Leistungen des Sozialamts und Voraussetzungen für Sozialhilfe

Als Sozialamt bezeichnet man eine staatliche Einrichtung, die sich mit sozialen Angelegenheiten befasst. Dazu gehört vor allem die Gewährung von Sozialhilfe. Bürer, die ihren Lebensunterhalt nicht allein bewältigen können, erhalten hier Unterstützung. Die Gewährung der Sozialhilfe unterliegt dabei jedoch bestimmten Voraussetzungen. Informieren Sie sich über die Leistungen des Sozialamts und die Voraussetzungen für Sozialhilfe.

Von Jens Hirseland

Sozialämter sind in sämtlichen Landkreisen und kreisfreien Städten zu finden. Der Begriff "Sozialamt" kommt allerdings nur teilweise zur Anwendung. Stattdessen bezeichnet man die zuständigen Einrichtungen unter anderem als Fachbereich Soziales und Wohnen oder Amt für Jugend und Familie.

Man findet sowohl örtliche wie Kreise und kreisfreie Städte sowie überörtliche Sozialhilfeträger. Dabei wird von den Bundesländern selbst bestimmt. Daher kommen in den einzelnen Bundesländern teils auch andere Bezeichnungen vor.

Leistungen des Sozialamts

Die einzelnen Leistungen der Sozialämter unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland oder auch von Ort zu Ort. Grundsätzlich erfolgt in den Ämtern jedoch eine Beratung über Sozialhilfe sowie diverse soziale Angelegenheiten.

Wichtigste Aufgabe des Sozialamts ist vor allem, Bürgern zu helfen, die nicht imstande sind, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten oder wegen bestimmter Lebensumstände Hilfe benötigen. Bei diesen Hilfen handelt es sich unter anderem um die Wohnungskosten und Lebensmittelkosten sowie Leistungen bei

Zu den weiteren Aufgaben gehören

  • Hilfe zur Pflege
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter
  • Hilfe zur Gesundheit
  • Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in weiteren Lebenslagen

Sozialhilfe

Unter Sozialhilfe versteht man Leistungen für Menschen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können. Die Sozialhilfeleistungen werden jedoch nur dann bewilligt, wenn weder der Antragsteller, noch seine Familie oder andere Sozialversicherungsträger imstande sind, für dessen Bedarf aufzukommen.

Als Rechtsgrundlage für die Sozialhilfe dient das Sozialgesetzbuch Nr.12 (SGB XII). Kein Anspruch auf Sozialhilfe besteht bei erwerbsfähigen Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die in der Lage sind, pro Tag wenigstens drei Stunden zu arbeiten.

Für diese Menschen ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende, auch als Hartz IV bekannt, vorgesehen. Sozialhilfe wird also seit der Einführung von Hartz IV nur noch Menschen bewilligt, die nicht erwerbsfähig sind.

Leistungen der Sozialhilfe

In ihrer Höhe entsprechen die Sozialhilfeleistungen des Sozialamts der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Zu den Leistungen der Sozialhilfe zählen

  • die Hilfe zum Lebensunterhalt
  • die Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung
  • die Hilfe zur Pflege
  • die Eingliederungshilfe für Behinderte
  • die Hilfe zum Überwinden von besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen.

Spricht man von Sozialhilfe, meint man damit in der Regel die Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Höhe dieser Hilfeleistung wird aus den Regelsätzen der Sozialhilfe sowie weiteren Leistungen errechnet. Dazu gehören

Darüber hinaus können auch einmalige Hilfen wie zum Beispiel

  • Erstausstattungen für die Wohnung
  • Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt sowie
  • mehrtägige Klassenfahrten

bewilligt werden. Nicht krankenversicherte Sozialhilfeempfänger stellt man leistungsrechtlich gesetzlich Krankenversicherten gleich, sodass man sie auch auf die gleiche Weise behandelt.

Erbracht werden die Leistungen der Sozialhilfe in Form von Geldleistungen, Sachleistungen und Dienstleistungen wie Beratung. Zu beantragen ist die Sozialhilfe stets beim Sozialamt.

Schwarz-weiß Bild Jugendlicher in Kapuzenpulli hockt an Mauer, Hände in Handschellen
Schwarz-weiß Bild Jugendlicher in Kapuzenpulli hockt an Mauer, Hände in Handschellen

Antrag und Unterlagen

Um die Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen, muss der Antrag auf Sozialhilfe ausgefüllt werden. Dabei gibt es verschiedene Teilbereiche, die sich in persönliche und wirtschaftliche Belange gliedern lassen. Erforderlich sind Angaben zu

  • persönlichen Verhältnissen
  • familiären Verhältnissen
  • Kindern, Eltern sowie Ehegatten außerhalb des Haushalts
  • Unterhalt
  • Einkommensverhältnissen (auch zu denen der im Haushalt lebenden Personen)
  • Wohnverhältnissen
  • Arbeitsverhältnissen
  • Leistungsbezügen
  • Krankenkasse
  • Vermögenswerten

Dabei müssen unterschiedliche Unterlagen beigefügt werden, je nach persönlicher Situation

  • Kopien der Einkommensnachweise
  • Kontoauszüge des letzten halben Jahres
  • Kopien der Nachweise, wenn weiteres Vermögen im Besitz ist
  • ärztliches Guthaben über Pflegestufe
  • Leistungsnachweise anderer Behörden
  • Kopien von Lebensversicherungen
  • Unterlagen zu Vermögensübergabe oder -schenkungen
  • Kopie des Mietvertrags
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises