Altersvorsorge
Betriebliche oder private Vorsorge
In die Altersvorsorge fallen alle Unternehmungen und Maßnahmen, um im Alter bzw. nach Ende des Berufslebens finanziell versorgt zu sein. Neben Rentenversicherungen und der betrieblichen Altersvorsorge sind auch Aktien und Immobilien eine Möglichkeit.

Einteilung der Kategorie Altersvorsorge
- 1 Beschreibung
- 2 Prinzip der Altersvorsorge
- 3 Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge mehr zeigen
- 4 Hinweise & Berechnungsmöglichkeiten der Altersrente
- 5 Wichtige Begriffe (Lexikon)
- 5.1 Ablaufleistung
- 5.2 Bausparvertrag
- 5.3 Beleihbarkeit
- 5.4 Dachfonds
- 5.5 Entgeldpunkt
- 5.6 Erwerbsminderungsrente
- 5.7 Förderhöhe
- 5.8 Fondsparplan
- 5.9 Garantieverzinsung (Mindestverzinsung)
- 5.10 Geldmarktfonds
- 5.11 Günstigerprüfung
- 5.12 Kapitalabfindung
- 5.13 Kostenquote
- 5.14 Rendite
- 5.15 Rentenpapiere
- 5.16 Rentenbescheid
- 5.17 Sparerfreibetrag
- 5.18 Tagesgeldkono
- 5.19 Überschussbeteiligung
- 5.20 Versicherungsberater
- 6 Ruhestand
- 7 Studien & Forschung
- 8 Altersvorsorge im Alltag weniger zeigen
Vorsorgemaßnahmen
Die Altersvorsorge baut auf 3 Säulen auf und setzt sich aus
- der gesetzlichen Altersvorsorge
- der privaten Altersvorsorge und
- der betrieblichen Altersvorsorge
zusammen. Alle drei Vorsorgemaßnahmen zusammen sichern den Lebensunterhalt nach Ende des Berufslebens. Wo früher noch die gesetzliche Vorsorge ausreichte, sichern heute nur noch zusätzliche Maßnahmen den Lebensstandard im Alter.
Gesetzliche Altersvorsorge
Jeder Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherungen einzuzahlen. Die Höhe der Beiträge orientiert sich dabei an seinem Einkommen. Durch das so genannte Umlageverfahren werden die eingezahlten Beiträge aber nicht zurückgelegt, sondern an die heutigen Rentner ausgezahlt. Die eigene Rente wird also von den jüngeren Generationen finanziert.
Da die Bevölkerungszahl in Deutschland aber stetig abnimmt und in der Zukunft deutlich mehr Rentner zu versorgen sind als Arbeitnehmer in die Rentenkasse einzahlen, werden den heutigen Arbeitnehmern verschiedene Möglichkeiten der zusätzlichen privaten Altersvorsorge angeboten.
Private Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge unterscheidet sich von der gesetzlichen Vorsorge hinsichtlich der Eigenverantwortung. Der Arbeitnehmer entscheidet selbst über die Art der Vorsorge und über die Höhe der Beiträge. Für Selbstständige ist dieser Weg oft die einzige Möglichkeit, vorzusorgen, für Arbeitnehmer dagegen eine sinnvolle Ergänzung.
Formen
Formen der privaten Altersvorsorge sind unter anderem
- die staatlich geförderte Riester-Rente
- die Rürup-Rente
- Aktienfonds
- Immobilienbesitz oder
- Lebensversicherungen.
Betriebliche Altersvorsorge
Die dritte Säule der Altersvorsorge stellt die betriebliche Altersvorsorge dar, auf die jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer Anspruch hat. Hier wird dem Arbeitnehmer ein Teil seines Lohnes abgezogen und zusammen mit einem Zuschuss durch den Arbeitgeber für die Rente angespart.
Autor:
Paradisi-Redaktion - Artikel vom (zuletzt überarbeitet am )