17. August 2009
Der Einzug in eine neue Wohnung ist immer mit bestimmten Erwartungen verbunden. Damit diese meist positiven Erwartungen auch erfüllt werden und es nicht nachträglich zu zeitaufwändigen oder sogar bösen Überraschungen kommt, sollte jeder Umzug gut geplant und durchdacht werden. Wie beim Auszug gibt es auch beim Einzug in eine neue Wohnung einige wichtige Dinge zu beachten.
Damit der Einzug reibungslos abläuft, sollten einige Vorbereitungen nicht zu kurzfristig beginnen. Bei größeren Umzügen muss ein Umzugsunternehmen beauftragt werden, für kleinere Umzüge sollte ein Transporter reserviert werden. Auch der Nachsendeauftrag muss ein paar Tage vor dem Einzug in die neue Wohnung gestellt werden. Zudem kann es eventuell nötig sein, beim Arbeitgeber ein paar Tage Urlaub einzureichen.
Am Tag der Schlüsselübergabe empfiehlt es sich, ein bißchen Zeit für die Begutachtung der Wohnung zu nehmen. Zur Hand sollte man den Mietvertrag und ein Übergabeprotokoll haben. Aus dem Mietvertrag geht hervor, welche Einrichtungsgegenstände Teil des Mietobjektes sind. Insbesondere bei möblierten Wohnräumen sollte genau überprüft werden, ob die Ausstattung vollständig ist. Alle vorhandenen Einrichtungsgegenstände können im Übergabeprotokoll aufgelistet werden. Hier sollten auch andere Auffälligkeiten notiert werden: Gibt es Mängel am Fußbodenbelag oder an den Tür- und Fensterrahmen? Funktionieren die Steckdosen? Das Übergabeprotokoll sollte man sich anschließend vom Vermieter unterschreiben lassen. Erst nachdem dieser Schritt erledigt ist, kann mit der Renovierung und dem Möbeltransport begonnen werden.
Gleich am ersten Tag sollten Türklingel und Briefkästen mit dem eigenen Namen versehen werden. So wird sicher gestellt, dass keine Post verloren geht und Handwerker den neuen Mieter problemlos auffinden. Spätestens am Tag der offiziellen Schlüsselübergabe müssen auch die Strom-, Gas- und Wasserzähler abgelesen und die Stände dem Energieunternehmen mitgeteilt werden.
Auch die Vorstellung bei den Nachbarn kann von Vorteil sein und zu einer gelingenden Hausgemeinschaft beitragen. Bei diesem Anlass kann man sich auch über Reinigungspläne und Besonderheiten in der Hausordnung informieren. Oft gibt es unter den Mietparteien eines Hauses nämlich ungeschriebene Absprachen, die Putzpläne, Müllabfuhr und Schneeräumung betreffen.
Verpflichtend ist die amtliche Ummeldung nach dem Einzug in ein neues Zuhause. Der Gang zum Bezirksamt oder Rathaus kann nach den ersten stressigen Umzugstagen erfolgen, darf aber auf keinen Fall vergessen werden.
Hier ist Platz für Ihre Meinung zu diesem Artikel.
Lesermeinung schreiben |
08.03.12 | |
![]() | UMZUG |
04.02.12 | |
![]() | UMZUG |
19.12.11 | |
![]() | UMZUG |
06.10.11 | |
![]() | UMZUG |
10.07.11 | |
![]() | UMZUG |
Stellen Sie eine Frage oder lesen Sie mehr im Umzug Forum


Sie haben schon so manche schlaflose Nacht hinter sich, denn ein Umzug steht an? Vor ihrem geistigen Auge ersche...