichcode sichtbar gemacht. Dies wird auch als Genetischer Fingerabdruck bezeichnet und oftmals zur Klärung einer Vaterschaft oder zur Aufklärung von Straftaten verwendet.
Bei einem Gentest kommt es jedoch nicht zu einer eigentlichen Untersuchung der Gene, sondern von charakteristischen Passagen, die zwischen den Genen bestehen. Auch wird bei einem Gentest nicht das gesamte Genom analysiert, sondern jeweils nur einzelne Erkrankungen oder Fragestellungen. In der Medizin gibt es verschiedene Arten von Gentests.
1. Heterozygotendiagnostik (Gentest der Eltern bei Kinderwunsch)
Dieser Gentest wird vor allem bei rezessiven Erbkrankheiten angewendet. Bei Menschen, die mit einer rezessiv vererbten Erkrankung vorbelastet sind und einen Kinderwunsch haben, kann ein solcher Test Aufschluss über das mögliche Risiko des Nachwuchses, ebenfalls eine solche Krankheit zu bekommen, geben. Allerdings lassen sich nicht alle Erbkrankheiten auf diese Weise vorhersagen. So kann ein Gentest z.B. keine sichere Vorhersage über den Ausbruch von Zystischer Fibrose liefern.
2. Prädiktive genetische Diagnostik (Gentest zur Vorhersage von Krankheiten)
Dieser Gentest wird bei gesunden Menschen nur durchgeführt, wenn ein besonderer Verdacht besteht, dass die Erbanlagen im späteren Leben zu einer Krankheit führen können. Bei behandelbaren oder gar vermeidbaren Krankheiten kann dies sehr hilfreich sein, um vorbeugende Maßnahmen oder Lebensplanungen zu treffen. So kann mit einem solchen Gentest das persönliche Krebs-Risiko ermittelt werden, da es sich bei Krebs um Gen-Erkrankungen handelt, die unter Umständen vererbt werden können.
3. Pränataldiagnostik (Gentest in der vorgeburtlichen Diagnostik)
Dieser Gentest wird bei Schwangerschaften durchgeführt, um mögliche unheilbare Schädigungen des ungeborenen Kindes festzustellen. Ist dies der Fall, hat die Schwangere juristisch das Recht einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, sodass dieser Gentest schwerwiegende Folgen haben kann. Da dieser Test nicht frei von Risiken für das ungeborene Kind ist, wird er nur bei begründetem Verdacht auf schwere Erbschädigungen durchgeführt.
4. Vorgeburtliche Geschlechtsbestimmung
Dabei kann durch eine genetische Untersuchung schon ab der 8.–11. Schwangerschaftswoche das Geschlecht des ungeborenen Kindes vorhergesagt werden.
5. Vorgeburtliche Vaterschaftsbestimmung
Auf diese Weise kann bereits vor der Geburt des Kindes die Vaterschaft geklärt werden, sofern Blutproben des Vaters und der Mutter sowie Gewebeproben des Kindes vorliegen.
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