Prinzip und Funktion einer ärztlichen Überweisung
Bei einer Überweisung wird ein Patient von einem Arzt zu einem anderen Arzt geschickt. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen.
Von einer ärztlichen Überweisung spricht man, wenn ein behandelnder Arzt seinen Patienten zu einem anderen Arzt schickt, damit dieser die Behandlung fortsetzt oder ergänzt. Die meisten Überweisungen finden vom Hausarzt zu einem Facharzt statt.
Gründe für eine Überweisung
Eine Überweisung an einen anderen Arzt kann sinnvoll sein, wenn zum Beispiel ein Facharzt eine Erkrankung behandelt, die nicht zum Fachgebiet des Hausarztes gehört.
Der behandelnde Arzt hat aber auch die Möglichkeit, bestimmte Leistungen von einem anderen Arzt durchführen lassen. Dazu gehören vor allem Laboruntersuchungen oder das Anfertigen von Röntgenaufnahmen.
In manchen Fällen möchte der behandelnde Arzt auch die Meinung eines anderen Mediziners einholen, was man als Konsiliaruntersuchung bezeichnet.
Überweisungsschein
Um eine Überweisung durchzuführen, füllt der behandelnde Arzt einen speziellen Überweisungsschein aus. Dieser gilt wie die Versichertenkarte als Nachweis für die Anspruchsberechtigung des Patienten, was das Sachleistungsprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung anbelangt.
Wichtig ist der Überweisungsschein für die Behandlungsabrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Rechtlich geregelt wird das Überweisungsverfahren durch die Bundesmantelverträge.
In den Jahren 2004 bis 2012 sollten sich gesetzlich Krankenversicherte nur vom Hausarzt an Fachärzte überweisen lassen. Dabei brauchte während des Quartals, in dem die Überweisung stattfand, beim Facharzt keine Praxisgebühr entrichtet zu werden. Seit dem 1. Januar 2013 gibt es die Praxisgebühr jedoch nicht mehr.
Was bei einer Auslandsüberweisung zu beachten ist
Informationen einholen: Beim gezielten Wunsch einer Auslandsbehandlung sollte man sich bei seiner Krankenkasse oder Qualitätsprüfern informieren!
Hält man sich beruflich im Ausland auf oder unternimmt eine Auslandsreise, kann die Situation eintreten, dass aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder Verletzung die Behandlung durch einen Arzt in Anspruch genommen werden muss.
- Geschieht dies in der Schweiz oder einem Staat, der zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört, hat der Versicherte Anspruch auf sämtliche medizinisch notwendigen Leistungen, sofern sich die Behandlung nicht bis zur Heimkehr aufschieben lässt.
Auch chronische Krankheiten können im Ausland weiterbehandelt werden.
Gültigkeit der Europäischen Krankenversicherungskarte
Notwendig für eine medizinische Behandlung im Ausland ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die im Europäischen Wirtschaftsraum den Auslandskrankenschein abgelöst hat. Eine spezielle Überweisung ist nicht erforderlich. In manchen anderen Staaten werden weiterhin so genannte Urlaubskrankenscheine benötigt.
Zu den Staaten, in denen die Europäische Krankenversicherungskarte Gültigkeit hat, gehören sämtliche EU-Länder. Außerdem kann sie in
- der Schweiz
- Norwegen
- Kroatien
- Serbien
- Mazedonien
- Liechtenstein und
- Island
verwendet werden.
Gezielte Behandlung im Ausland
Eine medizinische Behandlung im Ausland kann auch gezielt erfolgen. So nutzen immer mehr Bundesbürger die Möglichkeit für Kur- oder Klinikaufenthalte in Nachbarstaaten. Oftmals werden dort Leistungen in Anspruch genommen, die die Krankenkassen nicht oder nur zum Teil ersetzen. Vor allem
- preiswerte Zahnbehandlungen und
- Schönheitsoperationen
locken die Deutschen in osteuropäische Länder wie
- Polen
- Tschechien
- Ungarn und
- Bulgarien.
Aber auch in der Türkei werden kostengünstige Augenlaserbehandlungen angeboten. Innerhalb des EWR-Auslands sowie in der Schweiz gilt für die Versicherten freie Arztwahl, sofern der Arzt im jeweiligen Krankenversicherungssystem zu ihrer Behandlung berechtigt ist.
Für eine Kostenerstattung müssen der Krankenkasse detaillierte Rechnungen vorgelegt werden. Außerdem bedürfen bestimmte Behandlungen der Zustimmung der Krankenkasse. Die Erstattung der Kosten erfolgt maximal in der Höhe, die auch für eine Behandlung in Deutschland gilt.
Zahnbehandlungen
Wer im Ausland seine Zähne behandeln lassen möchte, sollte zunächst einmal einen deutschen Zahnarzt aufsuchen, damit dieser einen Heil- und Kostenplan erstellt. Das Gleiche macht man dann in einer ausländischen Zahnarztpraxis, um die Kosten miteinander vergleichen zu können.
Zu berücksichtigen sind aber auch zusätzliche Kosten, die durch eine Auslandsbehandlung entstehen, wie zum Beispiel für die Hin- und Rückfahrt und die Unterkunft. Außerdem wird vor der Behandlung der Abschluss eines privaten Behandlungsvertrages mit dem ausländischen Arzt empfohlen, für den Fall, dass Probleme oder Komplikationen auftreten.
Dabei ist es ratsam, die Gewährleistung möglichst nach deutschem Recht festzulegen. Auch an eventuelle Nachbehandlungen sollte man denken. So kommt es häufig vor, dass die Kosten für den Eigenanteil der Behandlung höher ausfallen als ursprünglich beabsichtigt.
Informationen einholen
Spielt man mit dem Gedanken, sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen, ist es sinnvoll, mit der Krankenversicherung zu sprechen. In den Geschäftsstellen der meisten Versicherungen erhält der Patient Informationen über die verschiedenen Optionen, Leistungsansprüche sowie die Kostenerstattung. Informationen über die Qualität der ausländischen Ärzte lassen sich auch bei Qualitätsprüfern wie Temos einholen.