Dienstag 14.02.2012 12:55

Arzthelferinnen

Medizinische Fachangestellte sind verantwortlich für die Unterstützung der Ärzte

Arzthelferinnen arbeiten in Arztpraxen oder Kliniken und unterstützen die Ärztinnen und Ärzte bei ihren vielfältigen Aufgaben. Sie assistieren bei den Untersuchungen und Behandlungen, betreuen die Patienten und helfen beim Praxismanagement.

Der Beruf der Arzthelferin / des Arzthelfers wurde zum 1. August 2006 umbenannt und trägt nun die offizielle Berufsbezeichnung "Medizinische Fachangestellte" / "Medizinischer Fachangestellter". Nach wie vor sind über 90 Prozent der Auszubildenden im Beruf der Medizinischen Fachangestellten weiblichen Geschlechts.

Arzthelferinnen oder Medizinische Fachangestellte unterstützen Ärzte in Arztpraxen, aber auch in Zahnarzt- und Tierarztpraxen. Indem sie im Auftrag des Arztes kleinere medizinische Versorgungen vornehmen, gewährleisten sie einen reibungslosen Praxisbetrieb. Zudem übernehmen sie eine Reihe von Aufgaben, die je nach fachlicher Ausrichtung der beschäftigenden Praxis variieren können.

Zu den Aufgaben der Arzthelferinnen und Medizinischen Fachangestellten gehören zum Beispiel die Terminvergabe und -koordination, die Abwicklung medizinischer Tätigkeiten, unterschiedliche Verwaltungsarbeiten, Kommunikation und Schriftverkehr sowie in manchen Fällen auch die Abrechnung oder deren Vorbereitung.

In Deutschland dauert die reguläre Ausbildung zur Arzthelferin oder Medizinischen Fachangestellten drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie auf 2,5 Jahre verkürzt werden. Das Ausbildungsmuster folgt dem so genannten Dualen Prinzip und findet gleichzeitig in einer Arztpraxis und der Berufsschule statt. Die Berufsschule wird dabei an ein bis zwei Tagen in der Woche besucht.

Das Ausbildungsgehalt ist gestaffelt und liegt bei ca. 480 EUR brutto im ersten, 521 EUR brutto im zweiten und ca. 565 EUR brutto im dritten Lehrjahr. Eine ausgelernte Arzthelferin oder Medizinische Fachangestellte verdient zwischen 1.300 und 2.200 EUR brutto.

Eine Weiterbildung zur Arztfachhelferin ist möglich und erfordert eine vorangegangene zweijährige Berufstätigkeit. Sie besteht aus einem Grundmodul mit 240 Stunden und verschiedenen Wahlpflichtmodulen mit 120 Stunden und endet mit einer Abschlussprüfung.

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GRUNDINFORMATIONEN ZU ARZTHELFERINNEN

Tätigkeitsgebiet und Aufgaben einer Arzthelferin

Administrative Aufgaben, aber auch Untersuchungen gehören zum Tätigkeitsgebiet einer Arzthelferin.

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