26. August 2009
Von Viola Reinhardt
Der Tod ist ein Thema dem keiner gerne ins Auge sehen möchte. Doch irgendwann ist es bei jedem soweit und die Frage ist was dann mit den eigenen Organen geschehen soll. Diese können Leben retten, von Jung bis Alt und werden immer wieder dringend benötigt. Sich schon zu Lebzeiten für eine Entnahme zu entscheiden, bringt selbst dem eigenen Tod noch einen wertvollen Sinn.
Transplantationen der Organe, wie etwa Herz, Lunge, Nieren oder auch der Leber, retten weltweit Leben. Zahlreiche Erkrankungen machen es nötig ein Organ gespendet zu bekommen, um überleben zu können. Doch immer noch gibt es viel zu wenig Menschen, die bereits zu ihren Lebzeiten die Freigabe ihrer Organe nach dem Tod per Organspendeausweis dokumentieren und somit erlauben.
Erhältlich ist der Ausweis unter anderem in Arztpraxen, Apotheken oder auch in Kliniken. Allerdings geht es auch noch einfacher in dem man seinen Wunsch als Organspender fungieren zu können, auf einen Zettel schreibt, seine Unterschrift daruntersetzt und diesen Zettel dann am besten in seinem Geldbeutel mit sich trägt.
Bei einem Unfall oder nach einer Erkrankung und dem daraus resultierenden Tod, können die Ärzte und Rettungskräfte aufgrund des Ausweises oder des Zettels schnell reagieren und eine Entnahme der Organe veranlassen. Bei Kleinkindern entscheiden die Eltern, Jugendliche ab 16 Jahren dürfen selbst einen Organspende-Ausweis ausfüllen und Kinder ab 14 Jahren können einer Organentnahme selbst widersprechen. Letzteres gilt übrigens auch für jeden Erwachsenen, denn selbst wenn man einmal einen Ausweis ausgefüllt hat, darf man jederzeit seine Meinung ändern und somit die Erlaubnis zur Entnahme wieder zurückziehen.
Hinsichtlich des Alters gibt es weder nach unten noch nach oben eine Grenze. Wichtig ist nur, dass zum Beispiel kein Tumor oder eine HIV-Erkrankung vorliegt. Doch für eine Zustimmung zur Organ-Entnahme muss man nicht ärztlich untersucht werden, denn diese Untersuchung erfolgt dann bei der Entnahme von den jeweiligen Organen automatisch.
Wichtig ist es noch zu wissen, dass nicht in allen Ländern gleiche Bestimmungen gelten. So ist zum Beispiel in Dänemark, Großbritannien oder auch in Griechenland eine erweiterte Zustimmung nötig, dagegen in Österreich, Spanien oder Italien eine automatische Entnahme nach dem Tod ganz üblich. In Länder wie den zu letzt genannten, muss man ausdrücklich eine Organentnahme untersagen, was wiederum durch die entsprechende schriftliche Dokumentation erfolgen muss.
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