Organspende - Voraussetzungen, Vorgehensweise und Hinweise zum Organspendeausweis

Eine Organspende kann unter Umständen Leben retten. Der Organspendeausweis ist eine wichtige Willensäußerung. Mit seiner Hilfe kann erklärt werden, ob man seine Organe im Todesfall für eine Organspende entnehmen lässt.

Von Jens Hirseland

Die Organspende

Unter einer Organspende versteht man das Bereitstellen eines Organs für eine Organtransplantation, bei der ein krankes Organ durch ein gesundes ersetzt wird. Grundvoraussetzung für eine Organspende ist der Hirntod des Spenders.

Ursachen für einen Hirntod können Kopfverletzungen, Schlaganfall oder Hirntumoren sein. Der Hirntod muss unabhängig von zwei qualifizierten Ärzten festgestellt werden. Gemäß dem Transplantationsgesetz dürfen diese Mediziner an der Transplantation der Organe nicht beteiligt sein.

In der Regel werden die Organe eines Spenders nach dessen Tod entnommen. Es besteht jedoch in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit einer Lebendspende.

Mangel an Spendern

Auf der ganzen Welt mangelt es an Spenderorganen, wodurch lange Wartezeiten für den Patienten entstehen. Dies hat zur Folge, dass zahlreiche Patienten versterben, weil sie nicht rechtzeitig ein neues Organ erhalten. Aus diesem Grund besteht ein hoher Bedarf an Organspenden.

In Deutschland ist die Organspende durch das deutsche Transplantationsgesetz geregelt. In diesem Gesetz ist alles was die Spende, Entnahme und Vermittlung von Organen betrifft vermerkt.

Einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zufolge würden 70% der Bevölkerung nach dem Tod ihre Organe spenden. Doch die wenigsten dokumentieren diese Entscheidung. Deshalb ist es wichtig, einen Organspendeausweis bei sich zu tragen.

Lebendspenden und Todspenden

Bei Organspenden wird zwischen Lebendspenden und Todspenden unterschieden. Ein Beispiel für Lebendspenden sind die Nieren, da es sich bei ihnen um ein paariges Organ handelt. Aber auch reproduzierbare Zellen oder Gewebe wie Knochenmark oder Blut sind für eine Lebendspende geeignet.

Wichtigste Voraussetzung für eine Lebendspende ist der gute Zustand des Organs. Zu den Organen, die bei einer Todspende entnommen werden, gehören u.a.

Organspender werden

Grundvoraussetzung für eine Organspende nach dem Tod ist die Zustimmung des Spenders. Diese kann leicht mithilfe eines Organspendeausweises erteilt werden. Ein Organspendeausweis ist kostenfrei und in zahlreichen Arztpraxen und Apotheken sowie bei Gesundheitsämtern und Krankenkassen erhältlich.

Die Vorgehensweise ist sehr einfach. Man füllt das Formular aus und gibt an, ob man einer Organentnahme nach dem Tod zustimmt. Man kann die Zustimmung jedoch auch auf dritte Personen, wie z.B. die nächsten Angehörigen, übertragen.

Außerdem kann der Inhaber des Ausweises angeben, welche Organe entnommen werden dürfen und welche nicht. Verfügt ein Verstorbener nicht über eine schriftliche Erklärung zur Organspende, liegt die Entscheidung bei den nächsten Angehörigen.

Bei Kleinkindern entscheiden die Eltern, Jugendliche ab 16 Jahren dürfen selbst einen Organspende-Ausweis ausfüllen und Kinder ab 14 Jahren können einer Organentnahme selbst widersprechen.

Letzteres gilt übrigens auch für jeden Erwachsenen, denn selbst wenn man einmal einen Ausweis ausgefüllt hat, darf man jederzeit seine Meinung ändern und somit die Erlaubnis zur Entnahme wieder zurückziehen. Hinsichtlich des Alters gibt es weder nach unten noch nach oben eine Grenzen.

Bestimmungen in anderen Ländern

Wichtig ist es noch zu wissen, dass nicht in allen Ländern gleiche Bestimmungen gelten. So ist zum Beispiel in Dänemark, Großbritannien oder auch in Griechenland eine erweiterte Zustimmung nötig, dagegen in Österreich, Spanien oder Italien eine automatische Entnahme nach dem Tod ganz üblich. In Länder wie den zu letzt genannten, muss man ausdrücklich eine Organentnahme untersagen, was wiederum durch die entsprechende schriftliche Dokumentation erfolgen muss.

Aufbau und Inhalt des Organspendeausweises

Organspendeausweise gibt es in Deutschland seit 1971. Sie werden von der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) herausgegeben. Es handelt sich bei dem Ausweis jedoch nicht um ein amtliches Formular. Der Wunsch zu einer Organspende kann ebenso gut formlos auf einem Blatt Papier niedergeschrieben werden.

Anlegen kann man einen Organspendeausweis bereits ab dem 16. Lebensjahr. Der Ausweis hat eine Größe von 8,5 x 5,5 Zentimetern und besteht aus Papier. Auf der Vorderseite können der Name und die Adresse des Inhabers eingetragen werden.

Auf der Rückseite wird die persönliche Erklärung des Inhabers zur Organspende abgegeben, wofür es verschiedene Optionen gibt. So kann der Inhaber durch Ankreuzen eines Feldes der Entnahme zustimmen, sie auf bestimmte Organe beschränken, sie ganz ablehnen oder die Entscheidung dritten Personen überlassen.

Anlaufstellen

Ein Organspendeausweis ist kostenlos. Man erhält ihn bei den Krankenkassen, in Gesundheitsämtern sowie in zahlreichen Arztpraxen und Apotheken. Darüber hinaus kann man ihn telefonisch bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation anfordern.

Mehr als 12.000 schwerkranke Menschen warten jährlich in Deutschland auf ein rettendes Spenderorgan. Ein Organspendeausweis kann dabei helfen, diesen Menschen das Leben zu retten, daher ist es wichtig und zugleich ein Akt der Nächstenliebe, einen Organspendeausweis bei sich zu tragen.

Gesundheitschek

Für den Fall, dass einer Organentnahme zugestimmt wurde, werden dem toten Spender Blutproben entnommen, um die Blutgruppe und die Gewebemerkmale zu bestimmen. Außerdem muss festgestellt werden, ob der Spender an Tumorerkrankungen oder Infektionen litt, um eine Gefahr für den Organempfänger auszuschließen.

Sind die Organe geeignet, beginnt die Suche nach einem geeigneten Empfänger, die über die Vermittlungsstelle Eurotransplant erfolgt. Dabei werden die Daten der Spenderorgane mithilfe eines speziellen Computerprogramms mit den Daten von sämtlichen Empfängern, die auf der Warteliste stehen, abgeglichen. Sobald man den geeigneten Empfänger gefunden hat, kann die Organtransplantation eingeleitet werden.

Die Operation wird genauso sorgfältig durchgeführt wie jede andere Operation. Der Leichnam wird danach für eine Aufbahrung vorbereitet und kann bestattet werden. Die entnommenen Organe werden schnellstmöglich zu entsprechenden Transplantationszentren befördert, wo sie meist direkt transplantiert werden.

Ethische Fragestellungen bei der Organspende

Es gibt zwar in einigen Fällen auch Lebendspenden von Organen, in den meisten Fällen werden diese jedoch nach dem Hirntod eines Menschen entnommen. Gewissermaßen profitiert also ein Mensch, wenn auch ungewollt, von dem Tod eines anderen. Daher wirft die Organspende auch ethische Fragen auf und wird teilweise kritisiert.

Entscheidung treffen

Einer der Hauptkritikpunkte ist, dass Angehörige eines Verstorbenen, die zumeist unter Schock oder seelischem Druck stehen, vom Klinikpersonal gedrängt werden, eine Entscheidung zu treffen. Allerdings erfordert dies die Gesetzlage.

Aus diesem Grund wird empfohlen, in einem Organspendeausweis festzulegen, ob man einer Organspende zustimmt oder nicht. Allerdings wird vom Nationalen Ethikrat kritisiert, dass nur ein geringer Prozentsatz der deutschen Bevölkerung über einen Spenderausweis verfügt und oftmals gar keine Kenntnisse von den rechtlichen Regelungen habe.

Kirchliche Perspektive

Aus ethischen Gründen lehnte die Kirche die Organspende bis in die 50er Jahre hinein ab. In der heutigen Zeit sind die meisten kirchlichen Institutionen jedoch der Meinung, dass die Organspende eine altruistische Tat ist, die aus Nächstenliebe erfolgt.

Daher habe die Zustimmung zur Organspende eine höhere Bedeutung als die körperliche Unversehrtheit des Leichnams. Dabei sollte jedoch würdevoll mit dem toten Spender umgegangen werden.

Diagnose Hirntod

Einige Kritiker bezweifeln die Zuverlässigkeit der Hirntod-Diagnose und vertreten die Ansicht, dass es zu früh zu einer Organentnahme kommen könnte. Allerdings halten die Organspenden-Befürworter die Hirntod-Diagnose für absolut sicher.

Kriminalität

Kategorisch abgelehnt wird die Kommerzialisierung der Organtransplantation. Aus ethischen Gründen muss die Organspende stets freiwillig und unentgeltlich erfolgen. Ein Problem stellt jedoch der illegale Organhandel dar.

Vor allem in Ländern der Dritten Welt werden für Geld Organe wie die Nieren von Lebendspendern entnommen und an zahlungskräftige Patienten verkauft. Diese Praxis stellt jedoch ein hohes gesundheitliches Risiko sowohl für den Spender als auch für den Empfänger dar.

Die Frage, ob man einer Organspende aus ethischen Gründen zustimmt oder nicht, muss letztlich jeder für sich selbst entscheiden. Daher ist es ratsam, seinen Willen schriftlich festzulegen.