An wen kann man sich bei Streit mit dem Vermieter wenden?

Streits zwischen Mieter und Mieter kommen häufiger vor, als man denken mag. Das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern ist leider nicht immer so unproblematisch, wie es sein sollte. Meist entzündet sich Streit an Punkten, zu denen Mieter und Vermieter eine unterschiedliche Auffassung haben, und die im Mietvertrag nicht klar geregelt sind. Besonders häufig kommt es zu Auseinandersetzungen, wenn der Vermieter mit im Haus wohnt. An kann sich ein Mieter wenden, wenn er Unterstützung benötigt? Informieren Sie sich hier.

Von Kathrin Schramm

Typische Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter

Eine nette Nachbarschaft und auch mit dem Vermieter gibt es keinerlei Probleme - für viele Mieter Realität, für ebenso viele ein großer Wunsch. Als Wären Reibereien mit den Nachbarn nicht schon anstrengend genug, kommt in häufigen Fällen auch noch der Streit mit dem Vermieter hinzu. Dabei kann es um die unterschiedlichsten Dinge gehen; einige Punkte sind jedoch typisch.

Selbst wenn man sich grundsätzlich gut miteinander versteht, kann es einige Fälle geben, in denen die Freundlichkeit plötzlich vergessen und es stattdessen wirklich stressig wird. Letztenendes handelt es sich beim Verhältnis zwischen Mieter und Mieter immer noch um eine Geschäftsbeziehung. Jede Seite hat dabei ihre Rechte und Pflichten.

Mögliche Streitthemen sind dabei zum Beispiel Schönheitsreparaturen und Renovierungsmaßnahmen: hier geht es in der Regel darum, dass der Mieter die anfallenden Kosten tragen soll, während der Mieter - und häufig auch das Gesetz - der Meinung ist, der Vermieter wäre dafür zuständig. Kleine Instandhaltungen müssen in der Regel vom Mieter selbst bezahlt werden; im Mietvertrag sollte es jedoch Vereinbarungen über flexible Fixen geben.

Streitigkeiten beim Auszug beziehen sich vor allem auf:

  • die Kaution
  • die Renovierung
  • die Kündigungsfrist

Ebenso typisch sind Unstimmigkeiten bezüglich der Nebenkostenabrechnung, Wohnungsmängeln oder auch der Mieterhöhung.

Bevor man einen Dritten einschaltet, sollte man zunächst einmal in Ruhe das Gespräch mit dem Vermieter suchen. In den seltensten Fällen ist es so, dass es zu lautstarken Auseinandersetzungen kommt. Doch auch nicht immer können Probleme so beseitigt werden.

Das Mietrecht muss man nicht selbst auswendig kennen
Das Mietrecht muss man nicht selbst auswendig kennen

Hilfreiche Anlaufstellen

Ideale Anlaufstellen für stressgeplagte oder Rat suchende Mieter ist der Mieterschutzbund. Hier kann man als Mieter für einen relativ geringen Unkostenbeitrag, der jährlich zu entrichten ist, Mitglied werden.

Der Mieterschutzbund bietet Rat und steht in manchen Fällen auch mit rechtlichem Beistand zur Seite. In jedem Fall aber sitzen dort Experten, die man als Mieter zu möglichen Fragen konsultieren kann, und die sowohl über die Rechte und Pflichten von Mietern als auch von Vermietern Auskunft geben können. Oft kann der Mieterschutzbund einen Streit zwischen Vermieter und Mieter schlichten, da er als neutrale Institution auftritt und um eine außergerichtliche Beilegung bemüht ist.

Kommt man damit aber auch nicht weiter, ist der Gang zum Miet-Anwalt zu empfehlen. Er kann ebenso versuchen, zwischen den beiden Parteien zu vermitteln. Ziel ist hier eine für beide Seiten verständliche Aufklärung über die Rechte und Beseitigung möglicher Missverständnisse.

Auch die Hilfe eines Mediators kann wirksam sein. Es handelt sich um einen unparteilichen Schlichter, der darum bemüht ist, dass sich Mieter und Vermieter außergerichtlich einigen. Auch wenn man sich diesen Schritt etwas kosten lassen muss, ist es immer noch günstiger, als der Gang zum Gericht.

Im schlimmsten Fall würde es als nächstes zur Klage vor dem Amtsgericht kommen. Man sollte sich dabie im Klaren sein, dass die Kosten, die auf einen zukommen, sollte man verlieren, immens ausfallen können.

Je ausführlicher und genauer der Mietvertrag formuliert ist umso weniger Probleme
Je ausführlicher und genauer der Mietvertrag formuliert ist umso weniger Probleme

Problemen vorbeugen: Tipps für den Mietvertrag

Um bereits im Vorfeld solche Streitpunkte so gut als irgend möglich auszuschließen, ist es zudem sehr empfehlenswert, einen ausführlichen Mietvertrag abzuschließen. Lassen Sie Ihren Mietvertrag im Zweifelsfall von einem Anwalt prüfen.

Basismietverträge stehen auch im Internet zum kostenlosen Download bereit. Vergleichen Sie den Mietvertrag, den Ihr Vermieter Ihnen vorschlägt, mit diesen Vordrucken.

Nicht nur die Pflichten des Mieters, sondern auch die des Vermieters sollten im Mietvertrag genau geregelt sein. Dabei kann es sich zum Beispiel um regelmäßige Renovierungs- oder Instandhaltungsarbeiten handeln, die zu leisten der Vermieter verpflichtet ist. Diese können in Umfang und mit ihrem zeitlichem Rahmen und ihren periodischen Wiederholungen genau im Mietvertrag festgelegt werden.

Dasselbe gilt natürlich für Pflichten, die der Mieter zu erfüllen hat. Je kooperativer sich der Mieter dabei verhält, desto zuverlässiger kann Streit auch langfristig vermieden werden.

Sprechen Sie kritische Punkte offen, freundlich und sachlich mit Ihrem Vermieter an. Je rechtzeitiger Sie dies tun, desto mehr können Missverständnisse vermieden werden.

Je eher ein unbefriedigender Zustand angezeigt wird, desto leichter lässt er sich meist beheben. In der Regel ist der Vermieter daran interessiert, die Mietsache und sein Eigentum in gutem Zustand zu erhalten.