28. Mai 2009
Von Viola Reinhardt
Um alkoholische Getränke und Praktiken des Trinkens ranken sich Unmengen von Gerüchten und Weisheiten. Besonders Irrtümer sind stark verbreitet, die an dieser Stelle nun einmal anhand der fünf bekanntesten vorgestellt und aufgeklärt werden sollen.
Einer der bekanntesten und sehr oft praktizierten Irrtümer hinsichtlich des Alkoholgenuss, findet sich bei der Aussage, dass ein Schnaps nach dem Essen den Magen aufräumt. Leider ist hier so gar nichts Wahres dran, denn im Gegenteil verbleibt ein fettreiches Essen sogar wesentlich länger im Magen als wenn man keinen Schnaps trinken würde. Zudem verhindert Alkohol die Fettverbrennung, was dadurch auf Dauer zu einer Gewichtszunahme führen kann.
Der zweite verbreitete Irrtum findet sich hinsichtlich der Annahme, dass ein wildes Durcheinandertrinken schneller zur Betrunkenheit führt. Das stimmt nicht, denn dem Körper ist es eigentlich egal ob er Bier, Wein, Schnaps oder Cocktails bekommt, vielmehr macht es die aufgenommene Alkoholmenge, die den Zustand des Betrunkenseins herbeiruft.
Eine fataler Irrtum findet sich bei Nummer Drei der Irrtümer-Liste. Wasser macht schnell wieder fit und nüchtern. Dass dem nicht so ist, lässt sich rasch erläutern. Der Alkohol selbst kreist im Blutkreislauf. Da die Substanzen recht "schwer" sind, geht es je nach Alkoholart manchmal recht lange bis der Alkohol zum Kopf gestiegen ist. Trinkt man nun zusätzlich oder hinterher Wasser, dann wird dieser Vorgang beschleunigt, weil das Blut regelrecht verdünnt wird.
Nummer Vier der alkoholischen Fehlgedanken ist, dass man erst ab einer Promillehöhe von 0,5 den Führerschein verlieren kann. Hier sollte man sich lieber nicht so sicher sein, denn wenn man zum Beispiel auf leeren Magen ein Bier trinkt, hat man sehr schnell schon 0,3 Promille und kommt dann eine leichte unsichere Fahrweise in die Kreuzwege der Polizei, kann es durchaus sein, dass man dann schon mit seinem Fahrausweis winken kann.
Und um bei dieser Thematik zu bleiben, gleich auch Irrtum Nummer Fünf. Wer betrunken Fahrrad fährt, hat von der Polizei nichts zu befürchten, weil es ja kein Auto ist. Achtung, das kann gewaltig ins Auge gehen, denn auch ein Fahrrad ist ein Verkehrsmittel. Schon mit unter 1,6 Promille wandert der Führerschein in die Hände des Gesetzes, denn man gefährdet dadurch die anderen Teilnehmer auf der Straßen und vor allem auch Fußgänger.
Hier ist Platz für Ihre Meinung zu diesem Artikel.
Lesermeinung schreiben |
29.01.12 | |
![]() | ALKOHOL |
23.12.11 | |
![]() | ALKOHOL |
15.12.11 | |
![]() | ALKOHOL |
09.12.11 | |
![]() | ALKOHOL |
07.12.11 | |
![]() | ALKOHOL |
Stellen Sie eine Frage oder lesen Sie mehr im Alkohol Forum

