Pflegekosten im Überblick und Informationen zur Finanzierung durch Pflegeleistungen

Besteht bei einem Menschen Pflegebedürftigkeit, verursacht dies hohe Kosten. Diese Pflegekosten kann man sich von der Pflegeversicherung in Form von unterschiedlichen Pflegeleistungen bezuschussen lassen. Wie viel von den Kosten getragen werden, hängt dabei von der Art der Pflege sowie vom jeweiligen Pflegegrad ab. Informieren Sie sich über die Pflegekosten und deren Finanzierung durch unterschiedliche Pflegeleistungen.

Von Jens Hirseland

Pflegekosten: ein Überblick

Kommt es zu Pflegebedürftigkeit, die regelmäßige professionelle Betreuung durch medizinische Fachkräfte erfordert, führt dies zu hohen Kosten. Oftmals müssen die Kinder für ihre Eltern zahlen.

Dass Eltern für ihre Kinder aufkommen müssen, ist bekannt. Werden jedoch die eigenen Eltern pflegebedürftig, müssen die Kinder zumindest teilweise für die Pflegekosten gerade stehen.

Zum Pflegefall zu werden, ist in Deutschland überaus kostspielig. Viele Pflegebedürftige haben jedoch das Problem, dass ihre Rente zumeist für das Decken der Pflegekosten nicht ausreichend ist.

Zwar gibt es die Pflegeversicherung, doch auch deren Leistungen sind meist unzureichend. Können die Pflegebedürftigen die Kosten nicht tragen, übernimmt dies zunächst einmal das Sozialamt, das sich jedoch dann an die erwachsenen Kinder wendet, damit diese die Pflegekosten zurückerstatten.

Unterbringungskosten

Zu den Pflegekosten zählen die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim. Sie können unterschiedlich hoch sein, was vom jeweiligen Pflegegrad sowie der Ausstattung und dem Standort der Pflegeeinrichtung abhängt. Je nach Pflegegrad gibt es auch unterschiedlich hohe Zuschüsse.

Allerdings findet dieses Geld ausschließlich für medizinische und pflegende Maßnahmen Verwendung. Dagegen muss der Pflegebedürftige für Unterbringung und Verpflegung selbst aufkommen.

Zu diesem Zweck zieht man sowohl das Vermögen als auch die Rente des Bedürftigen heran. Auch im Falle von teilstationärer oder ambulanter Pflege sind die Sätze der Pflegeversicherung häufig nicht ausreichend, um die Kosten zu decken. Erfolgt die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst, werden von der Pflegekasse pro Monat bestimmte Pflegekosten übernommen, die jedoch von dem jeweiligen Pflegegrad abhängen.

Alte Frau sitzt auf Bett im Heim und lächelt in Kamera
Alte Frau sitzt auf Bett im Heim und lächelt in Kamera

Weitere Kosten

Bezahlt werden muss also die Arbeit der pflegenden Person als auch die Unterbringung. Hinzu kommen beispielsweise die Kosten für:

  • die Verpflegung
  • medizinische Hilfsmittel, die etwa im Alltag gebraucht werden
  • eventuell eine Haushaltshilfe
  • zusätzliche Nachtpflege
  • Hausnotruf
  • Wohnraumanpassung
  • Pflegekurse

Kostenbeteiligung

Wann und in welcher Höhe sich die erwachsenen Kinder eines Pflegebedürftigen an den Kosten für die Pflege beteiligen müssen, ist unterschiedlich. So wird dabei zum Teil berücksichtigt, dass eigene Kinder versorgt werden müssen. Auch die eigene Altersvorsorge spielt eine Rolle.

Grundsätzlich sind Verwandte ersten Grades jedoch dazu verpflichtet, Unterhalt zu leisten, was bedeutet, das Kinder für ihre Eltern zahlen müssen. Allerdings braucht ein erwachsenes Kind erst dann zahlen, wenn sein Nettoeinkommen höher als 1.400 Euro ist. Hat der Partner jedoch kein eigenes Einkommen oder müssen Kinder versorgt werden, kann sich dieser Grenzwert ändern.

Finanzierung der Pflegekosten durch Pflegeleistungen

Eine pflegebedürftige Person, die entweder zuhause oder in einer Pflegeinrichtung versorgt werden soll, hat Anspruch auf Pflegeleistungen. Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung die grundlegenden Betreuungs- und Pflegeleistungen von professionellen Pflegekräften, Betreuungskräften sowie Angehörigen. Essen und Wohnen zählen zu den Kosten, die auch ohne Pflegebedürftigkeit zu tragen sind; für diese kommt die Pflegeversicherung nicht auf.

Zu den unterschiedlichen Pflegeleistungen zählt zum einen das Pflegegeld, welches nicht versteuert werden muss. Allerdings wird es nur bei häuslicher Pflege gewährt; Personen, die in Heimen betreut werden, haben keinen Anspruch darauf.

Des Weiteren gibt es Pflegesachleistungen für Personen, die in den eigenen vier Wänden von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden. Wird der moantliche Anspruch auf diese Pflegesachleistungen nicht erreicht, lassen sich maximal 40 Prozent auch für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Zu diesen zählen beispielsweise Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuung im Fall von Demenz.

Lebt die pflegebedürftige Person zuhause und wird von Angehörigen/Freunden als auch von einem Pflegedienst betreut, hat sie Anspruch auf eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistungen. Ab Pflegegrad 2 steht dem Betroffenen Pflegesachleistungen auch für die Tages- und Nachtpflege zu.

Ist ein pflegender Angehöriger krank oder verreist, können von der Pflegekasse Zuschüsse für die Verhinderungspflege gewährt werden. Entlastung zum Beispiel nach Krankenhausaufenthalten bringt die Kurzzeitpflege.

Werden Hilfsmittel wie etwa Gehhilfen, Rollstühle oder Rollatoren benötigt, können die Kosten für diese bei medizinischer Notwendigkeit ebenfalls bezuschusst werden. Ebenso gibt es Zuschüsse für Pflegemittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, wie zum Beispiel Desinfektionsmittel oder Bettschutzunterlagen.

Ab Pflegegrad 1 erhält der Betroffene Zuschüsse zum Hausnotruf. Des Weiteren gibt es Zuschüsse für die Wohnraumanpassung, sofern eine Wohnung barrierefrei umgebaut werden muss.

Die Förderung selbstorganisierter, ambulant betreuter Wohngruppen richtet sich an Menschen, die beispielsweise in einer Senioren-WG unterkommen möchten. Auch für die Versorgung in stationären Einrichtungen werden unterschiedlich hohe Zuschüsse gewährt.

Die Angehörigen haben zudem noch Anspruch auf Pflegekurse, die sie kostenlos besuchen können. In diesen Kursen können sich die pflegenden Personen die Grundlagen der Pflege aneignen und sich mit anderen Angehörigen austauschen.