22. Oktober 2009
Von Viola Reinhardt
Der Herbst hält Einzug in Deutschland und mit ihm die gefürchteten Herbststürme. Nicht selten richtet man da mal einen sorgenvollen Blick auf die Tanne vor dem Haus oder die Birke im Garten, die im vergangenen Jahr wieder um einiges gewachsen sind und dadurch jetzt irgendwie bedenklich im Wind hängen. Was ist, wenn sie den Sturm einmal nicht überstehen und umknicken? Was, wenn sie dabei vielleicht auf ein Auto oder sogar auf einen Passanten fallen? Wie kann ich mich absichern?
Das wichtigste ist, dass Sie Ihre Bäume im Garten, gerade in der Schlechtwetterperiode, regelmäßig kontrollieren. Ist ein Baum beispielsweise von einem Schädling befallen oder krank, zu alt, zu hoch oder gar morsch, dann ist in jedem Falle Vorsicht angesagt: Sprechen Sie gegebenenfalls mit einem Fachmann! Der kann dann den Baum entsprechend zuschneiden oder die kranken Äste entfernen. Notfalls muss eben der ganze Baum weg: Denn das folgt aus der so genannten "Verkehrssicherungspflicht", die Sie als Eigentümer eines Baumes verpflichtet, Ihren Baumbestand regelmäßig zu kontrollieren und, wenn von einem Ihrer Bäume ein Gefahr ausgeht, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die zur Beseitigung der Gefahr führen. Solange Sie diese Verkehrssicherungspflicht erfüllen, sind Sie auf der sicheren Seite.
Sollte es nun aber doch zu einem Sturm kommen, insbesondere zu einem solchen mit Orkanstärke, bei dem selbst ein gesunder Baum einfach abknickt, dann fällt das in den Bereich "Naturkatastrophe". Nach der gängigen Rechtsprechung besteht im Falle einer Naturkatastrophe keine Haftung für die sich daraus ergebenden Schäden: Ein solcher Schaden ist vom Opfer einfach hinzunehmen, wie andere Schicksalsschläge eben auch. Das gilt allerdings nur für den Schaden, der von einem Ihrer Bäume verursacht wird. Denn für Schäden, die, zum Beispiel durch abfallende Gebäudeteile verursacht werden, gilt eine so genannte Gefährdungshaftung, sodass hier auch unabhängig vom eigenen Verschulden gehaftet wird.
Solange Sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht vorsätzlich nicht nachkommen, zahlt in Fällen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht die Haftpflichtversicherung für den Schaden. Im Falle einer Naturkatastrophe geht der Geschädigte leer aus. Am sichersten ist, wenn man seine Bäume stets ein bisschen im Auge behält und darauf achtet, dass sie gesund sind, dann kann einem selbst und vor allem anderen Menschen, auch im Falle eines Falles, nichts passieren!
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