2. Oktober 2009
Als Erste Hilfe bezeichnet man Maßnahmen, um das Leben eines verletzten oder schwer erkrankten Menschen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu retten. Zu diesen Maßnahmen zählen medizinische Erstversorgung, Alarmierung eines Notarztes sowie das Absichern des Unfallortes.
Zweck von Erste-Hilfe-Maßnahmen ist es, bis zum Eintreffen von professioneller Hilfe, einer schwer verletzten oder erkrankten Person durch bestimmte Sofortmaßnahmen zu helfen. Dazu können das Bergen eines verletzten Menschen, das Absichern der Unfallstelle, das Alarmieren eines Notarztes oder bestimmte Hilfsmaßnahmen wie das Lagern des Betroffenen, Prüfung der Vitalfunktionen, Blutstillung und Versorgung einer Wunde gehören. Auch eine Herzmassage oder das Bekämpfen eines Schocks können unter Umständen notwendig sein. Die Art der Maßnahmen hängt von dem Ausmaß des Notfalls ab.
Das richtige Vorgehen bei einem Notfall kann im Rahmen eines Erste Hilfe-Lehrgangs erlernt werden. Dort werden Kenntnisse über das Verhalten an der Unfallstelle und für lebenserhaltende Sofortmaßnahmen vermittelt. Erste-Hilfe-Maßnahmen können aus vielerlei Gründen notwendig werden. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man sich im Falle von blutenden Wunden, bei Vergiftungen, einem Herzinfarkt, einem Schlaganfall, einem lebensbedrohlichem Schock, bei Verbrennungen, Verbrühungen, Unterkühlungen, Erfrierungen, Verätzungen, Kopfverletzungen, Bauchverletzungen, Knochenbrüchen oder Insektenstichen verhält.
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